Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4205
OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05 (https://dejure.org/2006,4205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2006 - 20 U 171/05 (https://dejure.org/2006,4205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 20 U 171/05 (https://dejure.org/2006,4205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit bei einem Fleischermeister; Annahme einer substantiellen Änderung des Berufs als Ausschlusskriterium für einen Anpruch aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Beurteilung einer auf wirtschaftlichen Zwängen ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; BBBUZ § 1 (1); ; BBBUZ § 2; ; BBBUZ § 2 (1); ; BBBUZ § 2 (2); ; BBBUZ § 2 (3); ; BBBUZ § 2 (4)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Tätigkeit als Abwickler eines handwerklichen Betriebs stellt keine Änderung des dort zuvor ausgeübten Berufs dar

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleichsberuf und Nischeberufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 Abs. 1; BB-BUZ § 2
    Berufsunfähigkeit eines Fleischermeisters, kein Verweis auf kaufmännische Tätigkeiten möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Eine Betriebsabwicklung ist kein Vergleichsberuf

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Berufsänderung durch Betriebsabwicklung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Eine Betriebsabwicklung ist kein Vergleichsberuf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05
    Zwar trägt der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung weder das Arbeitsmarktrisiko (BGH, Urt.v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98 - VersR 1999, 1134), noch hat er die Gefahr des wirtschaftlichen Niedergangs eines Betriebes übernommen.

    Eine wesentliche Voraussetzung für die Verweisung auf einen Vergleichsberuf ist es, daß für die angesonnene Tätigkeit überhaupt ein Arbeitsmarkt von nicht nur unbedeutendem Umfang besteht (BGH, Urt.v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98 - VersR 1999, 1134), denn anderenfalls würde für den Versicherten von vornherein jede konkrete Aussicht darauf fehlen, der ihm aufgezeigten beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05
    Nur dann kann der Versicherungsnehmer die Verweisung auf Vergleichsberufe und damit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen (BGH, Urt.v. 29.06.1994 IV ZR 120/93 VersR 1994, 1095; BGH, Urt.v. 12.01.2000 IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349; entsprechend BGH, Urt.v. 22.9.2004 IV ZR 200/03 VersR 2005, 676).
  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05
    Nur dann kann der Versicherungsnehmer die Verweisung auf Vergleichsberufe und damit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen (BGH, Urt.v. 29.06.1994 IV ZR 120/93 VersR 1994, 1095; BGH, Urt.v. 12.01.2000 IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349; entsprechend BGH, Urt.v. 22.9.2004 IV ZR 200/03 VersR 2005, 676).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05
    Nur dann kann der Versicherungsnehmer die Verweisung auf Vergleichsberufe und damit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen (BGH, Urt.v. 29.06.1994 IV ZR 120/93 VersR 1994, 1095; BGH, Urt.v. 12.01.2000 IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349; entsprechend BGH, Urt.v. 22.9.2004 IV ZR 200/03 VersR 2005, 676).
  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Dabei kann dahinstehen, ob hinsichtlich der aufgezeigten Verweisungsberufe ein ausreichender Arbeitsmarkt vorhanden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.06.1999 - IV ZR 211/98, VersR 1999, 1134, Rn. 18; Senat, Urteil vom 08.02.2006 - 20 U 171/05, VersR 2007, 384, Rn. 43), ob der Kläger die Berufe aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte und ob sie seiner bisherigen Lebensstellung entsprächen.

    Denn den ihm obliegenden Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der - branchenerfahrene - Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale ausreichend konkretisiert (siehe zum Vorstehenden insgesamt BGH, Urteil vom 12.01.2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349, Rn. 15; vgl. auch Senat, Urteil vom 08.02.2006 - 20 U 171/05, VersR 2007, 384, Rn. 38).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 U 17/19

    War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten

    Dasselbe gilt, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber lediglich vorübergehend mit bestimmten anderen Tätigkeiten betraut wird oder Gelegenheitsarbeiten übernimmt (Dörner, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 172 Rn. 67; Neuhaus, a.a.O., Kap. 5 Rn. 35; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2007, 384, zur vorübergehenden Tätigkeit als Abwickler des vormals geführten Betriebes).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf

    Denn der Grund für den Verstoß eines (abstrakten) Verweises auf einen Nischenarbeitsplatz gegen Treu und Glauben besteht darin, dass dem Versicherten jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472; OLG Hamm, NJOZ 2006, 1399, 1402; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 1748, 1752).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2006 - 4 U 249/05

    Ermittlung des durch eine Augenkrankheit bedingten Umfangs der Berufsunfähigkeit

    Die Zeit, während derer der Kläger sowohl eine Praxis in Deutschland als auch in der Schweiz parallel betrieben hat, war als Übergangszeitraum unberücksichtigt zu lassen (vgl. OLG Hamm r+s 2006, 339).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht