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OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 255/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Karlsruhe, 20.08.2013 - 9 O 95/12
Kfz-Kaskoversicherung: Abgrenzung eines Unfallschadens von einem Betriebsschaden; …
In diesem Zusammenhang macht sich die Beklagte das Urteil des OLG Hamm vom 21.04.1989 - 20 U 255/88 - zu eigen.Ob die von Beklagtenseite zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.04.1989 - 20 U 255/88 - (…juris, Rn. 7) zutrifft, kann dahinstehen.
- OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18
Kfz-Kaskoversicherung: Unfall bei Platzen eines Reifens, Beweislast für die …
(Unzutreffend daher OLG Hamm, Urteil vom 21.04.1989 - 20 U 255/88 -, zitiert nach Juris.) Würde man dem Begriff des "Betriebsvorgangs" hingegen eine selbstständige - den Unfallbegriff einschränkende - Bedeutung beimessen, wäre eine solche Einschränkung wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. die zutreffenden Erwägungen in LG Stuttgart, NJW-RR 2012, 1500;… Prölss/Klimke, a. a. O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 16). - OLG Nürnberg, 21.02.1991 - 8 U 2803/90
Abgrenzung von Unfallschaden und Betriebsschaden
Die hier in Betracht kommenden Entscheidungen (vgl. BGH VersR 69, 940; OLG Hamm, VersR 83, 1124; OLG Hamm, Urt. v. 21. April 1989, 20 U 255/88; LG Essen, ZfS 88, 115) haben vielmehr gemeinsam, daß der durch den Hänger verursachte Schaden das Ergebnis eines Betriebsvorganges ist und eine beachtenswerte, über den typischen Betrieb hinausgehende äußere Ursache fehlt.