Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - I-20 U 178/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen muss der Endpreis die Überführungskosten enthalten
- nomos.de , S. 29
PreisangabenV, Überführungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagebefugnis für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage; Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung von Fahrzeugen mit die Überführungskosten nicht enthaltenden Preisen; Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen die Preisangabeverordnung
- Judicialis
PAngV § 1 Abs. 1 S. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; UklG § 3 Abs. 1 Nr. 2
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen muss der Endpreis die Überführungskosten enthalten
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 31.10.2006 - 6 O 282/06
- OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - I-20 U 178/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 20 U 135/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Wird unter Angabe von Preisen für Leistungen geworben, die sich aus der Sicht des Letztverbrauchers als einheitliches Leistungsangebot und damit Gegenstand eines einheitlichen Vertragsschlusses darstellen, so ist ein sich auf dieses einheitliche Leistungsangebot insgesamt beziehender Endpreis anzugeben (Senat, Urt. v. 25. Juni 1996, Az 20 U 135/95, zitiert in WRP 1997, 260, 261, Überführungskosten im Kfz-Handel) Bei Preisangaben handelt es sich um besonders werbeträchtige und sensible Angaben.Entscheidend für die Frage, welcher Endpreis anzugeben ist, ist auch insoweit die Verkehrsauffassung (BGH, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis), die zur Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis tendiert (Senat, Urt. v. 25. Juni 1996, Az 20 U 135/95, a.a.O.).
Der Verbraucher wird diesen angegebenen Preis mit dem von Konkurrenten der Beklagten vergleichen, die Überführungskosten in ihren Endpreis einbezogen haben, was der Beklagten einen Vorteil vor diesen Mitbewerbern verschafft (Senat, Urt. v. 25. Juni 1996, Az 20 U 135/95, zitiert in WRP 1997, 260, 261, Überführungskosten im Kfz-Handel).
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
Fernflugpreise
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Dem Verbraucher soll Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht zu vergleichender Preise gewinnen muss (BGH, GRUR 2001, 1166, 1168 - Fernflugpreise).Durch die auf den ersten Blick günstiger erscheinenden Preise wird die durch die Preisangabeverordnung geschützte Möglichkeit des Preisvergleichs, der ein unerlässlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Wettbewerbs ist, erheblich erschwert (BGH, GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise, der in dieser Entscheidung wegen der auch dort fehlenden Bezifferung der Zusatzkosten im übrigen sogar eine wesentliche Beeinträchtigung bejaht hat).
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01
Sportlernahrung II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, NJOZ 2004, 3193, 3197 - Sportlernahrung II), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II).
- BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01
Telefonischer Auskunftdienst
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Ihre Bestimmungen weisen damit erforderlichen Wettbewerbsbezug auf (BGH, GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., PAngV, Vorb. Rdnr. 5 m.w.N.). - BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, NJOZ 2004, 3193, 3197 - Sportlernahrung II), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II). - BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03
Brillenwerbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Die Voraussetzungen der Angehörigkeit einer erheblichen Zahl von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, und einer für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung betreffen nicht nur die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung, sondern auch die prozessuale Klagebefugnis (BGH, GRUR 2006, 873, 874 - Augenoptiker-Mittelstandsvereinigung) und sind daher von Amts wegen zu prüfen. - BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Entscheidend für die Frage, welcher Endpreis anzugeben ist, ist auch insoweit die Verkehrsauffassung (BGH, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis), die zur Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis tendiert (…Senat, Urt. v. 25. Juni 1996, Az 20 U 135/95, a.a.O.). - BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Es kommt darauf an, ob die Überführung des Fahrzeugs durch den Händler fakultativ oder obligatorisch ist (BGH, GRUR 1983, 658, 661 - Hersteller Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung). - BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95
Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06
Es reicht, dass die Gewerbetreibenden aus der einschlägigen Branche im Verband nach Anzahl, Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH, GRUR 1998, 498, 499 - Fachliche Empfehlung III).