Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 01.06.2012 | KG, 09.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.09.2012 - I-20 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42742
OLG Köln, 28.09.2012 - I-20 U 107/12 (https://dejure.org/2012,42742)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2012 - I-20 U 107/12 (https://dejure.org/2012,42742)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2012 - I-20 U 107/12 (https://dejure.org/2012,42742)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung eines Fußgängers

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung Leistungsfreiheit bei Alkohol

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 99 Nr. 5.1.1
    Der VN muss einen Sturz- oder Nachtrunk als Einwand gegen eine Bewusstseinsstörung beweisen (Anmerkung von Ulrich Knappmann)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 99 Nr. 5.1.1
    Der VN muss einen Sturz- oder Nachtrunk als Einwand gegen eine Bewusstseinsstörung beweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB Nr. 5.5.1
    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung eines Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallversicherung und der Fußgänger mit 1,92 Promille

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherer muss nach Unfall einer Fußgängerin beim Überqueren der Fahrbahn mit einem BAK-Wert von 1,92 Promille nicht zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Beweislast bei alkoholbedingter (und kausaler) Bewusstseinsstörung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislasterleichterungen zugunsten des Unfallversicherers bei Alkoholeinfluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blutalkoholkonzentration von 1,92 Promille: Betrunkener und verunfallter Fußgänger erhält keine Versicherungsleistungen - Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung lag vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1043
  • NZV 2013, 601
  • VersR 2013, 1166
  • VersR 2013, 1521
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Ausreichend ist, wenn der Kraftfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration führen wird, bei der von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen ist (BGH, NJW 1974, 246).

    Dies deckt sich mit dem Grundsatz, dass die Anflutungswirkung einer zur Tatzeit möglicherweise noch nicht vollständig resorbierten Alkoholmenge einen vorhandenen Konzentrationsfehlbetrag ausgleicht und sich bei einem Sturztrunk eine Rückrechnung daher erübrigt (BGH NJW 1974, 246; vgl. auch OLG Köln, Blutalkohol 14, 267).

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Unterhalb des absoluten Grenzwertes, der bei Fußgängern bei etwa 2, 0 Promille liegt (Knappmann a.a.O.), setzt eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung voraus, dass entweder alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen oder das festgestellte verkehrswidrige Verhalten typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt ist (vgl. BGH, VersR 1988, 733; Knappmann a.a.O., m.w.N.).

    Steht fest, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt unter einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, spricht dafür, dass die Bewusstseinsstörung für den Unfall mitursächlich geworden ist, der erste Anschein (BGH, VersR 1988, 733).

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 205/01

    Bestimmung des Blutalkoholgehalts anhand von Leichenblut

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die versicherte Person an einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, trägt der Versicherer, wobei es hinsichtlich der Alkoholisierung grundsätzlich genügt, wenn er sich auf einen im Ermittlungsverfahren festgestellten Blutalkoholkonzentrationswert beruft (BGH, NJW 2002, 3112).
  • LG Aachen, 27.04.2012 - 9 O 608/10

    Anforderungen an die Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. April 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 608/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, kann der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auch dann gezogen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration noch unter dem Grenzwert lag (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 811; OLG Braunschweig, VersR 1997, 1343; Knappmann, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.02.1983 - 8 U 180/82
    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Allein die fast immer bestehende denkgesetzliche Möglichkeit, dass der Versicherte den Unfall auch ohne Alkoholeinfluss erlitten haben könnte, entkräftet den Anscheinsbeweis nicht (OLG Celle, VersR 1983, 1131).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, kann der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auch dann gezogen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration noch unter dem Grenzwert lag (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 811; OLG Braunschweig, VersR 1997, 1343; Knappmann, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 01.07.1982 - 8 U 118/82

    Beweislast bei Nachtrunk; Typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Verteidigt sich der Versicherungsnehmer gegen eine Ablehnung der Leistungspflicht wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung mit der Behauptung, der festgestellte Blutalkoholwert beruhe auf einem Nachtrunk, so ist er dafür beweispflichtig (KG, RuS 1998, 525; OLG Nürnberg, VersR 1984, 436; OLG Oldenburg, VersR 1984, 482).
  • OLG Oldenburg, 17.03.1983 - 2 W 32/83

