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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.12.2010 - I-20 U 21/09   

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OLG Hamm, 10.12.2010 - I-20 U 21/09 (https://dejure.org/2010,8021)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2010 - I-20 U 21/09 (https://dejure.org/2010,8021)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - I-20 U 21/09 (https://dejure.org/2010,8021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Versicherungsagenten bei erkennbar unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Antragsteller

  • rabüro.de

    Zur Nachfragepflicht des Versicherungsagenten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 16; VVG § 19
    Erkennbar unvollständige Angaben bei der Beantwortung von Antragsfragen gegenüber dem Agenten gehen zulasten des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 20 a.F.
    Pflichten des Versicherungsagenten bei erkennbar unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Antragsteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unklare Angaben des VN bei der Antragstellung, Anlass zur Befragung des VN, Auge-und-Ohr

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Versicherungsnehmer darf u.U. falsche Angaben machen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer Agent ist, muss "verhören"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 827
  • VersR 2011, 994
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 20 U 195/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rücktritt des Versicherers vom

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Der Versicherer kann sich dann nach Treu und Glauben nicht auf die Unvollständigkeit der Angaben des Antragstellers berufen (im Anschluss an Senat VersR 2009, 1649).

    Der Senat hat bereits entschieden (VersR 2009, 1649 = r+s 2010, 124 = zfs 2010, 32), dass auch dann, wenn der Antragsteller bei der mündlichen Beantwortung von Antragsfragen dem das Antragsformular ausfüllenden Versicherungsvertreter gegenüber erkennbar unvollständige Angaben macht, dieser für die nach der Sachlage gebotenen Rückfragen zu sorgen hat.

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Hinzukommt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 871; BGH VersR 2008, 668) der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen muss, wenn dieser bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben gemacht hat.
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Hinzukommt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 871; BGH VersR 2008, 668) der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen muss, wenn dieser bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben gemacht hat.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Denn ein vom Versicherer bei Stellung des Versicherungsvertrages eingeschalter Versicherungsvertreter ist sein "Auge und Ohr" (vgl. BGH VersR 1988, 234).
  • OLG Hamm, 21.06.2000 - 20 U 196/99

    Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Die Kenntnisse des Vermittlungsagenten sind nach der "Auge- und Ohr"-Rechtsprechung auch dann dem Versicherer zuzurechnen, wenn der Versicherer nicht tatsächlich Kenntnis von denjenigen Umständen erlangt hat, die zur Nachfrage Anlass gegeben hätten (Senat r+s 2001, 354).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Dies hat zur Folge, dass dasjenige, was der Versicherungsvertreter im Zusammenhang mit der Aufnahme des Versicherungsantrags erfährt, dem Versicherer zugerechnet wird (BGH VersR 1989, 833; vgl. nunmehr § 70 VVG n.F.).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09
    Deshalb muss der Versicherer in einem solchen Fall beweisen, dass alle im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt vom Antragsteller beantwortet worden sind (vgl. BGH VersR 2004, 1297 f).
  • OLG Hamm, 02.01.2019 - 20 U 145/18

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen

    In derartigen Fällen ist es dem Versicherer nämlich versagt, die Risikoprüfung hinauszuschieben und erst nach Eintritt des Versicherungsfalls vorzunehmen (Senat, Urteil vom 10.12.2010 - 20 U 21/09, VersR 2011, 994, juris Rn. 38).
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   OLG Düsseldorf - 20 U 21/09   

Anhängiges Verfahren
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Verfahrensgang

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   OLG Köln, 29.04.2009 - 20 U 21/09   

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OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2009 - 20 U 21/09 (https://dejure.org/2009,40409)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2009 - 20 U 21/09 (https://dejure.org/2009,40409)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beweisaufnahme zur Arbeitsunfähigkeit setzt substantiierten Vortrag zur Berufstätigkeit voraus

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