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   OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99   

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https://dejure.org/2000,8176
OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99 (https://dejure.org/2000,8176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2000 - 20 U 229/99 (https://dejure.org/2000,8176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2000 - 20 U 229/99 (https://dejure.org/2000,8176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fahrlässigkeit; Verkehrsunfall; Aquaplaning; Versicherungsfall; Handelsgeschäft

  • Judicialis

    VVG § 61; ; HGB § 352

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; HGB § 352
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Unfall infolge Aquaplaning

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99
    Dabei kann von einem objektiv groben Fehlverhalten auf eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit rückgeschlossen werden (so: BGH a.a.O.; BGH VersR 92, 1085; OLG Oldenburg VersR 1997, 611).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99
    Das wäre nur dann der Fall, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hätte, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. u.a. BGH VersR 1989, 582; Senat VersR 1994, 42).
  • OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 157/96

    Grobe Fahrlässigkeit; Stoppschild; Überfahren; Schleudern; Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99
    Dabei kann von einem objektiv groben Fehlverhalten auf eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit rückgeschlossen werden (so: BGH a.a.O.; BGH VersR 92, 1085; OLG Oldenburg VersR 1997, 611).
  • OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 255/92

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Grobe Fahrlässigkeit; Plötzlich auftauchendes

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99
    Das wäre nur dann der Fall, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hätte, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. u.a. BGH VersR 1989, 582; Senat VersR 1994, 42).
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