    Blutalkoholgehalt; Alkoholaufnahme nach Unfall; Ablehnung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Verteidigt sich der Versicherungsnehmer gegen eine Ablehnung der Leistungspflicht wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung mit der Behauptung, der festgestellte Blutalkoholwert beruhe auf einem Nachtrunk, so ist er dafür beweispflichtig (KG, RuS 1998, 525; OLG Nürnberg, VersR 1984, 436; OLG Oldenburg, VersR 1984, 482).
  • KG, 16.01.1998 - 6 W 8026/97
    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12
    Verteidigt sich der Versicherungsnehmer gegen eine Ablehnung der Leistungspflicht wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung mit der Behauptung, der festgestellte Blutalkoholwert beruhe auf einem Nachtrunk, so ist er dafür beweispflichtig (KG, RuS 1998, 525; OLG Nürnberg, VersR 1984, 436; OLG Oldenburg, VersR 1984, 482).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist grundsätzlich eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Ausschlussklausel gegeben (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 30.07.2014 - 5 U 1/14 - zfs 2015, 220; Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; OLG Düsseldorf, VersR 2013, 1166; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, AUB 2010 Ziff. 5, Rdn. 13 [jeweils: kein Gegenbeweis möglich]; OLG Celle, VersR 2009, 1215 [Bewusstseinsstörung "regelmäßig" anzunehmen]; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13).

    Sind allerdings eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und damit eine Bewusstseinsstörung des Versicherten festgestellt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; Senat, Urt. v. 12.09.2001 - 5 U 19/01 - zfs 2002, 32; OLG Köln, VersR 2013, 1166; OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; OLG Hamm, zfs 1997, 264; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 178 Rdn. 17; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 15).

    Gerade die Verkennung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist aber ebenfalls eine typische Wirkung von Alkohol (OLG Köln, VersR 2013, 1166; OLG Celle, VersR 1983, 1131).

  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit ist bei einem Fußgänger auch ohne Ausfallerscheinungen jedenfalls bei einer BAK ab 2, 0 Promille unwiderleglich anzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 -, VRs 10, 245; Urteil vom 09. Juli 1968 - VI ZR 11/87 -, Rn. 11, juris, Grenzwert von 1, 7 Promille bei Benutzung öffentlicher Straßen durch Fußgänger zur Nachtzeit; OLG Braunschweig, Urteil vom 30. Dezember 1966 - 3 U 64/66 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2003 - 14 U 32/02 -, Rn. 13, juris; Urteil vom 28. September 2012 - 20 U 107/12 -, Rn. 4, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 19. April 2004 - 15 U 5/04 -, Rn. 7, juris, OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 14 U 167/09 -, Rn. 27, juris; BSG, Urteil vom 26. April 1977 - 8 Ru 92/76 -, BSGE 43, 293-296, Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist grundsätzlich eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Ausschlussklausel gegeben (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; OLG Düsseldorf, VersR 2013, 1166 (jeweils: kein Gegenbeweis möglich); OLG Celle, VersR 2009, 1215 (Bewusstseinsstörung "regelmäßig" anzunehmen); Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13).

    Sind eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und damit eine Bewusstseinsstörung des Versicherten festgestellt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; OLG Köln, VersR 2013, 1166; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 15).

