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   LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11   

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https://dejure.org/2012,5724
LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2012,5724)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2012,5724)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 20 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2012,5724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit interner Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Beschluss zum Ersatz von Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen; Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in einheitlichem Wahlgang nach Verhältniswahlrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit interner Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Beschluss zum Ersatz von Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen; Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in einheitlichem Wahlgang nach Verhältniswahlrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    In Bezug auf eine betriebsratsinterne Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder ist jedes einzelne Betriebsratsmitglied anfechtungsberechtigt (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 25. Aufl., § 38 Rn. 106).

    aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105; Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).

    ab Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat zulässig (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, § 38 BetrVG Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105) .

    Beim Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung während der Amtszeit ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied entsprechend § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 31).

    Ferner kann ein Betriebsrat eines oder mehrere freigestellte Betriebsratsmitglieder von dieser Funktion abberufen und durch andere ersetzen oder auch alle Freigestellten gleichzeitig abberufen und sämtliche freizustellenden Betriebsratsmitglieder neu wählen (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04).

    Wenn die Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wurde, hat die Abberufung nach §§ 38 Abs. 2 Satz 8, 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Betriebsratsmitglieder bedarf, zu erfolgen (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04).

    In einer Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat in geheimer Abstimmung mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG erforderlichen Mehrheit liegt zugleich eine Abberufung der bisher Gewählten mit der Folge, dass die neu Gewählten an deren Stelle treten (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04).

  • LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02

    Wahl d. freizustellenden Mitglieder d. BR bei zwei miteinander konkurrierenden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105; Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).

    ab Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat zulässig (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, § 38 BetrVG Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105) .

    Vor der Durchführung der Wahl der Freistellungen hat der Betriebsrat durch Beschluss darüber zu entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen; es besteht das Erfordernis einer vorherigen Willensbildung des Betriebsrats zur vorzunehmenden Aufteilung der Freistellungen (LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, aaO, § 38 BetrVG Rn. 21).

    Die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses ergibt sich schon aus den Konsequenzen einer Aufteilung der Freistellungen für die Arbeit des Betriebsrats und für die Organisation des Betriebs, zu der der Arbeitgeber Einwände nach § 38 Abs. 2 Satz 4 BetrVG zu machen berechtigt ist (LAG Brandenburg 04.03.2001 - 2 TaBV 22/02).

    Unentschieden kann die umstrittene Frage bleiben, ob dann, wenn sich der Betriebsrat für Voll- und für Teilfreistellungen entschieden hat, sich die auf die Wahllisten nach der Verhältniswahl zu verteilenden Höchstzahlen nach der Anzahl der tatsächlich freizustellenden Personen richtet (Fitting, aaO, § 38 Rn. 43; Wlotzke/Preis, Betriebsverfassungsgesetz, 3. Aufl., § 38 Rn. 18) oder ob bei Aufteilung von Vollfreistellungen auf Teilfreistellungen derjenigen Wahlliste die Teilfreistellungen zustehen, der auch die Vollfreistellung zufallen würde (LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; LAG Nürnberg 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96; DKKW, aaO, § 38 Rn. 21; Düwell/Wolmerath, aaO, § 38 BetrVG Rn. 8; Greßlin, aaO, S. 217).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    In Bezug auf eine betriebsratsinterne Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder ist jedes einzelne Betriebsratsmitglied anfechtungsberechtigt (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 25. Aufl., § 38 Rn. 106).

    aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105; Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).

    ab Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat zulässig (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, § 38 BetrVG Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105) .

    Entsprechend § 19 Abs. 1 BetrVG kann die betriebsratsinterne Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 28).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105; Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).

    Entsprechend § 19 Abs. 1 BetrVG kann die betriebsratsinterne Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 28).

    Beim Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung während der Amtszeit ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied entsprechend § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 31).

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96

    Wahl der Freizustellenden in Verhältniswahl; Teilweise Freistellungen nach dem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    Unentschieden kann die umstrittene Frage bleiben, ob dann, wenn sich der Betriebsrat für Voll- und für Teilfreistellungen entschieden hat, sich die auf die Wahllisten nach der Verhältniswahl zu verteilenden Höchstzahlen nach der Anzahl der tatsächlich freizustellenden Personen richtet (Fitting, aaO, § 38 Rn. 43; Wlotzke/Preis, Betriebsverfassungsgesetz, 3. Aufl., § 38 Rn. 18) oder ob bei Aufteilung von Vollfreistellungen auf Teilfreistellungen derjenigen Wahlliste die Teilfreistellungen zustehen, der auch die Vollfreistellung zufallen würde (LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; LAG Nürnberg 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96; DKKW, aaO, § 38 Rn. 21; Düwell/Wolmerath, aaO, § 38 BetrVG Rn. 8; Greßlin, aaO, S. 217).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    Falls vom Anfechtenden innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Tatbestand geschildert wird, der für die Anfechtung nicht auf den ersten Blick erkennbar ganz unerheblich ist, muss das Gericht den weiteren im Verfahren hervortretenden Umständen, die möglicherweise eine Wahlanfechtung begründen können, von Amts wegen nachgehen (BAG 03.06.1969 - 1 ABR 3/69; Schaub-Koch, aaO, § 218 Rn. 21).
  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
    Ein Antragsteller muss in seinem Anfechtungsantrag einen betriebsverfassungsrechtlich erheblichen Sachverhalt darlegen, der seiner Ansicht nach die Anfechtung rechtfertigt; ist innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Anfechtungstatbestand nicht vorgetragen worden, so kann ein solcher nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht nachgeschoben werden, weil dies auf eine Verlängerung der Anfechtungsfrist hinauslaufen würde (BAG 24.05.1965 - 1 ABR 1/65).
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Ein solcher Beschluss wird zwar teilweise für erforderlich gehalten (vgl. LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2012 - 20 TaBV 1/11 - zu B II 2 a der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.4 der Gründe; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 13; Hornung DB 2002, 94, 96; Löwisch BB 2001, 1734, 1743; ders./Kaiser BetrVG 7. Aufl. § 38 Rn. 11; Ratayczak AiB 2010, 296, 298; Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 40) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung - Teilfreistellung

    a) Vor der Durchführung der Wahl der Freistellungen muss der Betriebsrat nicht durch Beschluss darüber entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen (aA die allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur LAG Baden-Württemberg 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11 - Juris Rn. 55 ff. mwN; LAG Brandenburg 04.03.2002 - 2 TaBV 22/02 - Juris; Fitting u. a. BetrVG 29. Aufl. 2018 § 38 Rn. 13; Weber in: GK-BetrVG 11. Aufl. 2018 § 38 Rn. 40; Wedde in: Däubler/Kittner u. a. BetrVG 15. Aufl. 2016 § 38 Rn. 21; Glock in: Hess/Worzalla u. a. BetrVG 10. Aufl. 2018 § 38 Rn. 22).

    Aus den Konsequenzen einer Aufteilung der Freistellungen für die Arbeit des Betriebsrats und für die Organisation des Betriebs ergibt sich die Notwendigkeit eines vorherigen Betriebsratsbeschlusses ebenfalls nicht (aA LAG Baden-Württemberg 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11 - Juris Rn. 55 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15

    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene

    Anfechtungsberechtigt ist jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner persönlichen Betroffenheit (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - Rn. 11; LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2012 - 20 TaBV 1/11 - Rn. 43, jeweils zitiert nach juris).
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