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   OLG Hamm, 21.07.2015 - I-20 U 141/15   

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https://dejure.org/2015,37242
OLG Hamm, 21.07.2015 - I-20 U 141/15 (https://dejure.org/2015,37242)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2015 - I-20 U 141/15 (https://dejure.org/2015,37242)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - I-20 U 141/15 (https://dejure.org/2015,37242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Infektion mit Hepatitis C durch einen Nadelstich

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 Abs. 2; BGB § 307
    Leistungsausschluss bei Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 2 II (3)
    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Infektion mit Hepatitis C durch einen Nadelstich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Private Unfallversicherung bei Infektion mit Hepatitis C durch einen Nadelstich nicht eintrittspflichtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Private Unfallversicherung bei Infektion mit Hepatitis C durch einen Nadelstich nicht eintrittspflichtig

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Münster - 115 O 208/14
  • OLG Hamm, 21.07.2015 - I-20 U 141/15

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.02.2007 - 20 U 237/06

    Zu den Anforderungen an eine Ausschluss- bzw Geringfügigkeitsklausel in den

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 20 U 141/15
    Dieser Wiederausschluss vom Wiedereinschluss (vgl. Senat, Beschl. v. 23.02.2007, 20 U 237/06, juris, Rn. 38, VersR 2008, 342) hält einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB stand.

    Denn als geringfügig wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnismöglichkeiten und Interessen bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen nach ständiger Rechtsprechung abzustellen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.04.2015, IV ZR 419/13, Rn. 12, VersR 2015, 706), solche Haut- oder Schleimhautverletzungen ansehen, die keiner Behandlung bedürfen oder mit einfachen Mitteln wie etwa einem Pflaster selbst versorgt werden können und bei denen zu erwarten ist, dass sie alsbald folgenlos wieder verheilen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.05.2007, 20 U 237/06, juris, Rn. 4, VersR 2008, 342 = r+s 2007, 387; vgl. auch OLG Köln, a.a.O., mit weiteren Nachweisen und LG Dortmund, a.a.O. - jeweils zu Ziff. 5.2.4.2 AUB 2002/04; vgl. zum Problem auch Kloth/Tschersich, r+s 2015, 276, 281 f.).

    Abzustellen ist hierbei - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - ausschließlich auf die Verletzung und nicht auf die möglichen Folgen, die dadurch entstehen, dass Erreger in den Körper gelangt sind (Senat, Beschl. v. 16.05.2007, 20 U 237/06, juris, Rn. 4, VersR 2008, 342 = r+s 2007, 387).

  • BGH, 22.04.2015 - IV ZR 419/13

    Private Krankheitskostenversicherung: Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 20 U 141/15
    Denn als geringfügig wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnismöglichkeiten und Interessen bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen nach ständiger Rechtsprechung abzustellen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.04.2015, IV ZR 419/13, Rn. 12, VersR 2015, 706), solche Haut- oder Schleimhautverletzungen ansehen, die keiner Behandlung bedürfen oder mit einfachen Mitteln wie etwa einem Pflaster selbst versorgt werden können und bei denen zu erwarten ist, dass sie alsbald folgenlos wieder verheilen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.05.2007, 20 U 237/06, juris, Rn. 4, VersR 2008, 342 = r+s 2007, 387; vgl. auch OLG Köln, a.a.O., mit weiteren Nachweisen und LG Dortmund, a.a.O. - jeweils zu Ziff. 5.2.4.2 AUB 2002/04; vgl. zum Problem auch Kloth/Tschersich, r+s 2015, 276, 281 f.).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12

    Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 20 U 141/15
    Ob eine Hautverletzung als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein Verletzungsbild entstanden ist, dass - objektiv gesehen - Veranlassung gibt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.09.2012, 20 U 116/12, juris, Rn. 7, VersR 2013, 992 = r+s 2013, 399; LG Dortmund, Urt. v. 02.10.2014, 2 O 459/12, juris, Rn. 14).
  • LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Versicherungsfalls aus Anlass der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 20 U 141/15
    Ob eine Hautverletzung als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein Verletzungsbild entstanden ist, dass - objektiv gesehen - Veranlassung gibt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.09.2012, 20 U 116/12, juris, Rn. 7, VersR 2013, 992 = r+s 2013, 399; LG Dortmund, Urt. v. 02.10.2014, 2 O 459/12, juris, Rn. 14).
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