Weitere Entscheidung unten: KG, 18.03.2013

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   OLG Köln, 05.06.2012 - I-20 U 1/12   

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https://dejure.org/2012,22739
OLG Köln, 05.06.2012 - I-20 U 1/12 (https://dejure.org/2012,22739)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2012 - I-20 U 1/12 (https://dejure.org/2012,22739)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - I-20 U 1/12 (https://dejure.org/2012,22739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung durch unrichtige Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Das Verschweigen einer psychotherapeutischen Behandlung wegen Überarbeitung kann arglistig sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung durch unrichtige Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verschweigen einer Behandlung wegen überarbeitung bei Antragstellung zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist arglistig

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Verpflichtung, in einem Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Depression wegen Überarbeitung anzugeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 487
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 29.01.1987 - 6 U 188/86

    Indizierende Umstände; Krankenversicherungsvertrag; Krankheitssymptome; Eintritt

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Ausgehend von diesen Grundsätzen liegt die Gefahrerheblichkeit der von dem Hausarzt der Klägerin diagnostizierten Beschwerden der Lendenwirbelsäule auf der Hand (vgl. auch OLG Köln [5. Zivilsenat] r + s 1986, 46; für eine Lumbalgie: OLG Hamburg VersR 1988, 396), weil diese wiederholt aufgetreten und therapiert worden sind sowie einmal sogar eine kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt haben.

    Sie können auch Anzeichen einer degenerativen Erkrankung sein (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 04.06.1999, 6 U 131/98, BeckRS 1999, 30061552; OLG Hamburg VersR 1988, 396).

  • BGH, 03.07.1985 - IVa ZR 4/84

    Annahme einer Obliegenheit in der Sachversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Ausgehend von diesen Grundsätzen liegt die Gefahrerheblichkeit der von dem Hausarzt der Klägerin diagnostizierten Beschwerden der Lendenwirbelsäule auf der Hand (vgl. auch OLG Köln [5. Zivilsenat] r + s 1986, 46; für eine Lumbalgie: OLG Hamburg VersR 1988, 396), weil diese wiederholt aufgetreten und therapiert worden sind sowie einmal sogar eine kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt haben.
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Dabei rechtfertigen falsche Angaben in einem Versicherungsantrag zwar allein nicht den Schluss auf eine arglistige Täuschung (vgl. BGH NJW-RR 1991, 411 f.), zumal es keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass die bewusst unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früheren Behandlungen immer und nur in der Absicht geschieht, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 04.03.2010, 1 U 74/09, BeckRS 2010, 10103; OLG Naumburg, Urteil vom 09.10.2008, 4 U 51/07, BeckRS 2011, 00056).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Ein solcher steht aber in untrennbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung und ist damit in besonderem Maße geeignet, das versicherte Risiko zu erhöhen (vgl. auch BGH r + s 2003, 118 f. bezüglich eines Überforderungssyndroms).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    In diesem Fall muss der Versicherer beweisen, dass alle im Formular beantworteten Fragen dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von diesem beantwortet worden sind (vgl. BGH NJW 2004, 3427, 3428).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Hat der Versicherungsnehmer - wie vorliegend die Klägerin - bei der Antragstellung objektiv falsche Angaben gemacht, so muss er im Rahmen der sekundären Darlegungslast plausibel darlegen, wie und weshalb es hierzu gekommen ist (vgl. BGH VersR 2008, 242; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2010, 7 U 276/07, BeckRS 2011, 05021; OLG Hamm VersR 2008, 106).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Der Versicherer muss aber seinerseits seine Grundsätze der Risikoprüfung nur dann substantiiert darlegen, wenn die Gefahrerheblichkeit nicht ohnehin auf der Hand liegt, d.h. wenn es sich um eine Gesundheitsstörung handelt, die offenkundig als leicht einzuordnen ist, nicht wiederholt aufgetreten ist und deshalb von vornherein keinen Anhalt dafür bietet, dass sie für die Risikoeinschätzung des Versicherers hinsichtlich des auf Dauer angelegten Versicherungsvertrages von Bedeutung sein könnte (vgl. BGH, VersR 2009, 529).
  • OLG Bamberg, 04.03.2010 - 1 U 74/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: vorvertragliche Anzeigepflicht und

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Dabei rechtfertigen falsche Angaben in einem Versicherungsantrag zwar allein nicht den Schluss auf eine arglistige Täuschung (vgl. BGH NJW-RR 1991, 411 f.), zumal es keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass die bewusst unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früheren Behandlungen immer und nur in der Absicht geschieht, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 04.03.2010, 1 U 74/09, BeckRS 2010, 10103; OLG Naumburg, Urteil vom 09.10.2008, 4 U 51/07, BeckRS 2011, 00056).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07

