Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.11.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2012 - I-20 U 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18056
OLG Hamm, 15.02.2012 - I-20 U 165/11 (https://dejure.org/2012,18056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2012 - I-20 U 165/11 (https://dejure.org/2012,18056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - I-20 U 165/11 (https://dejure.org/2012,18056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 115 O 264/10
  • OLG Hamm, 15.02.2012 - I-20 U 165/11
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2012 - 20 U 165/11
    Nach den Grundsätzen der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Streitwertberechnung bei Kombination einer Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrages (Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10) gilt im vorliegenden Fall Folgendes:.
  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).

    In der Entscheidung vom 15.02.2012 (20 U 165/11, juris) hat es "nach den Grundsätzen der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Streitwertberechnung bei Kombination einer Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrages (Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10)" ausgeführt, dass "im Falle des Zusammentreffens einer Feststellungsklage (auf Fortbestehen des Versicherungsvertrages) und einer Leistungsklage eine wirtschaftliche Teil-Identität beider Klageanträge gegeben ist (BGH a.a.O., juris Tz. 2).

    Nichts Anderes gilt dann, wenn ein Feststellungsantrag bezüglich des Fortbestehens zwar nicht rechtshängig ist, aber die Parteien im Wege des Vergleiches eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages treffen (Senatsbeschluss vom 15.02.2012, 20 U 165/11).".

  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12

    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine

    Nichts Anderes gilt dann, wenn ein Feststellungsantrag bezüglich des Fortbestehens zwar nicht rechtshängig ist, aber die Parteien im Wege des Vergleiches eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages treffen (Senatsbeschluss vom 15.02.2012, 20 U 165/11).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2012 - 8 W 390/12

    Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung

    Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 13/12
    Nichts Anderes gilt dann, wenn ein Feststellungsantrag bezüglich des Fortbestehens zwar nicht rechtshängig ist, aber die Parteien im Wege des Vergleiches eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages treffen (Senatsbeschluss vom 15.02.2012, 20 U 165/11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - I-20 U 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44774
OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - I-20 U 165/11 (https://dejure.org/2013,44774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2013 - I-20 U 165/11 (https://dejure.org/2013,44774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2013 - I-20 U 165/11 (https://dejure.org/2013,44774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung mit behaupteter Wirkung von Elektrogerät ist ohne Hinweis auf wissenschaftliche Kontroverse irreführend

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - 20 U 165/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass dann, wenn ein Wettbewerber mit einer fachlich umstrittenen Behauptung wirbt, indem er sich eine der vertretbaren Ansichten zu eigen macht, ohne die abweichende Ansicht zu erwähnen, die Wahrheit der Werbung nur angenommen werden kann, wenn sie bewiesen wird, und der Werbende diesen Beweis erbringen muss (NJW 1958, 1235 - Odol; GRUR 1965, 368 - Kaffee C; GRUR 1971, 153 - Tampax; GRUR 1991, 848- Rheumalind II).

    Dieser Grundsatz gilt insbesondere im Bereich der Gesundheitspflege (BGH NJW 1958, 1235 (1236) - Odol; GRUR 1971, 153 (155) - Tampax; Unterstreichung hinzugefügt), mithin aber nicht nur dort (so auch Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rdnr. 2.95; Zurückhaltwerte in der Deutung der Rechtsprechung; Peifer in Fezer, UWG, 2. Auflage, § 5 Rdnr. 484).

    Übernimmt der Beklagte mit seiner einseitigen Stellungnahme die Verantwortung für ihre objektive Richtigkeit, so muss er selbst sie auch beweisen (vgl. BGH NJW 1958, 1235 (1236) - Odol).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - 20 U 165/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass dann, wenn ein Wettbewerber mit einer fachlich umstrittenen Behauptung wirbt, indem er sich eine der vertretbaren Ansichten zu eigen macht, ohne die abweichende Ansicht zu erwähnen, die Wahrheit der Werbung nur angenommen werden kann, wenn sie bewiesen wird, und der Werbende diesen Beweis erbringen muss (NJW 1958, 1235 - Odol; GRUR 1965, 368 - Kaffee C; GRUR 1971, 153 - Tampax; GRUR 1991, 848- Rheumalind II).

    Dieser Grundsatz gilt insbesondere im Bereich der Gesundheitspflege (BGH NJW 1958, 1235 (1236) - Odol; GRUR 1971, 153 (155) - Tampax; Unterstreichung hinzugefügt), mithin aber nicht nur dort (so auch Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rdnr. 2.95; Zurückhaltwerte in der Deutung der Rechtsprechung; Peifer in Fezer, UWG, 2. Auflage, § 5 Rdnr. 484).

  • BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63

    Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - 20 U 165/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass dann, wenn ein Wettbewerber mit einer fachlich umstrittenen Behauptung wirbt, indem er sich eine der vertretbaren Ansichten zu eigen macht, ohne die abweichende Ansicht zu erwähnen, die Wahrheit der Werbung nur angenommen werden kann, wenn sie bewiesen wird, und der Werbende diesen Beweis erbringen muss (NJW 1958, 1235 - Odol; GRUR 1965, 368 - Kaffee C; GRUR 1971, 153 - Tampax; GRUR 1991, 848- Rheumalind II).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - 20 U 165/11
    Eine unzumutbare Benachteiligung des (allein) angegriffenen Verletzers gegenüber anderen - etwa deshalb, weil nunmehr er allein die angegriffenen Handlungen unterlassen müsse - ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil es dem Verletzer grundsätzlich offensteht, seinerseits gegen gleichartige Verletzungshandlungen seiner von dem Verband nicht angegriffenen Mitbewerber vorzugehen (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, vgl. NJW 2012, 1514 (1516) - Glücksspielverband m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - 20 U 165/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass dann, wenn ein Wettbewerber mit einer fachlich umstrittenen Behauptung wirbt, indem er sich eine der vertretbaren Ansichten zu eigen macht, ohne die abweichende Ansicht zu erwähnen, die Wahrheit der Werbung nur angenommen werden kann, wenn sie bewiesen wird, und der Werbende diesen Beweis erbringen muss (NJW 1958, 1235 - Odol; GRUR 1965, 368 - Kaffee C; GRUR 1971, 153 - Tampax; GRUR 1991, 848- Rheumalind II).
  • LG Freiburg, 06.11.2017 - 12 O 30/17

    Anti-Mücken-Armband - Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Anti-Mücken-Armbands

    Dies gilt insbesondere im Bereich der Gesundheitspflege, aber nicht nur dort (vergleiche im einzelnen OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2013 - I-20 U 165/11 -, juris).
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