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   OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09   

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https://dejure.org/2011,38661
OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09 (https://dejure.org/2011,38661)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2011 - 20 U 1643/09 (https://dejure.org/2011,38661)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2011 - 20 U 1643/09 (https://dejure.org/2011,38661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung des Versicherungsmaklers: Arglistige Täuschung des Versicherers durch das Verschweigen einer Vorversicherung und eines Vorschadens

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Auf technischen, wirtschaftlichen oder sozialen Änderungen beruhende Modernisierungen stehen der Bejahung einer Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung nicht entgegen (BGH vom 06.06.1984 IVa ZR 149/82; BGH vom 21.02.1990 IV ZR 298/88).

    Insbesondere ist es nicht Sinn des der Wiederherstellungsklausel zugrundeliegenden Bereicherungsverbots, bei der Wiederherstellung alter landwirtschaftlicher Anwesen - wie hier - eine Berücksichtigung der Bedürfnisse moderner Wirtschaftsführung zu verhindern (BGH vom 21.02.1990 IV ZR 298/88).

  • OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 233/03

    Offenlassen einer Frage im Antragsformular bedeutet nicht stets deren Verneinung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Eine solche Konstellation ist dem Versicherer zu offenbaren (vgl. OLG Hamm vom 17.03.2004 - 20 U 233/03 RZ 70).

    Eine "arglistige Täuschung" liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer oder sein für ihn handelnder Vertreter wissentlich falsche Angaben über Tatsachen macht oder wissentlich Tatsachen verschweigt in der Absicht, den Versicherer zu täuschen (OLG Hamm VersR 2004, 1398 m.w.Nw.), wobei bedingt vorsätzliche Falschangaben (ins Blaue hinein) ausreichen können (Palandt/Heinrichs, BGB, 70. Aufl. § 123, Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 3 U 130/03

    Keine Neuwertentschädigung für verbranntes gewerbliches Gebäude bei

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Das OLG Frankfurt/M. hat den Wiederherstellungsvorbehalt nicht als erfüllt angesehen, weil der Neubau die frühere Nutzfläche um 53% und den umbauten Raum um 60% übertroffen hat; als unschädlich wurde jedoch angesehen, wenn ein altes eingeschossiges Gebäude zweigeschossig wiederhergestellt wird (OLG Frankfurt vom 08.07.2004 3 U 130/03).
  • OLG Celle, 21.07.1978 - 8 U 14/78
    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    So hat das OLG Celle die Erfüllung des Wiederherstellungsvorbehalts verneint, weil das neu errichtete Gebäude mehr als den doppelten Rauminhalt des bisherigen Gebäudes hatte (OLG Celle vom 21.07.78 8 U 14/78).
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Das OLG Köln hat die Gleichartigkeit des Ersatzgebäudes verneint, weil die bebaute Fläche des alten Gebäudes nur ein Drittel der nunmehr bebauten Fläche ausmachte (OLG Köln vom 10.01.2006 9 U 92/05).
  • OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98

    Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    zweier weiterer Geschosse (OLG Köln vom 21.11.2000 9 U 180/98).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    § 55 VVG a.F. enthält keine Regelung über Zulässigkeit und Grenzen der Neuwertversicherung (BGH zfs 1998, 137).
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 182/89

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Pferdestall-Mietvertrages

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Zwar trägt nach herrschender Meinung auch bei einem Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung grundsätzlich der Anspruchsteller die Beweislast dafür, dass der Anspruchsgegner objektiv eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat; dies gilt selbst dann, wenn die Pflichtverletzung - wie hier - in einem Unterlassen besteht (vgl.BGH NJW-RR 1990, 1422 m.w.Nw.).
  • BGH, 06.06.1984 - IVa ZR 149/82

    Begriff der Verwendbarkeit zu Wohnzwecken in der Feuerversicherung; Begriff der

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Auf technischen, wirtschaftlichen oder sozialen Änderungen beruhende Modernisierungen stehen der Bejahung einer Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung nicht entgegen (BGH vom 06.06.1984 IVa ZR 149/82; BGH vom 21.02.1990 IV ZR 298/88).
  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Auszug aus OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09
    Steht - wie hier - die Kenntnis des Versicherungsnehmers bzw. seines Vertreters von der Unrichtigkeit der Angaben fest und gibt es für andere Motive des Erklärenden keine Anhaltspunkte, so ist davon auszugehen, dass der Erklärende die Willensbildung des Versicherers wissentlich beeinflussen wollte (BGH, Urt.v.08.02.1984 - IV a ZR 203/81 - VersR 1984, 453 ff).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2017 - 5 W 16/17

    Anfechtung eines privaten Unfallversicherungsvertrages wegen arglistigen

    v. 09.03.2011 - 20 U 1643/09 - BeckRS 2012, 04097 zum Verschweigen einer Vorversicherung und eines Vorschadens).
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