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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-20 U 162/10   

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https://dejure.org/2015,8349
OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-20 U 162/10 (https://dejure.org/2015,8349)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015 - I-20 U 162/10 (https://dejure.org/2015,8349)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2015 - I-20 U 162/10 (https://dejure.org/2015,8349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eigenart eines schutzfähigen Designs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Eigenart eines schutzfähigen Designs

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Designrecht: Zur Haftung des Geschäftsführers

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers im Designrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch weiterhin persönliche Haftung des Geschäftsführers bei designrechtlichen Verstößen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers bei designrechtlichen Verstößen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Designrecht: Haftung des Geschäftsführers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet persönlich für Designrechtsverletzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE).

    Die Bekanntheit eines Produktes in Verkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, sie kann aber zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart beitragen (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 38 - LIKEaBIKE; GRUR 2007, 339 Tz. 32 - Stufenleitern).

    Der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 39 - LIKEaBIKE).

    Auch wenn es bei der Beurteilung der Herkunftstäuschung erfahrungsgemäß weniger auf die Unterschiede und mehr auf die Übereinstimmungen der Produkte ankommt (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 41 - LIKEaBIKE), kann für den Durchschnittsverbraucher das Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Elemente entscheidend sein, wenn die hierdurch begründete Abweichung eine nicht unerhebliche ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 34 - Handtaschen).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Designs kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Designs für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH, GRURInt 2012, 43 Rn. 59 - PepsiCo; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).

    Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).

    Der Schutzumfang wird daher durch die Designdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Design, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagedesigns mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 795 Rn. 25 - Handtaschen).

    Dabei ist zu prüfen, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH, GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen).

    Auch wenn es bei der Beurteilung der Herkunftstäuschung erfahrungsgemäß weniger auf die Unterschiede und mehr auf die Übereinstimmungen der Produkte ankommt (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 41 - LIKEaBIKE), kann für den Durchschnittsverbraucher das Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Elemente entscheidend sein, wenn die hierdurch begründete Abweichung eine nicht unerhebliche ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 34 - Handtaschen).

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Ein in der mündlichen Verhandlung erteilter Hinweis ist im Regelfall im Protokoll zu dokumentieren, um späteren Streit über den Inhalt des Hinweises zu vermeiden (BGH, NJW 2006, 60, 62).

    Nur dann, wenn die Dokumentation versehentlich unterblieben ist, kann sie auch noch im Tatbestand des Urteils erfolgen (BGH, NJW 2006, 60, 62 m. Verw. a. BT-Dr. 14/4722, S. 78).

    Fehlen im Urteil Ausführungen, dass die Dokumentation nur versehentlich unterblieben ist, ist zu unterstellen, dass dies nicht der Fall war, so dass die hierauf gerichtete Verfahrensrüge Erfolg hat (BGH, NJW 2006, 60, 62).

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass im Berufungsverfahren der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers der Berufungsinstanz allein durch die Rechtsmitteleinlegung seitens des Beklagten anfällt (RGZ 77, 20; BGH, NJW 1957, 1398; NJW-RR 1990, 518, 519; NJW 1999, 1398; NJW-RR 2005, 220).

    Es besteht keine Veranlassung, von dem Kläger, der in erster Instanz voll obsiegt hat, die Einlegung eines Rechtsmittels, auch nicht im Wege einer Eventual-Anschließung, gegen ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil zu verlangen, um die volle Überprüfung seines unveränderten Klagebegehrens im Rechtsmittelzug sicherzustellen (BGH, NJW-RR 2005, 220; NJW-RR 2013, 1334 Rn. 9; Musielak/Ball, ZPO, 11. Aufl., § 528 Rn. 7; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl.,§ 528 Rn. 20).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Die wettbewerbliche Eigenart eines Produktes kann sich aus ästhetischen, aber auch aus technischen Merkmalen ergeben, solange das Erreichen eines bestimmten technischen Erfolgs die Verwendung dieser Gestaltungselemente nicht zwingend voraussetzt (BGH, GRUR 2007, 339 Rn. 27 - Stufenleitern).

    Die Bekanntheit eines Produktes in Verkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, sie kann aber zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart beitragen (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 38 - LIKEaBIKE; GRUR 2007, 339 Tz. 32 - Stufenleitern).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Die im deutschen Geschmacksmusterrecht vor der Umsetzung der Geschmacksmusterrichtlinie erforderliche Eigentümlichkeit und Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung des Schutzes des Geschmacksmusters (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 32 - Verlängerte Limousinen).

    Ob das Klagedesign über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Designs zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen; s. auch EuGH GRUR 2014, 774).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (BGH, NJW-RR 2009, 1236 Rz. 10).

    Unbeachtlich ist eine solche Behauptung nur dann, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist; bei der Annahme eines solch rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ist allerdings Zurückhaltung geboten (BGH, NJW-RR 2009, 1236 Rz. 11).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    Die Voraussetzung einer Unverhältnismäßigkeit im Einzelfall, wobei unter anderem Verschuldensgrad, Schwere des Eingriffs sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Verletzung und des Vernichtungsschadens berücksichtigt werden können (BGH, GRUR 2006, 504 Rn. 52 - Parfümtestkäufe, zum Markenrecht; Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 43 Rn. 8), sind nicht gegeben.
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 313/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 162/10
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass im Berufungsverfahren der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers der Berufungsinstanz allein durch die Rechtsmitteleinlegung seitens des Beklagten anfällt (RGZ 77, 20; BGH, NJW 1957, 1398; NJW-RR 1990, 518, 519; NJW 1999, 1398; NJW-RR 2005, 220).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10, I-20 U 162/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13989
OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10, I-20 U 162/10 (https://dejure.org/2011,13989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2011 - 20 U 162/10, I-20 U 162/10 (https://dejure.org/2011,13989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 20 U 162/10, I-20 U 162/10 (https://dejure.org/2011,13989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Form einer Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    AUB 95 § 7 I (1)
    Anforderungen an die Form einer Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10
    Aus einer solchen ärztlichen Feststellung müssen sich die vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherungsnehmers ergeben (BGH, Urteil vom 07.03.2007, IV ZR 137/06; zitiert nach juris, Tz. 11; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 31).

