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   OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99   

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https://dejure.org/1999,2218
OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2218)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.1999 - 20 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2218)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 20 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Fahrzeugversicherung wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen des Rechts einer Versicherung zur Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13
    Klausel über Reparaturnachweis als Voraussetzung der Höchstentschädigung entspricht § 9 AGBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13
    Wirksamkeit einer Entschädigungsbegrenzung bei wirtschaftlichem Totalschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1552
  • NZV 2000, 124
  • VersR 2000, 629
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99
    Das muß in der Belehrung klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. u. a. BGH VersR 1998, 447).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines

    Einer zusätzlichen mündliche Belehrung durch den Agenten bedurfte es in diesem Falle, da auch keine Verständigungsschwierigkeiten vorlagen, nicht (vgl. OLG Hamm r+s 2000, 9).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4 U 145/07

    Formularmäßige Regelung der Höhe der Entschädigung in der

    Sie begründen auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 2000, 629; siehe auch OLG Hamm r+s 1998, 198), denn die aufgestellten Anforderungen sind für jeden erfüllbar und führen zur vollen Kostenerstattung.
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 180/03

    Voraussetzungen des Sachverständigenverfahrens

    Gegen die Wirksamkeit von § 13 Abs. 5 AKB bestehen keine rechtlichen Bedenken (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010 ; OLG Hamm, VersR 2000, 629 ).
  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer

    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 4 U 119/04

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei arglistigem Verschweigen von

    In Fällen arglistiger Falschangaben hängt die Leistungsfreiheit des Versicherers nicht davon ab, dass der Versicherungsnehmer vorgängig über die Konsequenzen wissentlich falscher Angaben auch bei folgenlos bleibenden Verletzungen der Auskunftsobliegenheit - an der es hier fehlt - belehrt worden war (vgl. Römer in Römer/Langheid, 2. Aufl., § 6 VVG Rdn. 68 m.w.N.; OLG Hamm r+s 2000, 9).
  • AG Mönchengladbach, 25.02.2003 - 5 C 587/02

    Anspruch aus einem Versicherungsvertrag auf Ersatz des Schadens an einem Auto;

    Diese Vorschrift begrenzt die Leistung des Versicherers bei der Sachversicherung auf den tatsächlich entstandenen Schaden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.05.1999, AZ: 20 U 1/99).
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