Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2013 - I-20 U 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15160
OLG Düsseldorf, 23.04.2013 - I-20 U 159/12 (https://dejure.org/2013,15160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2013 - I-20 U 159/12 (https://dejure.org/2013,15160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2013 - I-20 U 159/12 (https://dejure.org/2013,15160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Die Verwendung eines fremden Domain-Namen als Keyword in Google AdWords ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung einer Marke durch eine sog. Ad-Words-Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Adword-Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beeinträchtigung einer Marke durch Ad-Words-Anzeige bei Erkennbarkeit des Werbeblocks

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Ist die Nutzung eines fremden Domainnamens als AdWords-Anzeige rechtmäßig?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Google Adwords: Die bekannte Marke als keyword

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Fremder Domainname als Google AdWords-Anzeige zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fremder Domain-Name als AdWords-Anzeige rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung von Schlüsselwörtern eines Konkurrenzunternehmens im Rahmen einer Google-AdWords-Anzeige zulässig - OLG Düsseldorf verweist auf Rechtsprechung des BGH

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2013 - 20 U 159/12
    Hiergegen wendet sich der Antragsgegner unter anderem mit dem Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2012 - I ZR 217/10 - MOST-Pralinen.

    In der vom Antragsgegner in Bezug genommenen, jüngst ergangene Entscheidung MOST-Pralinen (GRUR 2013, 290) heißt es hierzu, dass eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält und dies auch dann gilt, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden, nicht zu einer Beeinträchtigung der Marke führt.

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