Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - I-20 U 141/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Nachvergütung für freiberuflichen Pressefotografen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zum Schadenersatzanspruch eines Berufsfotografen wegen ungenehmigter Mehrfachverwertung seiner Bilder in Printmedien
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts
- rechtsportal.de
UrhG § 97 Abs. 2 ; UrhG § 32 Abs. 1
Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16
Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 57 m.w.N.). - OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
Urheberrecht von Zeitungsfotografen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16
Ein Zweit-druckrecht im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. b) GVR Bild ist nämlich, wie das Landgericht im Rahmen der vom Kläger außerdem begehrten und zugesprochenen Nachvergütung ausgeführt hat, ein "einfaches Nutzungsrecht", während das Erstdruckrecht im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. a) GVR Bild ein ausschließliches Nutzungsrecht bezeichnet (siehe auch OLG Hamm Urteil vom 11.02.2016, 4 U 40/15, BeckRS 2016, m 06059). - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16
Zinsen hierauf schuldet die Beklagte an sich bereits seit Rechtshängigkeit der Klage in entsprechender Anwendung des Grundsatzes, dass der auskunftspflichtige Schuldner durch eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage (§ 254 ZPO) entsprechende Mahnung gegenüber dem auskunftspflichtigen Schuldner in der Regel in Verzug kommt (st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt NJW 2017, 1823). - BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16
Dieses Vorgehen ist nicht an die Fristen der Anschlussberufung gebunden (vgl. BGH NJW 2015, 2812 Rdnr. 29).
- KG, 26.04.2019 - 5 U 59/18
Verkauf landwirtschaftlicher Flächen in den neuen Bundesländern: rechtliche …
Die Beklagte darf die Grundstücke im Allgemeinen nur nicht unter Wert veräußern, weil sie eine unerlaubte Beihilfe (Subventionierung) zu unterlassen hat (KG, Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 16. März 2017 - 20 U 141/16 -, Anlage BK 1).dd) Ob die Beklagte passiv legitimiert ist, weil vorliegend ein Anspruch wegen vertraglicher Haftung gegen sie als Vertragspartner geltend gemacht wird, oder ob aus den Erwägungen des 20. Zivilsenats (Hinweis vom 16. März 2017 - 20 U 141/16 -, Anlage BK 1) eine Überleitung in Betracht kommt, kann vorliegend ebenfalls offen bleiben.