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   OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - I-20 U 251/08   

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https://dejure.org/2010,10381
OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - I-20 U 251/08 (https://dejure.org/2010,10381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2010 - I-20 U 251/08 (https://dejure.org/2010,10381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2010 - I-20 U 251/08 (https://dejure.org/2010,10381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Abgrenzung zwischen Werbeanzeige und redaktionellem Beitrag - Maßstab des Durchschnittslesers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Produktwerbung in Gestalt eines redaktionellen Beitrages in Printmedien

  • kanzlei.biz

    Zulässige Werbeanzeige trotz Ähnlichkeit zu redaktionellem Text

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 3; UWG § 4 Nr. 3
    Untersagung der Produktwerbung in Gestalt eines redaktionellen Beitrages in Printmedien

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Redaktionelle Werbung für Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Und wieder zur Trennung von Anzeigen und redaktionellen Beiträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Ein Indianer kennt keinen Schmerz" ist wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Indianer kennt keinen Schmerz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Ein Indianer kennt keinen Schmerz" ist wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 20 W 42/09

    Zum Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Beitrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 251/08
    Er erscheint seiner Gestaltung nach als objektive Berichterstattung durch das Medienunternehmen selbst (Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., Anh. zu § 3 Abs. 3 Rn. 11.2; Senat, WRP 2009, 1155; Senat, WRP 2009, 1311, 1312).

    Dem Verbraucher erscheint er nicht als Teil der vorstehenden Ausführungen, sondern, sofern er ihn überhaupt zur Kenntnis nimmt und nicht als offensichtliche Werbung "überblättert", als geschickt in der Nähe eines passenden Artikels platzierte Werbung (vgl. Senat, WRP 2009, 1311, 1312).

    Allein aus der Nennung der Firma oder des Produkts kann der situationsadäquat aufmerksame Durchschnittsleser nicht auf den Werbecharakter schließen (vgl. Senat, WRP 2009, 1311, 1312).

    Die Nennung des Produktnamens spricht daher nicht gegen ein redaktionelles Verständnis (Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 3.21a; Senat, WRP 2009, 1311, 1312).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 20 W 46/09

    Als redaktioneller Inhalt gestaltete Werbeanzeige muss deutlich als Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 251/08
    Er erscheint seiner Gestaltung nach als objektive Berichterstattung durch das Medienunternehmen selbst (Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., Anh. zu § 3 Abs. 3 Rn. 11.2; Senat, WRP 2009, 1155; Senat, WRP 2009, 1311, 1312).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 251/08
    Entsprechend dem Gesetzeszweck, die Berechtigung eines Verbandes zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf die kollektive Wahrnehmung von Mitgliederinteressen zu beschränken, genügt es, wenn dem Wettbewerbsverein Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angehören, die nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG selbst zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art prozessführungsbefugt wären (BGH, GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker).
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