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   OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - I-20 U 114/13   

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https://dejure.org/2014,48608
OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - I-20 U 114/13 (https://dejure.org/2014,48608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2014 - I-20 U 114/13 (https://dejure.org/2014,48608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2014 - I-20 U 114/13 (https://dejure.org/2014,48608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gegenstandswert einer Klage auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13
    Bei der unter Berücksichtigung des Gesagten vorzunehmenden Abwägung der den Streitwert des Unterlassungsanspruchs beeinflussenden Umstände, der eine schematische Vervielfachung des Lizenzsatzes, die von einigen Oberlandesgericht vorgenommen wird (vgl. OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 93; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39; OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227), nicht gerecht wird, ist vorliegend zum einen zu vergegenwärtigen, dass der Antragsgegner eine Privatperson ist, die gelegentliche Verkäufe bei eBay vornimmt, welche kein gewerbliches Ausmaß erreichen.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13
    Bei der unter Berücksichtigung des Gesagten vorzunehmenden Abwägung der den Streitwert des Unterlassungsanspruchs beeinflussenden Umstände, der eine schematische Vervielfachung des Lizenzsatzes, die von einigen Oberlandesgericht vorgenommen wird (vgl. OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 93; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39; OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227), nicht gerecht wird, ist vorliegend zum einen zu vergegenwärtigen, dass der Antragsgegner eine Privatperson ist, die gelegentliche Verkäufe bei eBay vornimmt, welche kein gewerbliches Ausmaß erreichen.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13
    Allerdings gilt auch für urheberrechtliche Ansprüche das allgemeine Verbot unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB (vgl. BGH GRUR 2013, 176 - Ferienluxuswohnung).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13
    Bei der unter Berücksichtigung des Gesagten vorzunehmenden Abwägung der den Streitwert des Unterlassungsanspruchs beeinflussenden Umstände, der eine schematische Vervielfachung des Lizenzsatzes, die von einigen Oberlandesgericht vorgenommen wird (vgl. OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 93; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39; OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227), nicht gerecht wird, ist vorliegend zum einen zu vergegenwärtigen, dass der Antragsgegner eine Privatperson ist, die gelegentliche Verkäufe bei eBay vornimmt, welche kein gewerbliches Ausmaß erreichen.
  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    Für eine (schematische) Verdopplung des Lizenzsatzes für die Streitwertbemessung des Unterlassungsanspruchs mit dem Ziel, dass weitere Verletzung in Zukunft verhindert werden sollen (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 4; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2013 - 6 W 31/13, juris Rn. 33 mit Faktor 10), fehlt es an einer ausreichenden Grundlage (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2014 - 20 U 114/13, juris Rn. 16).

    Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs wegen der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern zu gewerblichen Zwecken kann grundsätzlich in einem Bereich von 3.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR bemessen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2014 - 20 U 114/13, juris Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 10. April 2015 - 6 W 2404/14, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 5 W 46/15, juris Rn. 4).

  • AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Die Grundsätze des Urteils des OLG Düsseldorf vom 20.09.2014 (I-20 U 114/13, BeckRS 2015, 4596) können hier nicht herangezogen werden, um eine anderweitige Bestimmung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses an dieser Stelle zu begründen.
  • AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20

    Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden

    Die Grundsätze des Urteils des OLG Düsseldorf vom 20.09.2014 (I-20 U 114/13, BeckRS 2015, 4596) können hier nicht herangezogen werden, um eine anderweitige Bestimmung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses an dieser Stelle zu begründen.
  • AG Kassel, 19.11.2019 - 410 C 2389/19

    Abmahnung aufgrund Filesharing - Deckelung des Gegenstandswertes

    Die Grundsätze des Urteils des OLG Düsseldorf vom 20.09.2014 (I-20 U 114/13, BeckRS 2015, 4596) können hier nicht herangezogen werden, um eine anderweitige Bestimmung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses an dieser Stelle zu begründen.
  • AG Kassel, 04.06.2019 - 410 C 88/19
    Die Grundsätze des Urteils des OLG Düsseldorf vom 20.09.2014 (I-20 U 114/13, BeckRS 2015, 4596) können hier nicht herangezogen werden, weil jene Entscheidung erkennbar einen völlig anderen Sachverhalt betrifft, in dem sich der dortige Urheberrechtsverletzer bewusst über ein Copyright-Vermerk hinweggesetzt hatte.
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