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   OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01   

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https://dejure.org/2002,4767
OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01 (https://dejure.org/2002,4767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2002 - 20 U 130/01 (https://dejure.org/2002,4767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2002 - 20 U 130/01 (https://dejure.org/2002,4767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    VZBV ./. Plus: Verbotene Lockvogelwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    VZBV ./. Plus: Verbotene Lockvogelwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3
    Anforderungen an die Bevorratung branchenfremder Aktionsartikel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01
    Der Hauptantrag ist (teilweise) unbegründet, weil er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (vgl. etwa BGH NJW-RR 01, 329, 330 - Lieferstörung).

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass eine Werbung als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind, und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (BGH NJW-RR 01, 329, 331 - Lieferstörung; NJW 00, 3001, 3002 - Computerwerbung).

    Wenn die Waren gleichwohl nicht vorrätig waren, dann kann sich die Beklagte dazu nicht auf mangelndes Verschulden berufen, weil sie ein solches nicht dargelegt hat (vgl. BGH NJW-RR 01, 329 - Lieferstörung).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass eine Werbung als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind, und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (BGH NJW-RR 01, 329, 331 - Lieferstörung; NJW 00, 3001, 3002 - Computerwerbung).

    Die Konsequenz, dass eine Irreführung nach § 3 UWG vorliegt, wenn dieser Eindruck wie im Falle der vom Kläger benannten Zeugen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (vgl. BGH NJW 00, 3001, 3002 - Computerwerbung), will die Beklagte allerdings nicht ziehen.

    Diese Aktion wird blickfangmäßig herausgestellt, was nach der Rechtsprechung gerade in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist (BGH NJW 00, 3001, 3003 - Computerwerbung).

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01
    Der Verkehr erwartet diese sofortige Lieferbarkeit des Artikels jedenfalls zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung und für eine gewisse Zeit danach (BGH NJW-RR 00, 340, 341 - Werbebeilage).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01
    Von diesem Erfahrungssatz, dass die Verkehrserwartung bei uneingeschränkter Verkaufsankündigung regelmäßig eine sofortige Liefermöglichkeit und -bereitschaft annimmt (BGH NJW 96, 2729, 2730 - EDV-Geräte) geht auch die Beklagte aus.
  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83

    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01
    Das Landgericht hat antragsgemäß die Werbung für alle Produkte mit "Aktions"-Preisen verboten, wobei dann folgerichtig auch nicht mehr ins Gewicht fiel, dass das Landgericht hinsichtlich der Schuhspanner (zutreffend, vgl. BGH NJW 85, 2333, 2334 - Tennisschuhe) einen Wettbewerbsverstoß bzw. eine Irreführung verneint hat.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 20 U 130/01
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es jedoch in Fällen wie dem vorliegenden immer wieder abgelehnt worden, eine irreführende Werbung unabhängig von den Besonderheiten der Ware und der Werbemaßnahme anzunehmen (a.a.O. und NJW 99, 1332, 1334 - Vorratslücken).
  • LG Berlin, 01.03.2012 - 91 O 27/11

    Bevorratungspflicht auch bei "Internet-Blitz-Aktion"

    Derart nichts sagende Hinweise können nicht die Verbrauchererwartung entkräften und die Irreführung beseitigen (so auch OLG Düsseldorf in GRUR-RR 2003, Seite 87 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 07.03.2005 - 5 U 99/04

    "Weihnachts-Kerzenleuchter"

    Die Verkehrserwartung einer ausreichenden Vorratshaltung für zwei Tage wird bei einem Lebensmittelfilialisten auch nicht dadurch geschmälert, dass die Aktionsware nicht zu seinem üblichen Sortiment gehört ( OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 87 "Branchenfremde Aktionsartikel").
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 20 U 69/09

    Irreführung durch Bewerbung nicht vorrätig gehaltener Sonderangebotswaren

    Insbesondere stehen dem nicht die Ausführungen im Urteil des Senats vom 5. März 2002 (20 U 130/01, Anlage zur Klageschrift) entgegen.
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