Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.12.2002 - 20 U 141/02 |
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 12
Schutz der Bezeichnung "Straßenverkehrsamt" zu Gunsten einer Gemeinde
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 264 (Ls.)
- GRUR-RR 2003, 381
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.06.2006 - I ZR 249/03
Stadt Geldern
Dies hat das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das den Parteien bekannte Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2002 - 20 U 141/02 (GRUR-RR 2003, 381) angenommen. - OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch …
Die "A.- und Z. S. H. GmbH", Beklagte des Rechtsstreits 4 O 141/02 LG Duisburg = 20 U 141/02 OLG Düsseldorf), veranlasste die Eintragung, von "STRASSENVERKEHRSAMT, AUSKUNFT A. H. 0180 ... 0180 ANMELDEN" (Anlage K 1) sowie von "STRASSENVERKEHRSAMT - AUSKUNFT 07 ... A. H. GmbH" (Anlage K 2 ) in den Telefonbüchern für O.Auf das den Parteien bekannte Urteil des Senats vom 10. Dezember 2002 (20 U 141/02) wird verwiesen.
Dies gilt um so mehr, als diese nicht in der Lage sind, den Streit zwischen der Klägerin und der A. und Z. S. H. GmbH über die Einträge endgültig zu klären; dies ist vielmehr Sache der Zivilgerichte, die die Klägerin auch in Anspruch genommen hat (vgl. 4 O 179/02 LG Duisburg = 20 U 141/02).
Im Übrigen kann eine Rechtskraft des Urteils des Senats vom 10. Dezember 2002 (20 U 141/02) bisher nicht festgestellt werden, geschweige denn ist dies den Beklagten bisher nachgewiesen (§ 706 ZPO).