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   OLG Köln, 16.10.2009 - I-20 U 186/08   

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https://dejure.org/2009,22500
OLG Köln, 16.10.2009 - I-20 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22500)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.2009 - I-20 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22500)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - I-20 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2 S. 1
    Begriff derselben Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.11.1998 - 17 W 365/98

    Angelegenheit gebührenrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2009 - 20 U 186/08
    Zudem ist - unabhängig von diesen Kriterien - stets dann von "derselben Angelegenheit" auszugehen, wenn dem Anwalt ein Auftrag zur gemeinsamen Rechtsverfolgung gegen mehrere als Gesamtschuldner haftende Personen erteilt worden ist und sich die Tätigkeiten im Rahmen des Auftrags halten (OLG Köln, OLGR 1999, 220; Schneider/Wolf, aaO, Rz. 56; s. ferner Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., § 15, Rn. 22 und Madert in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., § 15, Rn. 52).
  • LG Saarbrücken, 14.08.2012 - 5 T 378/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrfacher Anfall der Vollstreckungsgebühr bei

    Die Frage, ob im Falle einer gegen mehrere Gesamtschuldner gerichteten Zwangsvollstreckung jeweils eigene Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne vorliegen, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. dazu OLG Köln, JurBüro 2010, 301 - 302, juris Rn. 4; Schleswig-Holsteiniges OLG, JurBüro 1996, 89 - 90, juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Frankfurt AGS 2004, 69; OLG Düsseldorf InVo 1997, 196, juris Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - I-20 U 186/08   

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https://dejure.org/2010,24984
OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - I-20 U 186/08 (https://dejure.org/2010,24984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2010 - I-20 U 186/08 (https://dejure.org/2010,24984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2010 - I-20 U 186/08 (https://dejure.org/2010,24984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Es kann dahinstehen, ob die Verkehrserwartung - wie ebenfalls in der mündlichen Verhandlung erörtert - auch die Möglichkeit einschließt, dass der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne Verschulden an der Einhaltung der selbst gesetzten Frist gehindert sein kann, weil bekanntermaßen im kaufmännischen Verkehr beim Absatz von Waren gelegentlich Umstände eintreten können, die eine rechtzeitige Beendigung der Verkaufsveranstaltung verhindern, deren Eintritt aber im Zeitraum der Werbung - selbst bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt - nicht vorauszusehen ist (vgl. BGH, GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; zur Problematik entgegen der Verkehrserwartung nicht gegebener Lieferfähigkeit).

    Es ist Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Störung und für die Einhaltung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten sprechen (BGH, GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Die Kosten der Abmahnung bleiben als Nebenforderung außer Betracht (BGH, NJW 2007, 3289).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Sie betätigen sich auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt (BGH, GRUR 2007, 1079, 1080 - Bundesdruckerei).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Welche Absicht der Werbende tatsächlich verfolgt hat, ist irrelevant; es genügt, dass er unabhängig von den verfolgten Absichten objektiv irreführende Angaben macht (BGH, GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Im Wettbewerbsrecht ist an die Sorgfaltspflicht grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, GRUR 1999, 923, 928 - Tele-Info-CD).
  • OLG Hamm, 08.09.2009 - 4 U 95/09

    Irreführung durch Verlängerung einer Rabattaktion eines Möbelhauses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Der Senat vermag sich der vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung, die Verlängerung der Bewerbung einer als befristet angekündigten Sonderveranstaltung über den genannten Endzeitpunkt hinaus sei nur dann als irreführende Werbung unzulässig, wenn der Werbende diese Verlängerung von Anfang an so beabsichtigt habe (Urteil vom 8. September 2009, Az. 4 U 95/09, BeckRS 2009 28646), nicht anzuschließen.
  • KG, 26.05.2009 - 5 U 75/07

    Befristete Rabattaktion darf nicht verlängert werden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Will er sich eine Verlängerung offen halten, darf er einen entsprechenden Vorbehalt nicht verschweigen (Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2009, Az. 5 U 75/07, BeckRS 2009 27078), sondern er muss diesen Vorbehalt dem Verkehr in einer am Blickfang der angekündigten Befristung teilnehmenden Weise mitteilen.
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    aa) Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08 - juris Rn. 20; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6c).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines solchen Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08 - juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabatts mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 20 - Frühlings-Special; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10

    Frühlings-Special

    (1) Werden in der Ankündigung einer Vergünstigung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 20; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6c).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

  • LG Würzburg, 08.06.2017 - 1 HKO 555/17

    Irreführung bei einer Werbung mit einer befristeten Verkaufsaktion

    Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08 - juris Rn. 20).
  • LG Köln, 25.03.2021 - 81 O 58/20
    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).
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Rechtsprechung
   KG, 21.09.2009 - 20 U 186/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12491
KG, 21.09.2009 - 20 U 186/08 (https://dejure.org/2009,12491)
KG, Entscheidung vom 21.09.2009 - 20 U 186/08 (https://dejure.org/2009,12491)
KG, Entscheidung vom 21. September 2009 - 20 U 186/08 (https://dejure.org/2009,12491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Flugverspätung und Flugannullierung

  • reise-recht-wiki.de

    Beibehaltung der Flugnummer kein Entlastungsgrund

  • Judicialis

    EGV 261/2004 Art. 5

  • rechtsportal.de

    EGV 261/2004 Art. 5
    Begriff der Annullierung eines Fluges; Abgrenzung von der Verspätung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Annullierung bei um sieben Stunden verspätetem Abflug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08

    Begriff der Annullierung eines Fluges

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 20 U 186/08
    Zu der Frage, wann ein Flug annulliert wird oder zwar nicht annulliert wird, sondern - wenn auch verspätet - erfolgt (vgl. Art. 5 I der Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ...), hat der BGH anläßlich eines Einzelfalles in seinem Urteil vom 14.10.08 - X ZR 15/08 - Stellung genommen (NJW 2009, 358 ff.).
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