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   OLG Köln, 23.05.2011 - 20 U 144/10   

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https://dejure.org/2011,36855
OLG Köln, 23.05.2011 - 20 U 144/10 (https://dejure.org/2011,36855)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2011 - 20 U 144/10 (https://dejure.org/2011,36855)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 20 U 144/10 (https://dejure.org/2011,36855)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 3 BGB beträgt in der Regel mindestens einen Monat

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11

    Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines

    Die Kammer geht dabei mit einem etwas flexibleren Maßstab als das hiesige Oberlandesgericht, das eine Regelfrist von zwei Monaten annimmt (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010, I-20 U 144/10 m.w.N.), davon aus, dass die Zeitspanne zwischen Kenntniserlangung von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers bis zur Einreichung des Verfügungsantrags ohne jegliche Begründung jedenfalls vier Wochen in Anspruch nehmen darf.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 20 U 107/16
    Mangels gleicher Ausgangslage liegt auch kein Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Senats vor, wonach bei der Verletzung eines Geschmacksmusters in der Regel ein Verfügungsgrund und damit das Überwiegen der Interessen des Schutzrechtsinhabers im Verhältnis zu den Interessen des Verletzers zu bejahen ist, weil bei der fortgesetzten Verwendung eines fremden Geschmacksmusters für Produkte des Verletzers dem Inhaber eine nachhaltige Schädigung der Eigenartigkeit seines Musters droht, die nachträglich nicht mehr beseitigt werden kann (siehe beispielsweise OLG Düsseldorf Urt. v. 21.12.2010 - 20 U 144/10, BeckRS 2011, 22570).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2020 - 2a O 68/20
    Die Antragstellerin durfte, da das Gericht die einstweilige Verfügung zunächst auch ohne die Vorlage der Anlagen A 1 bis A 5 der eidesstattlichen Versicherung des Herrn U. vom 03.02.2020 (Anlage EVK 2) erlassen hat, bis zum Erhalt eines gegenteiligen Hinweises bzw. bis zur Erhebung der Nichtbenutzungseinrede durch die Antragsgegnerin und ihres Hinweises darauf, dass die vorgelegten Anlagen als nicht ausreichend angesehen würden, um eine rechtserhaltende Benutzung glaubhaft zu machen, darauf vertrauen, dass die als Anlagen EVK 2 und EVK 3 vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen ausreichen würden (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 21.12.2010 - 20 U 144/10, BeckRS 2011, 22570).
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