    Dieselben (Hilfs-)Tatsachen, aus denen auf die Bewusstseinsstörung des Versicherten geschlossen werden kann, können prinzipiell auch zum Beweis der Kausalität herangezogen werden (OLG Köln, VersR 2013, 1166; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Dieselben (Hilfs-)Tatsachen, aus denen auf die Bewusstseinsstörung des Versicherten geschlossen werden kann, können prinzipiell auch zum Beweis der Kausalität herangezogen werden (Senat, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 U 1/14, ZfS 2015, 220; OLG Köln, VersR 2013, 1166; Grimm, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 29).
  • OLG Dresden, 20.12.2021 - 4 U 2144/21

    Leistungspflicht aus einer Unfallversicherung Verlust von Leistungsaussprüchen

    Sind eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und damit eine Bewusstseinsstörung des Versicherten festgestellt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall (BGH, Urt. v. 30.10.1985, a.a.O.; OLG Köln, VersR 2013, 1166, m.w.N.).
  • LG Aurich, 20.12.2016 - 5 S 155/16

    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Fahrzeugführer:

    Dies hat auch der Gesetzgeber durch die Regelung in § 24a Abs. 1 StVG deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1973, Az. 4 StR 130/73, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 28.9.2012, Az. 20 U 107/12, zitiert nach juris, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.2012 - I-20 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35132
OLG Hamm, 01.06.2012 - I-20 U 107/12 (https://dejure.org/2012,35132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2012 - I-20 U 107/12 (https://dejure.org/2012,35132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - I-20 U 107/12 (https://dejure.org/2012,35132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rohre der Wasserversorgung im Sinne der Leitungswasserversicherung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Leitungswasserversicherung: Leitungswasser oder Wasser sonstiger Rohre

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsfall bei Wasseraustritt aus einem Brunnenwasser führenden Rohrendstück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brunnenwasser in Leitungen ist nicht immer versichert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 115 O 161/11
  • OLG Hamm, 01.06.2012 - I-20 U 107/12

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 582
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 88/04

    Wohngebäudeversicherung: Abgrenzung des versicherten Risikos in der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 20 U 107/12
    Zwar lässt es der Bedingungswortlaut zu, dass in einem Gebäude zwei versicherte Wasserversorgungssystem - eines für Wasser der öffentlichen Wasserversorgung und eines für Grundwasser - bestehen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2004, 1310 Rz 21 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Immobilien- bzw. Betriebsinhaltsversicherung - Deckungsschutz bei Wasserschaden

    cc) Zwar hat der Senat entschieden, dass Rohre der Wasserversorgung nur solche sind, die im Zeitpunkt des Wasseraustritts der Heranführung oder Ableitung von Wasser dienen, dazu also nicht verbliebene Rohre der früheren Wasserversorgung mit Grundwasser gehören, die mit dem das Wasser aus der öffentlichen Versorgung führenden Rohren nicht (mehr) verbunden sind, mithin nicht (mehr) solche der Wasserversorgung sind und es sich folglich bei dem aus ihnen heraustretendem Wasser nicht um Leitungswasser handelt (vgl. Senat Beschl. v. 1.6.2012 - 20 U 107/12, VersR 2013, 582 = juris Rn. 8-10; dem folgend Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 3 Teil A VGB Rn. 3) .
  • KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20

    Umfang der Einstandspflicht eines Hausratsversicherers für Nässeschäden

    Zwar ist der Begriff der Wasserversorgung weit auszulegen, hierzu gehören alle Rohre, die im Zeitpunkt des Wasseraustritts der Heranführung oder Ableitung von Wasser dienten (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2012 zu 20 U 107/12, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und Rdnr. 8; vgl. auch Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage E 1 Rdnr. 29).
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Rechtsprechung
   KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45768
KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12 (https://dejure.org/2013,45768)
KG, Entscheidung vom 09.12.2013 - 20 U 107/12 (https://dejure.org/2013,45768)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 20 U 107/12 (https://dejure.org/2013,45768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Arzthaftung: Umfang der erforderlichen Aufklärung über die Erfolgsaussichten für eine diagnostische Laparoskopie mit Verwachsungslösung im Unterbauch einer Patientin

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Umfang ärztlicher Risikoaufklärung vor einer Operation

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Operation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ärztliche Aufklärung über Risiko und Erfolgsaussichten eines beabsichtigten Eingriffs erfordert nicht zwingend Prozentangaben

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung über Heilungsaussichten und Misserfolgsquote bei relativ indizierter Adhäsiolyse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 15.12.2003 - 20 U 105/02

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht vor einer Operation

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    Der Patient müsse aber, um genau abwägen zu können, nicht nur über die Risiken aufgeklärt werden, sondern auch wissen, mit welcher prozentualen Wahrscheinlichkeit ein Erfolg zu erwarten ist, wie auch der Senat in seiner Entscheidung vom 15.12.03 - 20 U 105/02 - ausgeführt habe.