    Anfechtung des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Hat der Versicherungsnehmer - wie vorliegend die Klägerin - bei der Antragstellung objektiv falsche Angaben gemacht, so muss er im Rahmen der sekundären Darlegungslast plausibel darlegen, wie und weshalb es hierzu gekommen ist (vgl. BGH VersR 2008, 242; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2010, 7 U 276/07, BeckRS 2011, 05021; OLG Hamm VersR 2008, 106).
  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 20 U 138/06

    Inhaftierter Sohn als "Hausmann" im Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
    Hat der Versicherungsnehmer - wie vorliegend die Klägerin - bei der Antragstellung objektiv falsche Angaben gemacht, so muss er im Rahmen der sekundären Darlegungslast plausibel darlegen, wie und weshalb es hierzu gekommen ist (vgl. BGH VersR 2008, 242; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2010, 7 U 276/07, BeckRS 2011, 05021; OLG Hamm VersR 2008, 106).
  • OLG Köln, 11.04.2011 - 20 U 28/11

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungsvertrages wegen

  • OLG Naumburg, 04.06.1999 - 6 U 131/98

    Rücktritt des privaten Krankenversicherers vom Vertrag wegen Verschweigens

  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 U 928/97

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitszusatzrente ; Rücktritt vom

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Das folgt schon daraus, dass - von Fällen der Nachfrageobliegenheit abgesehen - keine generelle Pflicht des Versicherers besteht, die bei Antragstellung getätigten Angaben des - grundsätzlich als redlich anzusehenden - Versicherungsnehmers zu überprüfen (vgl. OLG Köln, VersR 2013, 487; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 19 Rn. 88).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei Verschweigen von

    Der Versicherer trägt die Beweislast im Hinblick auf die objektive Verletzung der Anzeigepflicht (vergleiche nur BGH VersR 2004, 1297 OLG Köln VersR 2013, 487; Prölss/Martin-Armbrüster, § 19 VVG, Rn. 155).
  • OLG Celle, 08.05.2018 - 13 U 12/18

    Wettbewerbswidrigkeit des "Teilens" eines Testberichts für ein angebotenes

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf an (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2012 - I-20 U 1/12 = Anlage B 1, dort S. 11 f., Bl. 71 f. d. A.), dass selbst ein Überwiegen der Einnahmen aus Abmahnungen gegenüber den übrigen Einnahmen für sich allein noch nichts besagen würde, weil es ohne weiteres zulässig ist, dass Vertragsstrafen und Abmahnpauschalen in die Kostendeckung einbezogen werden.
  • LG Aachen, 12.11.2020 - 9 O 411/19
    Hat der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung objektiv falsche Angaben gemacht, so muss er im Rahmen der sekundären Darlegungslast plausibel darlegen, wie und weshalb es hierzu gekommen ist (OLG Köln VersR 2013, 487, 488).

    Dies geht über eine bloße Gefälligkeitskrankschreibung ohne tatsächliches Leiden deutlich hinaus und ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung auch deshalb von besonderer Relevanz, weil gerade diese Behandlung für den Kläger selbst erkennbar im Zusammenhang mit seiner damaligen - bei Antragstellung - ausgeübten Berufstätigkeit stand (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Köln VersR 2013, 487, 488).

  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Es besteht kein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts, dass die bewusst unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen stets in der Absicht geschieht, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2007, IV ZR 331/05, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 22. Februar 1984, IVa ZR 63/82, juris; OLG Köln, Urteil vom 05. Juni 2012, 20 U 1/12, juris Rn. 39 m.w.N.; OLG Bamberg, Urteil vom 04. März 2010, 1 U 74/09, juris Rn. 47).
  • LG Cottbus, 24.06.2014 - 11 O 153/13

    Wettbewerbsverstoß: Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung;

    Eine Unterlassungserklärung, die das Verschulden nicht ausdrücklich erwähnt, ist so zu verstehen, dass nur eine schuldhafte Zuwiderhandlung die Verwirkung der Vertragsstrafe auslöst (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2012, I-20 U 1/12; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage § 12 Rn. 1.152).
  • LG Münster, 25.08.2020 - 115 O 156/19
    Die erforderliche Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Willenserklärung ist im Rahmen der Anfechtung nach §§ 22 VVG, 123 BGB vielmehr auch dann gegeben, wenn die Willenserklärung ohne die Täuschung mit einem anderen Inhalt oder auch nur zu einem anderen Zeitpunkt abgegeben worden wäre (OLG Saarbrücken, VersR 2012, 557; OLG Köln, VersR 2013, 487).
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   KG, 18.03.2013 - 20 U 1/12   

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