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   OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39239
OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13 (https://dejure.org/2014,39239)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2014 - 20 U 211/13 (https://dejure.org/2014,39239)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 20 U 211/13 (https://dejure.org/2014,39239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verwendung von AGB

  • rechtsportal.de

    UKlaG § 1
    Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verwendung von AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Koblenz, 29.11.2018 - 16 O 133/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    200, 00 EUR sind dabei auch der Höhe nach als angemessene Pauschale zu ersetzen (vgl. etwa OLG Köln, Urt. v. 11.07.2014 - 20 U 211/13, BeckRS 2014, 23206, Rn. 88 unter Verweis auf Köhler/Bornkamm/Köhler, 32. Aufl. 2014, UKlaG, § 5 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 7 U 59/15

    Unzulässige Klauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen (Rückkaufswert,

    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien, zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (OLG Köln, Urteil vom 11.07.2014, Az. 20 U 211/13; zitiert nach Juris).
  • LG Konstanz, 19.02.2016 - 9 O 37/15

    Gewinnspielteilnahme mit gleichzeitiger Einwilligung in Telefon- und

    Hierfür bedarf es in der Regel der Abgabe einer uneingeschränkten und mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung (BGH, Urteil vom 09.07.1981, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 11.07.2014 - 20 U 211/13, veröffentlich in juris, Rz. 72 und 74).
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