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OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB §§ 12, 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98
Die Belehrung lautet: "Unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch wenn dem Versicherer dadurch keine Nachteile entstehen." Richtigerweise hätte aber darauf hingewiesen werden müssen, daß dieser Anspruchsverlust nur bei vorsätzlichen Falschangaben droht (vgl. dazu BGH VersR 1973, 174 ; 1998, 498).
- OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls; …
Abgesehen davon fehlt es auf Tatbestandsseite schon an der - gebotenen (vgl. Senatsurteil v. 24.04.1998, 20 U 2/98, RuS 1998, 364;… Rüffer in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl., § 33 Rn 163 m.w.N.) - Belehrung darüber, dass die zu erteilenden Auskünfte vollständig sein und der Wahrheit entsprechen müssen sowie über die Rechtsfolgen einer - insbesondere folgenlosen - Obliegenheitsverletzung. - OLG Köln, 26.09.2006 - 9 U 142/05
Verschweigen eines erheblichen Vorschadens ist eine Obliegenheitsverletzung und …
Der Verstoß war generell geeignet, die Interessen der Beklagte zu gefährden, denn das Vorhandensein von Vorschäden hat Einfluss auf die Ermittlung des Fahrzeugwertes und damit auf die Höhe der Entschädigungsleistung (OLG Hamm RuS 1998, 364). - OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
Entschädigungsanspruch aus einer Teilkaskoversicherung; Nachweis der …
Die Belehrung im Fragebogen ist zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362).
- OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
Anforderungen an die Belehrung des VN über die Folgen falscher Angaben L
Dies muss dem Versicherungsnehmer in der Belehrung klar und deutlich vor Augen geführt werden ( vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362; 1999, 364; 2001, 141). - OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00 Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
- OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 21/02 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers besteht auch im Hinblick auf die Frage, ob das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt Vorschäden aufwies (vgl. Senat, r+s 1999, 364; r+s 2001, 57; 2002, 147; OLG Hamm, r+s 1998, 364, OLG Düsseldorf, r+s 2001, 499).
- LG Dortmund, 10.03.2004 - 2 O 422/04
Obliegenheitsverletzung, Verschweigen von Vorschäden
Die Frage nach dem Zeitpunkt der Beseitigung macht ersichtlich nur dann Sinn, wenn auch reparierte Beschädigungen anzugeben sind (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung OLG Hamm RuS 1998, 364 f).