Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10937
OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04 (https://dejure.org/2004,10937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2004 - 20 U 20/04 (https://dejure.org/2004,10937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 20 U 20/04 (https://dejure.org/2004,10937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 16 Abs. 2
    Rücktritt des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen unvollständiger Beantwortung von Gesundheitsfragen; Beweiswürdigung bei Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsagenten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 773
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04
    Unter solchen Umständen hätte der Kläger auf die Angaben des Agenten vertrauen dürfen; es ist nicht Sache des künftigen Versicherungsnehmer, den Agenten hinsichtlich der von diesem gegebenen Auskünfte zu kontrollieren (siehe insbesondere BGH, VersR 2002, 425 unter II 3 b und c; ferner BGH, VersR 2001, 1541).

    Die Monatsfrist des § 20 Abs. 1 VVG beginnt zu dem Zeitpunkt, zu welchem der für die Ermittlung des Sachverhaltes zuständige Sachbearbeiter (vgl. nur BGH, VersR 2002, 425 unter II 1; Prölss, a.a.O., § 20 Rn. 5 f.) sichere Kenntnis von der Verletzung der Anzeigepflicht erlangt.

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04
    Wenn in einem solchen Fall der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, dass er den Agenten mündlich informiert habe, muss der Versicherer diese Behauptung widerlegen (BGH, VersR 1989, 833 unter 3 b).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04
    Unter solchen Umständen hätte der Kläger auf die Angaben des Agenten vertrauen dürfen; es ist nicht Sache des künftigen Versicherungsnehmer, den Agenten hinsichtlich der von diesem gegebenen Auskünfte zu kontrollieren (siehe insbesondere BGH, VersR 2002, 425 unter II 3 b und c; ferner BGH, VersR 2001, 1541).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Von einem erfahrenen Versicherungsvermittler, der nicht erkennbar am Abschluss provisionswirksamer Verträge interessiert ist und der - vor allem - bei dem Abschluss anderer Versicherungsverträge - wie der von dem Zeugen D. aufgenommene Antrag der Klägerin auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages vom 20.03.1996 zeigt - zu einem Ausschluss führende Vorerkrankungen in aller Ausführlichkeit aufgenommen hat, mag nicht erwartet werden können, dass er sich an den genauen Ablauf eines Jahre zurückliegenden Antragsgesprächs erinnert, wohl aber darf ihm grundsätzlich geglaubt werden, wenn er eine bestimmte regelmäßige Befragung von Versicherungsinteressenten und eine redliche Dokumentation ihrer Antworten bekundet (OLG Hamm VersR 2005, 773).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2012 - 11 U 116/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Beweislastverteilung bei einer

    BGH, Urt. v. 18.06.2002 - VI ZR 448/01, Rdn. 16 f., NJW 2002, 3027 = VersR 2002, 1171; ferner OLG Hamm, Urt. v. 05.01.1996 - 20 U 308/94, Rdn. 9, RuS 1997, 215; Urt. v. 14.07.2004 - 20 U 20/04, Rdn. 48 ff., VersR 2005, 773; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05, Rdn. 40, VersR 2006, 681).
  • OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13

    Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen arglistiger

    Dieser Umstand, der unter Berücksichtigung des Zeitablaufes und der Vielzahl der zu führenden Vermittlungsgespräche nachvollziehbar ist, steht zwar der der Beklagten obliegenden Beweisführung nicht zwingend entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 14.07.2004, Az. 20 U 20/04, Tz. 48, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 07.04.2010 - 5 U 98/09

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich eines

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 2004, Az.: 20 U 20/04, VersR 2005, S. 773 ff., die der Kläger in diesem Zusammenhang zitiert, lassen sich ebenfalls nur die bereits genannten abstrakt denkbaren Motive für ein unredliches Verhalten entnehmen (wirtschaftliches Interesse, Verschleierung eines Fehlverhaltens).
  • OLG Koblenz, 30.07.2018 - 10 U 138/18

    Beweiskraft der Aussage eines Vermittlers ohne konkrete Erinnerung an das

    Die glaubhaft geschilderten Angaben eines Versicherungsagenten dazu, wie er im Rahmen der Aufnahme eines Antrages üblicherweise vorgeht und insbesondere welche Angaben zu den Gesundheitsfragen er in welcher Weise in den Antrag aufnimmt, sind durchaus geeignet, nachzuweisen, wie er im konkreten Fall vorgegangen ist, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er ausgerechnet in diesem Fall von seiner üblichen Vorgehensweise abgewichen ist OLG Koblenz, Beschluss vom 6.8.2007 - 10 U 711/07; OLG Saarbrücken VersR 2006, 681; OLG Hamm VersR 2005, 773).
  • OLG Koblenz, 09.02.2009 - 10 U 1069/08
    Die glaubhaft geschilderten Angaben eines Versicherungsagenten dazu, wie er im Rahmen der Aufnahme eines Antrags üblicherweise vorgeht und insbesondere welche Angaben zu den Gesundheitsfragen er in welcher Weise in den Antrag aufnimmt, sind durchaus geeignet, nachzuweisen, wie er im konkreten Einzelfall vorgegangen ist, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er ausgerechnet in diesem Fall von seiner üblichen Vorgehensweise abgewichen ist (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2006, 681; OLG Hamm, VersR 2005, 773).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht