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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2012 - I-20 U 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50558
OLG Köln, 10.01.2012 - I-20 U 130/11 (https://dejure.org/2012,50558)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2012 - I-20 U 130/11 (https://dejure.org/2012,50558)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - I-20 U 130/11 (https://dejure.org/2012,50558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 20 U 130/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall zwischen dem Deckungsverhältnis - hier dem im Rahmen des Lebensversicherungsvertrages abgeschlossenen Vertrag zugunsten der Klägerin (§§ 328, 331 BGB), kraft dessen ihr das Bezugsrecht für die Todesfallleistung eingeräumt wurde - und dem Zuwendungsverhältnis (Valutaverhältnis) zwischen dem Verfügenden und dem Begünstigten (der Klägerin) zu unterscheiden (BGH VersR 2008, 1054-1056).

    Offen bleiben kann, ob ein bezogen auf das Valutaverhältnis vom Versicherungsnehmer an den Versicherer konkludent erteilter Übermittlungsauftrag als Vertrag zugunsten Dritter oder als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu qualifizieren ist, wie dies teilweise im Hinblick darauf vertreten wird, dass der Übermittlungsauftrag - zumindest auch - den Interessen des Begünstigten dient (vgl. Hasse, VersR 2009, 41; Muscheler, WM 1994, 921).

  • LG Köln, 01.06.2011 - 26 O 282/10

    Herleitung von Schadenersatzansprüchen aus der Nicht- oder Schlechterfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 20 U 130/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. Juni 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 282/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 08.05.2009 - 25 U 4318/08

    Lebensversicherung: Widerruf der Bezugsberechtigung eines Dritten durch den

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 20 U 130/11
    Demgemäß sind von der Rechtsprechung an eine Eintrittspflicht des Versicherers hohe Anforderungen gestellt worden (vgl. OLG München, Urteil vom 08.05.2009, - 25 U 4318/08 -, zitiert nach juris, zur Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten trotz bekannten Widerrufs des Übermittlungsauftrags).
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2011 - 20 U 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32015
KG, 06.10.2011 - 20 U 130/11 (https://dejure.org/2011,32015)
KG, Entscheidung vom 06.10.2011 - 20 U 130/11 (https://dejure.org/2011,32015)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 20 U 130/11 (https://dejure.org/2011,32015)
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   KG, 29.08.2011 - 20 U 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78864
KG, 29.08.2011 - 20 U 130/11 (https://dejure.org/2011,78864)
KG, Entscheidung vom 29.08.2011 - 20 U 130/11 (https://dejure.org/2011,78864)
KG, Entscheidung vom 29. August 2011 - 20 U 130/11 (https://dejure.org/2011,78864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 28 U 66/16

    Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten PKW wegen Reimports aus dem

    Der Umstand, ob es sich bei einem verkauften Gebrauchtfahrzeug um ein Import-Fahrzeug handelt, begründet schon deshalb keinen Sachmangel, weil es dabei nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit geht (so schon Senat, Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08, BeckRS 2008, 41988; KG, Beschl. v. 29.08.2011, 20 U 130/11, BeckRS 2015, 02610).
  • OLG Köln, 15.05.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

    Der Import eines Fahrzeugs ist daher allein keine ihm anhaftende Beschaffenheit und damit auch kein Sachmangel (vgl. dazu Kammergericht, Beschl. v. 29.08.2011 - 20 U 130/11 - juris; Thür. Oberlandesgericht, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360 f.).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

    Demgemäß entspricht es verbreiteter Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass die Eigenschaft als Re-Import jedenfalls bei einem Neuwagen keinen Sachmangel darstellt (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 29. August 2011, 20 U 130/11; OLG Jena, Urteil vom 23. Oktober 2008, 1 U 118/08; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360).
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