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   OLG Köln, 15.06.2012 - I-20 U 160/11   

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https://dejure.org/2012,22737
OLG Köln, 15.06.2012 - I-20 U 160/11 (https://dejure.org/2012,22737)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.2012 - I-20 U 160/11 (https://dejure.org/2012,22737)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - I-20 U 160/11 (https://dejure.org/2012,22737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich des Bezugsrechts aus einer Risiko-Lebensversicherung

  • versicherung-recht.de

    § 812 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2
    Rechtsfolgen der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich des Bezugsrechts aus einer Risiko-Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft endet Bezugsrecht aus Risiko-Lebensversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherung: Bezugsrecht nach Trennung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Der ursprüngliche Rechtsgrund für die Zuwendung der Bezugsberechtigung kann insbesondere als Schenkung, als Pflichtschenkung, als Unterhalt oder als sogenannte unbenannte Zuwendung einzuordnen sein (BGH VersR 1987, 659).

    Geschäftsgrundlage für eine Schenkung oder eine unbenannte Zuwendung in Form eines Bezugsrechts, kann das Bestehen einer Ehe bzw. deren Fortbestand sein (BGH VersR 1987, 659; OLG Hamm, VersR 2002, 1409).

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Im Streit zweier Forderungsprätendenten über die Auszahlung hinterlegten Geldes steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Herausgabe zu, denn letzterer hat auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt (BGH, VersR 2008, 1054).

    Ob der von einer Bezugsberechtigung Begünstigte die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den dem Versicherungsnehmer nachfolgenden Erben behalten darf, beantwortet allein das Valutaverhältnis (BGH, VersR 2008, 1054).

  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Zuwendung eines Bezugsrechts aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Geschäftsgrundlage für eine Schenkung oder eine unbenannte Zuwendung in Form eines Bezugsrechts, kann das Bestehen einer Ehe bzw. deren Fortbestand sein (BGH VersR 1987, 659; OLG Hamm, VersR 2002, 1409).

    Sieht er davon ab, so wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage regelmäßig nicht anzunehmen sein (vgl. BGH NJW 1996, 2727; auch OLG Koblenz VersR 1999, 830; OLG Hamm VersR 2002, 1409).

  • OLG Koblenz, 15.01.1998 - 11 U 28/97

    Widerruf der Bezugsberechtigung erst im Testament

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Als solcher Rechtsgrund kommt hier eine Schenkung oder - in Anlehnung an die Rechtsprechung über Zuwendungen unter Ehegatten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1999, 830) -eine unbenannte Zuwendung in Betracht.

    Sieht er davon ab, so wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage regelmäßig nicht anzunehmen sein (vgl. BGH NJW 1996, 2727; auch OLG Koblenz VersR 1999, 830; OLG Hamm VersR 2002, 1409).

  • BGH, 13.11.1996 - VIII ZR 210/95

    Rechtsstreit zwischen zwei Forderungsprätendenten um die Auszahlung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Für die Frage der Freigabepflicht ist entscheidend, wer im Verhältnis zum Schuldner Inhaber der Forderung ist, zu deren Erfüllung der hinterlegte Betrag bestimmt ist; auf die Rechtsbeziehungen der Forderungsprätendenten kommt es dagegen grundsätzlich nicht an (BGH MDR 1997, 331).

    Indessen kann das Freigabeverlangen des Anspruchsinhabers treuwidrig sein, wenn dieser seinerseits nicht berechtigt ist, den hinterlegten Betrag zu behalten (vgl. BGH NJW-RR 1994, 847; MDR 1997, 331).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92

    Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Ein Widerruf ist nicht durch das auf den 29. April 2009 datierte Schreiben erfolgt, da dieses der Beklagten erst am 6. Mai 2009 und somit verspätet zugegangen ist; die Widerruferklärung muss dem Versicherer vor dem Versicherungsfall zugegangen sein (BGH, VersR 1993, 1219; OLG Köln - 5. Senat - VersR 1983, 1181; OLG Zweibrücken, VersR 2007, 195), der mit dem Tod der Frau W bereits am 3. Mai 2009 eingetreten war.
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Indessen kann das Freigabeverlangen des Anspruchsinhabers treuwidrig sein, wenn dieser seinerseits nicht berechtigt ist, den hinterlegten Betrag zu behalten (vgl. BGH NJW-RR 1994, 847; MDR 1997, 331).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Sieht er davon ab, so wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage regelmäßig nicht anzunehmen sein (vgl. BGH NJW 1996, 2727; auch OLG Koblenz VersR 1999, 830; OLG Hamm VersR 2002, 1409).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Auch im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften finden die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf gemeinschaftsbezogene Zuwendungen Anwendung, soweit diesen die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben (BGH NJW 2011, 2880).
  • OLG Köln, 17.02.1983 - 5 U 190/82

    Auslegung einer Begünstigtenklausel in einem Lebensversicherungsvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11
    Ein Widerruf ist nicht durch das auf den 29. April 2009 datierte Schreiben erfolgt, da dieses der Beklagten erst am 6. Mai 2009 und somit verspätet zugegangen ist; die Widerruferklärung muss dem Versicherer vor dem Versicherungsfall zugegangen sein (BGH, VersR 1993, 1219; OLG Köln - 5. Senat - VersR 1983, 1181; OLG Zweibrücken, VersR 2007, 195), der mit dem Tod der Frau W bereits am 3. Mai 2009 eingetreten war.
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06

    Eine erst nach dem Tod des VN zugegangene Änderung des Bezugsrechts ist unwirksam

  • LG Köln, 22.07.2011 - 26 O 272/10

    Voraussetzungen für ein einseitiges Widerrufsrecht bzgl. der Person des

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