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   LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07   

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https://dejure.org/2008,4396
LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07 (https://dejure.org/2008,4396)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07 (https://dejure.org/2008,4396)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. August 2008 - 20 TaBV 244/07 (https://dejure.org/2008,4396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 103 Abs 2 BetrVG, § 626 Abs 2 BGB
    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats - Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei unzureichender Unterrichtung über Tatsachen zur Einhaltung gesetzlicher Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei unzureichender Unterrichtung über Tatsachen zur Einhaltung gesetzlicher Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zustimmungsersetzung vor Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsersetzung vor Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zustimmungsersetzung vor Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Ebenso wie ein vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens eingereichter Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung (BAG v. 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - EzA § 102 BetrVG 1972, Nr. 37; v. 7.5.1986 - 2 ABR 27/85 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 1; KR-Etzel, § 103 BetrVG, 8. Aufl., Rz. 83, 111 a) ist auch ein vor ordnungsgemäßem Abschluss des Verfahrens nach § 103 BetrVG gestellter Zustimmungsersetzungsantrag bereits unzulässig (ebenso LAG Rheinland-Pfalz. v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; GK-Raab, § 103 Rz. 61, 62; für die Unbegründetheit in diesem Fall wohl: LAG Hamm v. 8.2.2008 - 10 Ta BV 109/07 - juris; v. 8.6.2007 - 10 Ta BV 29/07 - juris).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss bereits bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens feststehen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens vorliegen oder nicht (ebenso für das vor Zustimmungsverweigerung eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren: BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 37; 7.5.1986 - 2 ABR 27/85 - EzA BetrVG 1972 Nr. 31; KR-Etzel, § 103 BetrVG Rz. 111a; D/K/K-Kittner-Bachner, § 103 Rz. 40).

  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Ebenso wie ein vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens eingereichter Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung (BAG v. 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - EzA § 102 BetrVG 1972, Nr. 37; v. 7.5.1986 - 2 ABR 27/85 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 1; KR-Etzel, § 103 BetrVG, 8. Aufl., Rz. 83, 111 a) ist auch ein vor ordnungsgemäßem Abschluss des Verfahrens nach § 103 BetrVG gestellter Zustimmungsersetzungsantrag bereits unzulässig (ebenso LAG Rheinland-Pfalz. v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; GK-Raab, § 103 Rz. 61, 62; für die Unbegründetheit in diesem Fall wohl: LAG Hamm v. 8.2.2008 - 10 Ta BV 109/07 - juris; v. 8.6.2007 - 10 Ta BV 29/07 - juris).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss bereits bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens feststehen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens vorliegen oder nicht (ebenso für das vor Zustimmungsverweigerung eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren: BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 37; 7.5.1986 - 2 ABR 27/85 - EzA BetrVG 1972 Nr. 31; KR-Etzel, § 103 BetrVG Rz. 111a; D/K/K-Kittner-Bachner, § 103 Rz. 40).

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Da es sich bei dem Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG um eine gegenüber dem Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG weitergehende Form des Beteiligungsrechts handelt (BAG v. 17.2. 1994 - 2 AZR 673/93 - juris, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; APS-Linck 3. Aufl., § 103 Rz. 14; KR-Etzel, § 103 BetrVG, Rz. 66), hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsverfahrens die Kündigungsabsicht und die maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen, welche den wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung darstellen.

    Insofern ist dem Betriebsrat der für die Kündigung maßgebliche Sachverhalt so genau und umfassend mitzuteilen, dass dieser ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (für § 103 BetrVG: BAG: v. 17.2. 1994 - 2 AZR 673/93 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; für § 102 BetrVG: BAG v. 26.1.95 - 2 AZR 974/94 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 89, v. 22.9.1994 - 2 AZR 31/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 68).

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB stellt jedoch eine materiell - rechtliche Ausschlussfrist dar, nach deren Ablauf unwiderlegbar gesetzlich vermutet wird, dass ein möglicherweise erheblicher Grund nicht mehr geeignet ist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar zu machen ( BAG v. 8.6.1972 - 2 AZR 336/71 - AP KSchG 1969 § 13 Nr. 1; APS-Dörner 3. Aufl., § 626 BGB Rz. 122; KR-Fischermeier, § 626 BGB, Rz. 313).
  • BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83
    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Da es sich bei dem Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG um eine gegenüber dem Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG weitergehende Form des Beteiligungsrechts handelt (BAG v. 17.2. 1994 - 2 AZR 673/93 - juris, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; APS-Linck 3. Aufl., § 103 Rz. 14; KR-Etzel, § 103 BetrVG, Rz. 66), hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsverfahrens die Kündigungsabsicht und die maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen, welche den wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung darstellen.
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Insofern ist dem Betriebsrat der für die Kündigung maßgebliche Sachverhalt so genau und umfassend mitzuteilen, dass dieser ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (für § 103 BetrVG: BAG: v. 17.2. 1994 - 2 AZR 673/93 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; für § 102 BetrVG: BAG v. 26.1.95 - 2 AZR 974/94 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 89, v. 22.9.1994 - 2 AZR 31/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 68).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 163/75

    Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung aller Betriebsratsmitglieder,

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Ist dies nämlich nicht der Fall, ist der Betriebsrat berechtigt, die Zustimmung zur Kündigung zu verweigern (ebenso BAG v. 25.3.1976 - 2 AZR 163/75 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 6; Erfk-Kania § 103 BetrVG Rz. 11).
  • BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Nachgeschobene Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
    Dies folgt aus dem Zweck des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 BetrVG: Nur wenn der Betriebsrat im Rahmen eines ordnungsgemäßen Zustimmungsverfahrens die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung nicht erteilt hat, soll das Gericht mit der Ersetzung der Zustimmung befasst werden (ebenso KR-Etzel, § 103 BetrVG Rz. 121; BAG v. 27.5.1975 - 2 ABR 125/74 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 9).
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08

    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des

    Der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 3. April 2007 auf Ersetzung der vom Beteiligten zu 2) verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 3) blieb vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und Hessischen Landesarbeitsgericht (- 20 TaBV 244/07 - Beschluss vom 28. Aug. 2008) erfolglos.

    Die Akten des Verfahrens 3 BV 198/07 - 20 TaBV 244/07 wurden beigezogen und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

  • LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09

    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

    Der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 3. April 2007 auf Ersetzung der vom Beteiligten zu 3) verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 2) blieb vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und dem Hessischen Landesarbeitsgericht (- 20 TaBV 244/07 - Beschluss vom 28. Aug. 2008) erfolglos.
  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 977/14

    Hat das Arbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass eine außerordentliche,

    (2) Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Mitbestimmungsorgans bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber auch diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die dieses benötigt, um zu beurteilen, ob die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB hinsichtlich der beabsichtigten Kündigung möglich ist (LAG Hamm 29. Mai 2009 - 13 Sa 1452/08 - Juris; LAG Hamm 19. Mai 2008 - 8 Sa 288/08 - Juris; zu § 103 BetrVG: Hess. LAG 28. August 2008 - 20 TaBV 244/07 - Juris; APS-Koch § 102 BetrVG Rz. 129), insbesondere also den Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund.
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