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   OLG Köln, 15.02.2013 - I-20 U 207/12   

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https://dejure.org/2013,14484
OLG Köln, 15.02.2013 - I-20 U 207/12 (https://dejure.org/2013,14484)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2013 - I-20 U 207/12 (https://dejure.org/2013,14484)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - I-20 U 207/12 (https://dejure.org/2013,14484)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anpassung der Prämien in der privaten Krankenversicherung wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • Wolters Kluwer

    Recht auf rückwirkende Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • rabüro.de

    Zu den Folgen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19
    Die in einem Maklerfragebogen enthaltenen Gefahrumstandsfragen können Fragen des Versicherers sein (Abgrenzung zu OLG Hamm VersR 2011, 469)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 4; VVVG § 194 Abs. 1 S. 3
    Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de

    VVG § 19 Abs. 4 ; VVG § 194 Abs. 1 S. 3
    Nachträgliche Anpassung der Prämien in der privaten Krankenversicherung wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die in einem Maklerfragebogen enthaltenen Gefahrumstandsfragen können Fragen des Versicherers sein (Abgrenzung zu OLG Hamm VersR 2011, 469)

Besprechungen u.ä.

  • fachanwalt-neuhaus.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG (RA Kai-Jochen Neuhaus; VersR 2014, 432-437)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 745
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12
    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 2011, 469) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung.

    Der ausgeführten Entscheidung des OLG Hamm (VersR 2011, 469) liegt - wie dargelegt - eine andere Fallgestaltung zugrunde.

  • LG Tübingen, 23.11.2011 - 4 O 124/11
    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12
    Damit ist anders als in dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall für den Versicherungsnehmer unzweifelhaft erkennbar, dass es sich um Fragen des Versicherers handeln soll (vgl. Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 19 Rn 18; LG Tübingen, Urteil v. 23.11.2011, 4 O 124/11; a.A. LG Dortmund RuS 2012, 426).
  • LG Bonn, 24.09.2012 - 9 O 302/12

    Rückwirkende Prämienanpassung einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 24. September 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 302/12 - wird zurückgewiesen.
  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11

    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12
    Damit ist anders als in dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall für den Versicherungsnehmer unzweifelhaft erkennbar, dass es sich um Fragen des Versicherers handeln soll (vgl. Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 19 Rn 18; LG Tübingen, Urteil v. 23.11.2011, 4 O 124/11; a.A. LG Dortmund RuS 2012, 426).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

    Ein eigenes Interesse des Versicherungsmaklers an der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist regelmäßig nicht gegeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.2.2013- 20 U 207/12).
  • KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger

    Vielmehr ist dieser Gesetzeszweck auch dann noch gewahrt, wenn sich die Fragen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich verständigen Antragstellers/Versicherungsnehmers im Einzelfall als solche darstellen, die der Versicherer entweder veranlasst hat oder die er sich zu eigen machen will (OLG Köln VersR 2013, 745 - 746, zitiert nach juris, dort Rdz. 5; so auch OLG Hamm VersR 2011, 469 - 474, zitiert nach juris, dort Rdz. 54/57; vgl. auch Neuhaus, Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG , VersR 2014, 432, 434).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 12 U 172/13

    Krankenversicherung: Wirksamkeit rückwirkenden Leistungsausschlusses für

    Die vorliegende Konstellation sei Gegenstand der Entscheidung des OLG Köln (20 U 207/12), dass in einem vergleichbaren Fall "eigene" Fragen des Versicherers bejaht habe.

    Nach der Zielrichtung der Fragen und dem Inhalt des Antragsformulars war es aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers jedoch eindeutig, dass es sich nicht um Fragen der Versicherungsagentur, sondern um Fragen des Versicherers handelte, an den sich der Antrag richtete (OLG Köln, Urteil vom 15.2.2013, 20 U 207/12, VersR 2013, 745).

  • LG Göttingen, 11.06.2014 - 9 O 16/13

    Aufklärung; Beratungsprotokoll; Feststellung; Fortbestehen; Kündigung; private

    Eine Anzeigepflichtverletzung liegt nach § 19 Abs. 1, 2 VVG vor, wenn der Versicherungsnehmer ihm bekannte Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, nicht anzeigt, in dem er etwa auf gestellte Gesundheitsfragen unrichtig antwortet (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 15. Februar 2013 - I-20 U 207/12, 20 U 207/12 -, VersR 2013, 745, zit. nach juris, dort Rn.: 11).

    Unschädlich ist dabei, dass der Streitverkündete S. das Formular übergeben hat (vgl. OLG Köln, Urteil v. 15.02.2013, Az.: 20 U 207/12, VersR 2013, 745, zit. nach juris, dort Rn.: 5).

  • LG Dortmund, 26.09.2013 - 2 S 20/13

    Kein Verlust des Krankenversicherungsschutzes wegen Falschangabe zum

    Sie hat unter Berufung auf OLG Köln vom 15.02.2013 - 20 U 207/12 (VersR 2013, 745) - die Auffassung vertreten, dass es sich bei den in Makleranträgen enthaltenen Gesundheitsfragen um solche des Versicherers handele.
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