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   OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00   

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https://dejure.org/2001,4407
OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00 (https://dejure.org/2001,4407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2001 - 20 U 139/00 (https://dejure.org/2001,4407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2001 - 20 U 139/00 (https://dejure.org/2001,4407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederverwendbare Gaszylinder; Besprudelungsgerät; Markenverletzung; C02-Gasfüllungen; CO2-Gaszylinder; Markenmäßige Verwendung

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5
    Verletzung einer Marke durch Befüllen von Stahlzylindern mit Gasen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 73/00

    Austausch von wiederverwendbaren Behältern eines Konkurrenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von den Beklagten angezogenen Urteil des Senats (WRP 2001, 288 - Wiederverwendbare Gaszylinder), wo ausgeführt ist, dass die freien Händler die leeren Gaszylinder zu einem beträchtlichen Teil unsortiert und ohne Rücksicht auf die Herkunft bei den Abfüllunternehmen abzugeben pflegen.

    Im übrigen wäre es ihnen möglich und zumutbar, das Zeichen unkenntlich zu machen, wie es ein Mitbewerber ebenfalls getan hat (s. Senat, WRP 2001, 288 - "Wiederverwertbare Gaszylinder").

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Davon unberührt bleibt sein Recht, einer ungenehmigten erneuten Kennzeichnung entgegenzutreten (vgl. BGH GRUR 1987, 438, 439 Handtuchspender), die hier schon in der Wiederbefüllung der mit dem Klagezeichen versehenen Gaszylinder zu sehen ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 28.7.2000, 8 U 317/00, Anlage K 22).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Die Beklagten zu 2 und 3 bzw. 5 und 6 haften als gesetzliche Vertreter der Beklagten zu 1 bzw. 4 (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 127, 129 - Sporthosen).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.1999 - 2 U 21/98

    Markenrechtlicher Schutz einer Getränkeflasche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Es stellt eine Zeichenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 MarkenG dar, wenn ohne Zustimmung des Zeicheninhabers die eigene Ware in ein gekennzeichnetes Behältnis gefüllt wird und dies nicht ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 511 - Nachfüllen von Brunneneinheitsflaschen; OLG Frankfurt, GRUR 2000, 1062 - Wiederbefüllte Toner-Kartusche"; Althammer/Ströbele/Klaka, a.a.O., § 14 Rdn. 74 und § 24 Rdn. 34 a.E.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 109).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99

    Wiederbefüllte Toner-Kartusche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Es stellt eine Zeichenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 MarkenG dar, wenn ohne Zustimmung des Zeicheninhabers die eigene Ware in ein gekennzeichnetes Behältnis gefüllt wird und dies nicht ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 511 - Nachfüllen von Brunneneinheitsflaschen; OLG Frankfurt, GRUR 2000, 1062 - Wiederbefüllte Toner-Kartusche"; Althammer/Ströbele/Klaka, a.a.O., § 14 Rdn. 74 und § 24 Rdn. 34 a.E.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 109).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Außerdem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Einsatz des fremden Zeichens schon dann als Markenbenutzung einzustufen sei, wenn der Eindruck von bestehenden Handelsbeziehungen zwischen Markeninhaber und Drittunternehmen erweckt wird (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 438 BMW; vgl. dazu Althammer/Ströbele/Klaka, a.a.O., § 14 Rdn. 67) So verhält es sich auch hier.
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Es genügt die objektive Möglichkeit, dass ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (vgl. BGH WRP 1998, 732, 736 - Les-Paul-Gitarren; WRP 1995, 92, 95 - Markenverunglimpfung II; WRP 1995, 307 - Garant-Möbel, jeweils m.w.n.).
  • OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Im Anschluss an die warenzeichenrechtliche Rechtsprechung, die eine zeichenmäßige Benutzung verlangte, ist unter der Geltung des Markengesetzes umstritten, ob die Anwendungsbereiche der § 14 Abs. 2 Nr. 1 - 3 MarkenG eine markenmäßige Benutzung des geschützten Zeichens verlangen (bejahend: KG NJW-RR 1997, 937 - Satirische Anlehnung an Marke - Telekom; GRUB 1997, 295, 296 - Alles wird teurer; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060, 1061 - Bild Dir keine Meinung; GRUR 1996, 982, 983 - Für Kinder; OLG Dresden NJW 2001, 615, 616 - Johann Sebastian Bach; OLG München Mitt 1996, 174, FAT TIRE; Piper GRUR 1996, 434; von Gamm WRP 1993, 797; Deutsch GRUB 1995, 321; verneinend: Fezer GRUR 1996, 566 und Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 32; Starck GRUB 1996, 688; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl. § 14 Rdn. 68; Ingerl/Rohnke § 19 Anm. 53).
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Allerdings kann in Fällen des Einfüllens von Ware in gekennzeichnete Behälter der Verkehr die Bezeichnung auf dem Behältnis nur auf dieses und nicht auf die Ware beziehen, wenn er an einen Umlauf des Behälters/Verpackungsmaterials unabhängig von der Ware als handelsüblich gewöhnt ist und deshalb damit rechnet, dass Hersteller der Behältnisse und Abfüllunternehmen voneinander unabhängige Betriebe sind (vgl. BGH GRUR 1957, 84 Einbrandflaschen).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage in zwei Entscheidungen offen gelassen (WRP 1998, 739 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 1998, 697, 699 - Venus Multi).
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1999 - 20 U 137/98

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 - Umfang

  • KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96

    Alles wird teurer - Satirische Verwendung von Markennamen

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

  • LG Düsseldorf, 12.05.2000 - 38 O 12/00

    Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung T für CO2-Gaszylinder im

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • OLG Hamburg, 19.10.1996 - 3 U 82/96
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 5/06

    Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf Angebotsmarkt für die Befüllung von

    Denn markenrechtlich dürfen konkurrierende Abfüllbetriebe die S.-C.-Zylinder nur dann befüllen, wenn sie zur Vermeidung einer Herkunftstäuschung (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) die auf S.-C. hinweisende Banderole durch eine eigene ersetzen (vgl. BGH, WRP 2005, 222; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.4.2001 - 20 U 139/00), und dieser Austausch der Zylinderbanderole kann Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs des Zylinders vom Drittabfüller sein.
  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 4 U 118/01

    Unterlassung einer Bezeichnung für Gasfüllungen für die Produktion von

    Dabei ist das Landgericht im Wesentlichen der Argumentation des OLG Koblenz im Urteil vom 28. Juli 2000 (8 U 317/00 -Bl. 49 ff. d.A.) und des OLG Düsseldorf im Urteil vom 24. April 2001 (20 U 139/00 -Bl. 249 ff. d.A.) gefolgt.

    Wieso hier alles mangels Verkehrsgewöhnung anders sein soll (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2001 -20 U 139/00 S.11, Bl. 393 d.A.), ist dem Senat nicht einsichtig.

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
    Aus diesem Grunde stellt es eine Markenverletzung dar, wenn die Beklagten in mit "SODASTREAM" gekennzeichneten Flaschen eigenes Gas einfüllen und die so befüllten Flaschen vertreiben (vgl. das zwischen der Klägerin zu 1. und den Beklagten ergangene Senatsurteil 20 U 139/00); die Gasflaschen als solche sind weitgehend standardisiert und austauschbar und für die Kunden lediglich als Behältnisse von Interesse.
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