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   OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18   

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https://dejure.org/2018,55579
OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18 (https://dejure.org/2018,55579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2018 - 20 U 146/18 (https://dejure.org/2018,55579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 20 U 146/18 (https://dejure.org/2018,55579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63
    Darlegungs- und Beweislast des VN für von ihm behauptete Falschberatung des Versicherungsvermittlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung gegen einen Versicherungsmakler wegen Kündigung und Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Erläuterung von Antragsfragen beim Wechsel der Krankenversicherung, Umdeckung, Darlegungs- und Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Versicherungsmaklers trotz fehlender Beratungsdokumentation

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 3 O 10/18
  • OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 1076
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18
    Erforderlich, aber auch ausreichend für konkrete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen ist das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle (erneuter) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, wobei es für diese Wahrscheinlichkeitsprognose schlüssiger Gegenargumente bedarf, die die erheblichen Tatsachenfeststellungen in Frage stellen (Senat Beschl. v. 15.1.2016 - 20 U 222/15, r+s 2016, 182 = juris Rn. 18; Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 3; vgl. KG Beschl. v. 21.10.2014 - 6 U 18/13, VersR 2016, 714 = juris Rn. 6-9) .
  • OLG Hamm, 15.01.2016 - 20 U 222/15

    Hausratversicherung muss nur notwendige Reparaturkosten zahlen und keine

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18
    Erforderlich, aber auch ausreichend für konkrete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen ist das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle (erneuter) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, wobei es für diese Wahrscheinlichkeitsprognose schlüssiger Gegenargumente bedarf, die die erheblichen Tatsachenfeststellungen in Frage stellen (Senat Beschl. v. 15.1.2016 - 20 U 222/15, r+s 2016, 182 = juris Rn. 18; Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 3; vgl. KG Beschl. v. 21.10.2014 - 6 U 18/13, VersR 2016, 714 = juris Rn. 6-9) .
  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11

    Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18
    b) Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts von der vom Kläger behaupteten Tatsache erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH Beschl. v. 18.1.2012 - IV ZR 116/11, VersR 2012, 849 Rn. 9; siehe auch z. B. Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO, 3. Aufl. 2016, § 286 Rn. 19) .
  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18
    Ist ein erforderlicher Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht, auch nicht im Ansatz, dokumentiert worden, so muss grundsätzlich der Versicherungsvermittler beweisen, dass dieser Hinweis erteilt worden ist (vgl. BGH Urt. v. 13.11.2014 - III ZR 544/13, BGHZ 203, 174 Rn. 18 m. w. N.) .
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

    Soweit die Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht zu Beweiserleichterungen zugunsten des Versicherungsnehmers bis hin zu einer Beweislastumkehr führen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2014 - III ZR 544/13, BGHZ 203, 174 = VersR 2015, 107, m. w. N.), gilt dies nämlich nur in Ansehung solcher Umstände, über die auch tatsächlich beraten werden musste, d.h.: in Ansehung derer ein Anlass zur Beratung bestand (vgl. OLG Hamm, VersR 2019, 1076; s. auch BGH a.a.O.: "erforderlicher" Hinweis...).

    Davon kann nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme aber nicht ausgegangen werden, und dies gereicht der Klägerin zum Nachteil unbeschadet der Tatsache, dass die Beratungsdokumentation (Bl. 460 ff. GA) dazu schweigt, weil darin nur solche Umstände aufzunehmen waren, für die ein Anlass zur Beratung bestand, und Beweiserleichterungen nur für gebotene, nicht dokumentierte Hinweise in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2014 - III ZR 544/13, BGHZ 203, 174; OLG Hamm, VersR 2019, 1076).

  • OLG Hamm, 02.01.2019 - 20 U 145/18

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen

    Hierzu gehört die Besprechung von im Antrag ausdrücklich niedergelegten Antragsfragen als solches nicht (Senat, Beschluss vom 05.12.2018 - 20 U 146/18, n.v.).
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