Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.1981 - 20 U 246/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,11045
OLG Köln, 12.06.1981 - 20 U 246/80 (https://dejure.org/1981,11045)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.1981 - 20 U 246/80 (https://dejure.org/1981,11045)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 1981 - 20 U 246/80 (https://dejure.org/1981,11045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,11045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1975 - VI ZR 92/73

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - Schutzbereich - Gläubigerhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1981 - 20 U 246/80
    Es kann dahinstehen, ob im Rahmen eines Trainings ein Scheuen des zu dressierenden Tieres vor dem zu überspringenden Hindernis gerade auf dem der tierischen Natur entspringenden unberechenbaren und selbsttätigen Verhalten des Hundes beruht und sich dies als Verwirklichung der typischen Tiergefahr i. S. von § 833 S. 1 BGB darstellt (vgl. BGHZ 67, 129 = VersR 1976, 1090; BGH VersR 1975, 522).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1981 - 20 U 246/80
    Es kann dahinstehen, ob im Rahmen eines Trainings ein Scheuen des zu dressierenden Tieres vor dem zu überspringenden Hindernis gerade auf dem der tierischen Natur entspringenden unberechenbaren und selbsttätigen Verhalten des Hundes beruht und sich dies als Verwirklichung der typischen Tiergefahr i. S. von § 833 S. 1 BGB darstellt (vgl. BGHZ 67, 129 = VersR 1976, 1090; BGH VersR 1975, 522).
  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Von einigen Instanzgerichten wurde als weitergehende Voraussetzung für einen Ausschluss der Tierhalterhaftung gefordert, dass der Geschädigte in voller Kenntnis der Unberechenbarkeit der tierischen Natur die damit verbundene Gefahr auf sich gelenkt und die tatsächliche Herrschaft über das Tier unter Ausschluss jeglicher Einwirkungsmöglichkeit des Halters ausgeübt hat (OLG Köln, Urt. v. 05.06.1975 - 1 U 179/74, VersR 1976, 197, 198; OLG Köln, Urt. v. 12.06.1981 - 20 U 246/80, VersR 1982, 559; OLG Celle, Urt. v. 12.04.1990 - 5 U 291/88, VersR 1990, 794; LG Duisburg, Urt. v. 26.11.1971 - 9 O 55/71, VersR 1972, 475; dagegen den Ausschluss der Einwirkungsmöglichkeit lediglich als zusätzliches Argument anführend OLG Zweibrücken, Urt. v. 12.10.1970 - 2 U 33/70, VersR 1971, 724).

    In einem solchen Fall sei der Geschädigte nicht nur selbst in der Lage, die Maßnahmen zu ergreifen, die seinen bestmöglichen Schutz gewährleisteten, sondern sein eigenes Interesse wiege im Verhältnis zum Tierhalter den Gesichtspunkt auf, dass dieser den Nutzen des Tieres habe (BGH, Urt. v. 13.11.1973 - VR 152/72, NJW 1974, 234, juris Rn. 15 f. unter Hinweis auf LG Duisburg, Urt. v. 26.11.1971 - 9 O 55/71, VersR 1972, 475; ebenso BGH, Urt. v. 12.01.1982 - VI ZR 188/80, NJW 1982, 763, juris Rn. 9: verneinend für die Überlassung eines Pferdes durch den Reitlehrer an den Reitschüler; OLG Celle, Urt. v. 12.04.1990 - 5 U 291/88, VersR 1990, 794; OLG Köln, Urt. v. 12.06.1981 - 20 U 246/80, VersR 1982, 559).

  • OLG Celle, 11.06.2012 - 20 U 38/11

    Haftung des Hundehalters gegenüber dem Tierarzt

    Diesem Grundgedanken folgend, entspricht die den Tierhalter treffende Gefährdungshaftung dann nicht mehr einer gerechten Zuweisung des Zufallsschadens, wenn der Geschädigte nicht nur die Herrschaftsgewalt über das Tier übernommen, sondern dies vorwiegend im eigenen Interesse und in Kenntnis der damit verbundenen besonderen Tiergefahr getan hat, so dass sein eigenes Interesse im Verhältnis zum Tierhalter den Gesichtspunkt aufwiegt, dass dieser den Nutzen des Tieres hat (BGH, NJW 1974, 234; OLG Köln, VersR 1982, 559; OLG Celle, VersR 1990, 794).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08

    Schadensersatzanspruch aus einem Pferdetransportunfall: Wirksamkeit einer

    Die entschiedenen Fälle betreffen allerdings eine Konstellation, in denen dann der jeweils Verletzte als Trainer das Tier in seinem Obhutsbereich hatte (OLG Celle VersR 1990, 794 und OLG Köln VersR 1982, 559).
  • OLG Nürnberg, 27.03.1997 - 13 U 3005/96

    Tierhalterhaftung nach Übergabe des Tieres an den gewerblichen Betreiber einer

    Hat der später Geschädigte die Herrschaft über das Tier und damit die unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit vorwiegend im eigenen Interesse und in Kenntnis der damit verbundenen besonderen Tiergefahr übernommen, und ist andererseits dem Halter des Tieres angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten eine Einflußnahme auf das Tier, etwa wegen dem später Geschädigten bewußter Abwesenheit des Tierhalters für einen nicht nur ganz kurzen Zeitraum, nicht mehr möglich, ist also nur der später Geschädigte in der Lage, die Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz im Bereich des Tieres befindlichen Rechtsgüter gewährleisten, dann wiegt, im Verhältnis zum Tierhalter, das eigene Interesse die der (allgemeinen) Tierhalterhaftung zugrundeliegenden Gesichtspunkte auf (vgl. BGH VersR 1974, 356, 357; OLG Köln VersR 1982, 559 ; OLG Celle VersR 1990, 794; zur Bedeutung der Anwesenheit des Tierhalters vgl. BGH VersR 1968, 1932, 1933; OLG München NJW-RR 91, 478).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht