Weitere Entscheidung unten: SG Lübeck, 12.04.2005

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   OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03   

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https://dejure.org/2003,8114
OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03 (https://dejure.org/2003,8114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2003 - 20 U 143/03 (https://dejure.org/2003,8114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2003 - 20 U 143/03 (https://dejure.org/2003,8114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung hinsichtl. einem Dritten zugefügter Körperverletzungen; Feststellung einer vorsätzlichen Körperverletzung i.R.d. freien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung des gesamten Verletzungsbildes; Intensität und Heftigkeit eines ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Umfang des Vorsatzes bei Faustschlag ins Gesicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gezielter Faustschlag mit Folgen - Schläger bekommt kein Geld von der Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AHB § 4 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes in der privaten Haftpflichtversicherung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.07.1991 - 5 U 198/90

    Bindungswirkung eines früheren Urteils - Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03
    Vom äußeren Geschehensablauf kann darauf geschlossen werden, daß der Angreifer sich derartige Verletzungen als möglich vorgestellt und für den Fall ihres Eintritts gebilligt hat (so OLG Köln, Urt.v. 11.07.1991 - 5 U 198/90 - VersR 1992, 89).
  • OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 271/92

    Schadensbegründender Widerstand des VN gegen seine Festnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03
    So kann aus der Intensität eines Angriffs indiziell auf eine gewollte Körperverletzung geschlossen werden, wobei allerdings nicht erforderlich ist, daß sich der Täter den Schadensumfang in allen Einzelheiten schon vorher vorstellt (OLG Köln, Urt.v. 11.11.1993 - 5 U 271/92 - VersR 1994, 339).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 20 U 46/86
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03
    Für ein Handeln mit bedingtem Vorsatz ist nicht Voraussetzung, daß der Handelnde die Wirkungen seines Handelns im genauen Umfang und in Einzelheiten voraussieht (so Senat, Urteil vom 11.06.1986 - 20 U 46/86 - r+s 1986, Seite 305).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03
    Dabei setzt das Gesetz allerdings keine von allen Zweifeln freie Überzeugung voraus; vielmehr darf und muß sich das Gericht in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urt.v. 14.01.1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935 [937]).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 20 W 25/18

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers bei Verletzungen eines

    (vgl. Senat, Urteil vom 26.11.2003 - 20 U 143/03, r+s 2004, 145; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.1999 - 4 U 84/98, NVersZ 2000, 97).

    Das Vorliegen von Vorsatz erfordert zudem nicht, dass die genaue Verletzung in allen Einzelheiten vorhergesehen wird; vielmehr kann es ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer ganz allgemein Gesichtsverletzungen billigend in Kauf nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 26.11.2003 - 20 U 143/03, r+s 2004, 145, Rn. 58 und 60).

  • OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 159/05

    Aufkommen der Haftpflichtversicherung für Schäden durch Verletzungen, die bei

    bb) Der Senat hat im Urteil vom 26.11.2003 - 20 U 143/03, r+s 2004, 145 - die tatbestandlichen Voraussetzungen des Ausschlusses wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens nach § 4 II Nr. 1 AHB - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung - im Falle der Verletzung durch einen - gezielten - Faustschlag bereits näher umschrieben.
  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 105/07

    Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung

    Wegen der Vielschichtigkeit möglicher Handlungsabläufe kommt hier der Beweis des ersten Anscheins nicht zum Tragen (BGH VersR 1958, 361; OLG Hamm ZfS 2004, 272, 273).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2019 - 1 U 122/17

    Voraussetzungen eines Vorsatzes im Sinne eines Ausschlusses des

    Vielmehr darf und muss sich das Gericht in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH Urt. v. 14.01.1993 - IX ZR 238/91, juris Rn. 16; OLG Hamm, Urt. v. 26.11.2003 - 20 U 143/03, juris Rn. 26).
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SG Lübeck, Entscheidung vom 12.04.2005 - S 20 U 143/03 (https://dejure.org/2005,87800)
SG Lübeck, Entscheidung vom 12. April 2005 - S 20 U 143/03 (https://dejure.org/2005,87800)
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