Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.07.2015 - I-20 U 172/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verantwortlichkeit des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen
- ra.de
- rewis.io
- wvr-law.de
- wvr-law.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UrhG § 97 Abs. 2
Verantwortlichkeit des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Anschlussinhaber braucht nicht Kommunikation anderer Nutzer zu überwachen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2015 - 20 U 172/14
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss nicht hinreichend gesichert war, oder - wie hier - bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (BGH GRUR 2014, 657 Rn. 15 - BearShare).Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtverletzung in Betracht kommen (BGH GRUR 2014, 657 Rn. 18 - BearShare).
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Familienangehörige über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen oder von sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu belehren und ihnen die Nutzung des Interentanschlusses zur rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen oder von sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu verbieten, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Nutzung bestehen (BGH GRUR 2014, 657 Rdnr. 24 - BearShare).
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2015 - 20 U 172/14
Im Übrigen hat der Bundesgerichthof selbst bei Kindern keine Veranlassung gesehen, deren Internetnutzung anlasslos zu überwachen (BGH GRUR 2013, 511 Rdnr. 24 - Morpheus).
- LG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 3 S 20/17
Zur Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen
Damit fällt im Ergebnis die Zeugnisverweigerung der insoweit beweisbelasteten Partei zur Last, hier also der Klägerin (…vgl. BGH NJW 2018, 68 Rn. 28 - Ego-Shooter; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.09.2015 - 2-03 S 30/15; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.09.2017 - 2-03 S 10/17; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2015 - I-20 U 172/14). - AG München, 04.08.2016 - 224 C 20896/15
Informationspflicht des Rechtsinhabers gegenüber dem Anschlussinhaber zu weiteren …
Da die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast nicht überspitzt werden dürfen (vgl. hierzu insbesondere OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2015 - I-20 U 172/14, das wohl ein noch niedrigeren Standard anzulegen scheint), ist vorliegend anzunehmen, dass ihnen genügt ist. - LG Frankfurt/Main, 06.10.2015 - 3 S 10/14 Damit fällt im Ergebnis die Zeugnisverweigerung der insoweit beweisbelasteten Partei zur Last, hier also der Klägerin (LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18.09.2015 - 2-03 S 30/15; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt.v.21.07.2015 - I-20 U 172/14).
Rechtsprechung
KG, 15.01.2016 - 20 U 172/14 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.09.2014 - 19 O 566/13
- KG, 15.01.2016 - 20 U 172/14
- BGH, 10.11.2016 - V ZR 47/16
Rechtsprechung
OLG Köln, 23.01.2015 - 20 U 172/14 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksame Arglistanfechtung bei Verschweigen eines Klinikaufenthaltes ein Jahr vor Antragstellung