    Daran hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest (anders etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2005, 12 U 304/04, juris Tz. 25, Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 7 AUB Rn. 2; siehe auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, 2. Auflage, § 47 Rn. 168), denn die Funktion der Bescheinigung besteht nach der Überzeugung des Senats gerade darin, dem Versicherer gestützt auf die Invaliditätsbescheinigung eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zu ermöglichen (siehe dazu BGH, Urteil vom 07.03.2007, IV ZR 137/06, juris Tz. 11).

  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10
    Aus einer solchen ärztlichen Feststellung müssen sich die vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherungsnehmers ergeben (BGH, Urteil vom 07.03.2007, IV ZR 137/06; zitiert nach juris, Tz. 11; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 31).

    Im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion dieser Bescheinigung ist nämlich eine schriftlich (oder elektronisch) fixierte ärztliche Erklärung notwendig (so mit ausführlicher Begründung OLG Celle, Urteil vom 12.03.2009, 8 U 200/08, juris Tz. 9 ff.; so auch das Saarländische OLG, Urteil vom 20.06.2007, 5 U 70/07, juris Tz. 31 ff.; Urteil des Senats vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 33).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 5 U 70/07

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10
    Im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion dieser Bescheinigung ist nämlich eine schriftlich (oder elektronisch) fixierte ärztliche Erklärung notwendig (so mit ausführlicher Begründung OLG Celle, Urteil vom 12.03.2009, 8 U 200/08, juris Tz. 9 ff.; so auch das Saarländische OLG, Urteil vom 20.06.2007, 5 U 70/07, juris Tz. 31 ff.; Urteil des Senats vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 33).
  • OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 200/08
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10
    Im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion dieser Bescheinigung ist nämlich eine schriftlich (oder elektronisch) fixierte ärztliche Erklärung notwendig (so mit ausführlicher Begründung OLG Celle, Urteil vom 12.03.2009, 8 U 200/08, juris Tz. 9 ff.; so auch das Saarländische OLG, Urteil vom 20.06.2007, 5 U 70/07, juris Tz. 31 ff.; Urteil des Senats vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 33).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2005 - 12 U 304/04

    Unfallversicherung: Schriftformerfordernis der ärztlichen Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10
    Daran hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest (anders etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2005, 12 U 304/04, juris Tz. 25, Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 7 AUB Rn. 2; siehe auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, 2. Auflage, § 47 Rn. 168), denn die Funktion der Bescheinigung besteht nach der Überzeugung des Senats gerade darin, dem Versicherer gestützt auf die Invaliditätsbescheinigung eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zu ermöglichen (siehe dazu BGH, Urteil vom 07.03.2007, IV ZR 137/06, juris Tz. 11).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 12 U 43/12

    Unfallversicherung: Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung

    Nach einer in der Rechtsprechung ganz überwiegend vorherrschenden Ansicht besteht ein Schriftformerfordernis, obwohl die hier anzuwendenden AUB 94 dies nicht ausdrücklich erwähnen (vgl. OLG Celle VersR 2008, 670, BGH VersR 2007, 1114, OLG Frankfurt VersR 1996, 618, OLG Frankfurt (7.Senat) NVersZ 2002, 403, OLG Frankfurt 14 U 57/94 v. 21.2.1995, OLG Hamm RuS 2012, 195, u.a.m.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH r+s 2014, 364; BGH r+s 2012, 195; BGH VersR 2010, 642; BGH VersR 2007, 557).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Lässt die ärztliche Bescheinigung - wie hier - mithin allenfalls auf die Möglichkeit des Eintritts eines Dauerschadens schließen, genügt das mangels einer konkreten Prognose im Hinblick auf eine bereits eingetretene oder zu erwartende Invalidität für die Annahme einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 173/80 - VersR 1981, 160: die Formulierung "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" soll nicht genügen; OLG Hamm, RuS 2012, 195; OLG Naumburg, VersR 2005, 970; OLG Bremen, RuS 2002, 483; OLG Celle, RuS 2002, 260; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 186 Rdn. 6; Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 167; Schubach in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, 2010, Ziff. 2.1 AUB 2008 Rdn. 25; Grimm, Unfallversicherung, 5. Auflage 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2021 - 8 O 89/21

    Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall (keine

    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH r+s 2017, 153; BGH r+s 2017, 93; BGH r+s 2016, 147; BGH r+s 2014, 364; BGH r+s 2012, 195; BGH VersR 2010, 642; BGH VersR 2007, 557).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22

    Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit

    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH r+s 2017, 153; BGH r+s 2017, 93; BGH r+s 2016, 147; BGH r+s 2014, 364; BGH r+s 2012, 195; BGH VersR 2010, 642; BGH VersR 2007, 557).
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