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   OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06   

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OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06 (https://dejure.org/2007,2902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2007 - 20 U 132/06 (https://dejure.org/2007,2902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2007 - 20 U 132/06 (https://dejure.org/2007,2902)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Pflichtverstoßes aufgrund einer geplanten Dachneigung von lediglich 0,45 Grad (= 0,77 Prozent); Bestehen eines Anspruchs auf Versicherungsschutz bei bewusster Abweichung von der Montagerichtlinie des Industrieverbands für Baussysteme im Metallleichtbau ...

  • Judicialis

    AHB § 3 Nr. 2; ; AHB § 5 Nr. 1; ; BBR Ziff. 1 Nr. 1; ; VVG § 152; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBR Teil A Abschn. IV Nr. 8
    Nachweis eines bewusst pflichtwidrigen Verhaltens bei Außerachtlassung von Elementarwissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 3 Nr. 2; AHB § 5 Nr. 1; VVG § 152
    Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen Inkaufnahme eines technischen Regelverstoßes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewusst pflichtwidriges Verhalten in der Berufshaftpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung - Wann besteht Leistungsfreiheit wegen eines bewusst pflichtwidrigen Verhaltens des VN?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerung des Deckungsschutzes bei Verstoß gegen Elementarwissen durch erfahrenen Planer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung: Verstoß gegen Elementarwissen gefährdet Versicherungsschutz! (IBR 2007, 400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1550
  • BauR 2007, 1290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03

    Berufshaftpflichtversicherung des Statikers: Risikoausschluss der bewussten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Ein solches liegt vor, wenn der Versicherte seine Pflichten, die sich auch aus den allgemein anerkannten der Technik ergeben können (OLG Karlsruhe VersR 2004, 505), wissentlich verletzt.

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

    Ein solches liegt vor, wenn der Versicherte seine Pflichten, die sich auch aus den allgemein anerkannten der Technik ergeben können (OLG Karlsruhe VersR 2004, 505), wissentlich verletzt.

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Die Regelung benachteiligt die betroffenen Versicherungsnehmer nicht unangemessen, denn dem wesentlichen Gehalt von § 152 VVG wird ausreichend Rechnung getragen (BGH, VersR 1991, 176).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Die Regelung benachteiligt die betroffenen Versicherungsnehmer nicht unangemessen, denn dem wesentlichen Gehalt von § 152 VVG wird ausreichend Rechnung getragen (BGH, VersR 1991, 176).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85; Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85; Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • LG Dresden, 04.11.2004 - 8 O 2287/03
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).

    Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).

  • OLG Saarbrücken, 15.04.1992 - 5 U 105/88

    Ungenehmigter Baubeginn führt zum Verlust des Versicherungsschutzes!

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85; Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85; Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 304/91

    Voraussetzungen des Risikoausschlusses für freiberufliche Architekten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

  • OLG Hamm, 17.12.1975 - 20 U 8/75
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

  • OLG Frankfurt, 06.10.1999 - 7 U 158/98

    Voraussetzungen der Versagung des Versicherungsschutzes wegen Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).

    Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).

  • OLG Köln, 27.04.1989 - 5 U 216/88
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85; Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85; Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Köln, 02.07.1996 - 9 U 14/96

    Haftung des Architekten für unzureichende Rechnungsprüfung; Leistungsfreiheit des

  • OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 271/92

    Schadensbegründender Widerstand des VN gegen seine Festnahme

  • OLG Frankfurt, 15.07.2020 - 7 U 47/19

    Versicherungsschutz für Hundebiss

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 166/85 - zit. n. Juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2007 -20 U 132/06 - zit. n. Juris).
  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z.B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen des jeweiligen Berufsstandes gehört (BGH NJW 2015, 947 < 948> Rdnr. 20; OLG Hamm r+s 2007, 279 < 280>; OLG Köln r+s 1990, 232; Senatsbeschluss vom 10.04.2017 - 9 U 120/16 - r+s 2017, 348 < 349>; Beckmann/Matusche-Beckmann/von Rintelen, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 26, Rdnr. 317; Prölss/Martin-Lücke, VVG, 31. Aufl. 2021, AVB Verm, § 4, Rdnr. 19).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19

    Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des

    Der Ausschluss greift auch dann, wenn der Versicherungsnehmer davon überzeugt war, sein Verhalten werde keinen Schaden verursachen (vgl. BGH VersR 1991, 176; OLG Hamm r+s 2007, 279).
  • OLG Köln, 09.01.2018 - 9 U 33/17

    Entschädigungsleistungen aus einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z.B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen des jeweiligen Berufs gehört (OLG Hamm, Urt. v. 07.03.2007, - 20 U 132/06 - VersR 2007, 1550 f. in juris rn. 26 m.w.N.; OLG Köln, Urt. v. 19.02.2013, - 9 U 155/12-, in juris Rn. 51 f.).
  • OLG Koblenz, 17.03.2014 - 10 U 1170/13

    Leistungsfreiheit der Betriebshaftpflichtversicherung wegen bewusst

    Der Ausschluss greift daher auch, wenn der Versicherungsnehmer davon überzeugt war, sein Verhalten werde keinen Schaden verursachen (BGH, VersR 91, 176 [BGH 26.09.1990 - IV ZR 147/89]; OLG Hamm, VersR 2007, 1550).
  • LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11

    Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen?

    Handelt es sich um Primitiv- und Elementarwissen, gegen das verstoßen wird, kann dies den Schluss auf ein wissentliches Handeln zulassen (OLG Hamm, VersR 2007, 1550).
  • LG Köln, 18.09.2007 - 24 O 18/07

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag;

    Ein Verstoß gegen geläufige und vor allem fundamentale Regeln lässt auf die subjektive Seite schließen (OLG Köln, VersR 1990, 193 f.; OLG Saarbrücken, VersR 1993, 85 - Bauenlassen ohne Baugenehmigung; OLG Hamm, r+s 2007, 279).
  • LG Köln, 23.08.2007 - 24 O 18/07

    Falsches Genehmigungsverfahren: Versicherungsschutz?

    Ein Verstoß gegen geläufige und vor allem fundamentale Regeln lässt auf die subjektive Seite schließen (OLG Köln, VersR 1990, 193 f.; OLG Saarbrücken, VersR 1993, 85 - Bauenlassen ohne Baugenehmigung; OLG Hamm, r+s 2007, 279).
  • LG Köln, 27.05.2020 - 4 O 10/19
    (OLG Hamm, Urteil vom 7.3. 2007 - 20 U 132/06, r + s 2007, 279) Er muss bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt.
  • LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10

    Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für

    Denn eine Pflichtverletzung, die schlechterdings nur vorsätzlich begangen werden kann, bedarf keiner weiteren Darlegung und keines weiteren Beweises hinsichtlich des Vorsatzes (OLG Hamm r+s 2007, 279; OLG Karlsruhe VersR 2006, 783; OLG Köln VersR 2009, 58).
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