    In der von der Klägerin vorgelegten Entscheidung des Senats vom 15.12.03 - 20 U 105/02 - (Bl. 13 Bd. II d.A) wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der Patient für eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Operation "grundsätzlich zweier Informationsebenen bedurfte, welche ihr die Beklagte wenigstens den Grundzügen nach zu vermitteln hatte" (Seite 4 unten, 5 oben), nämlich die Aufklärung über die Risiken der Operation und zum anderen die Frage, welche Heilungschancen der Patient überhaupt haben konnte, wenn er sich einer solchen Operation unterzog.

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    Hat also der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann bei einer wertenden Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung hergeleitet werden, Steffen/Pauge, 12. Auflage, Arzthaftungsrecht, Rdnr. 533 unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. und zuerst Urteil des BGH vom 15.2.2000, VI ZR 48/99 Rdnr. 20 bei Juris = NJW 2000, 1784; Urteil des BGH vom 30.1.01, VI ZR 353/99 Rdnr. 8 bei Juris).
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2108).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    Hat also der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann bei einer wertenden Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung hergeleitet werden, Steffen/Pauge, 12. Auflage, Arzthaftungsrecht, Rdnr. 533 unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. und zuerst Urteil des BGH vom 15.2.2000, VI ZR 48/99 Rdnr. 20 bei Juris = NJW 2000, 1784; Urteil des BGH vom 30.1.01, VI ZR 353/99 Rdnr. 8 bei Juris).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass über das Risiko eines Misserfolgs des beabsichtigten Eingriffs nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen oder Mitteilung evtl. Statistiken aufgeklärt werden muss; es reiche auch, wenn dem Patienten mitgeteilt werde, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst dazu führen könne, dass sich die Beschwerden nicht verbessern, sondern sogar verschlimmern (OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2009 - 1 U 59/09 - OLG Koblenz, Beschluss vom 24.8.11 - 5 U 370/11; BGH NJW 1992, 2351).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 370/11

    Anforderungen an Patientenaufklärung vor Operation mit hohem Misserfolgsrisiko

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass über das Risiko eines Misserfolgs des beabsichtigten Eingriffs nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen oder Mitteilung evtl. Statistiken aufgeklärt werden muss; es reiche auch, wenn dem Patienten mitgeteilt werde, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst dazu führen könne, dass sich die Beschwerden nicht verbessern, sondern sogar verschlimmern (OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2009 - 1 U 59/09 - OLG Koblenz, Beschluss vom 24.8.11 - 5 U 370/11; BGH NJW 1992, 2351).
  • OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am

    Auszug aus KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass über das Risiko eines Misserfolgs des beabsichtigten Eingriffs nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen oder Mitteilung evtl. Statistiken aufgeklärt werden muss; es reiche auch, wenn dem Patienten mitgeteilt werde, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst dazu führen könne, dass sich die Beschwerden nicht verbessern, sondern sogar verschlimmern (OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2009 - 1 U 59/09 - OLG Koblenz, Beschluss vom 24.8.11 - 5 U 370/11; BGH NJW 1992, 2351).
  • LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12

    Umfang der Aufklärungspflicht über den Off-Label-Use eines Medikaments

    Fehlt es bereits an einer solchen Grundaufklärung, muss der Arzt auch für den Eintritt fern liegender Risiken haften, die Patienteneinwilligung in den Eingriff ist hierbei unbeachtlich (vgl. BGH NJW 2019, 1283, 1284; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 279/04 -, BGHZ 166, 336-346, Rn. 13; KG Berlin, Urteil vom 09. Dezember 2013 - 20 U 107/12 -, Rn. 57, juris).
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