Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43336
OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19 (https://dejure.org/2020,43336)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2020 - 20 U 288/19 (https://dejure.org/2020,43336)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 20 U 288/19 (https://dejure.org/2020,43336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beim Motor EA189 bei Kauf nach Kenntnis!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Späte Verjährung im Abgasskandal: VW zu Schadensersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beim Motor EA189 bei Kauf nach Kenntnis

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Schädigung im Abgasskandal - VW haftet auch nach ad-hoc-Mitteilung

Sonstiges

  • anwalt.de (Kurzinformation und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Abgasskandal: Kauf nach ad-hoc-Meldung - Klage stattgegeben

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - (NJW 2020, 1962), dessen rechtliche Ausführungen sich der Senat zu eigen macht, festgestellt, es stehe wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.

    Ein zur Begründung von Annahmeverzug auf Beklagtenseite ausreichendes Angebot ist nicht gegeben, wenn ein Kläger, der - wie hier - im Wege der Vorteilsausgleichung Nutzungsersatz schuldet, hierfür keinen oder einen zu geringen Betrag in Ansatz bringt und demzufolge die Zahlung eines deutlichen höheren Betrages verlangt, als er beanspruchen kann (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, aaO, Rn. 85).

    Die Beklagte hätte nur dann in Verzug mit dem Anspruch auf Kaufpreiserstattung geraten können, wenn der Kläger die ihm obliegende Gegenleistung ordnungsgemäß angeboten hätte; das war hier nicht der Fall, weil mit dem Schreiben vom 7. Dezember 2018 der vollständige, nicht um eine angemessene Nutzungsentschädigung gekürzte Kaufpreis verlangt worden ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, NJW 2020, 1962, Rz. 86).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 - (NJW 2020, 2798) angenommen, dass bei dem Erwerb eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs mit einem EA-189 Motor erst im Jahr 2016 regelmäßig nicht mehr von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Käufers durch den Beklagten auszugehen ist, weil diese seit dem 22. September 2015 ihre strategische unternehmerische Entscheidung, im eigenen Kosten- und Gewinninteresse das KBA und letztlich die Fahrzeugkäufer zu täuschen, ersetzt habe durch die Strategie, an die Öffentlichkeit zu treten, Unregelmäßigkeiten einzuräumen und in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustands zu erarbeiten, um die Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung zu bannen, was ihr - so der Bundesgerichtshof - auch tatsächlich durch die Entwicklung und Bereitstellung eines Software-Updates für den hier betroffenen Fahrzeugtyp und andere Typen gelungen sei.

    Unter Berücksichtigung der dargestellten Umstände kann vorliegend, anders als bei dem Geschehensablauf, den der Bundesgerichtshof seinem Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 - zugrunde zu legen hatte, nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte ihre zuvor getroffene strategische unternehmerische Entscheidung, im eigenen Kosten- und Gewinninteresse das Kraftfahrtbundesamt und letztlich die Fahrzeugkäufer zu täuschen, durch die Strategie ersetzt hatte, an die Öffentlichkeit zu treten, Unregelmäßigkeiten einzuräumen und in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustands zu erarbeiten, um die Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung zu bannen.

    Bei dieser Bewertung kommt der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 nicht die Zäsurwirkung zu, die sie nach dem Sachverhalt des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2015 - VI ZR 5/20 - hatte.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Das war ersichtlich auch für den Bundesgerichtshof ein maßgebender Gesichtspunkt, wenn im Urteil vom 30. Juli 2020 (aaO, Rz. 37) ausgeführt ist, die Beseitigung des gesetzwidrigen Zustandes sei der Beklagten durch die Entwicklung und Bereitstellung eines Software-Updates gelungen.

    Insoweit widerspricht das landgerichtliche Urteil der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19 -, NJW 2020, 2806 Rn. 19-25, und - VI ZR 354/19 -, NJW 2020, 2796 Rn. 17-21), der auch der Senat folgt.

  • OLG Köln, 27.03.2020 - 1 U 83/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Dem kann im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) Rechnung getragen werden, indem für den Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat der Schadensersatzbetrag für die Verzinsung zugrunde gelegt wird, der bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht begründet war, während für den Zeitraum danach Zinsen nach dem aus dem nach Maßgabe des in der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsverfahrens angenommenen Tachostands berechneten Schadensersatzbetrag zugesprochen werden (so schon OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 149; OLG Köln, Urteil vom 27. März 2020 - 1 U 83/19, juris Rn. 65; OLG Köln, Urteil vom 2. April 2020 - 28 U 64/19, juris Rn. 71).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Insoweit widerspricht das landgerichtliche Urteil der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19 -, NJW 2020, 2806 Rn. 19-25, und - VI ZR 354/19 -, NJW 2020, 2796 Rn. 17-21), der auch der Senat folgt.
  • OLG Köln, 02.04.2020 - 18 U 60/19

    Nacherfüllung durch Lieferung des Nachfolgemodells - Zum Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Er folgt dabei der Einschätzung des 18. Zivilsenats des OLG Köln, der in seinem Urteil vom 2. April 2020 - 18 U 60/19 - (juris-Rn. 96) ausführt:.
  • BGH - VI ZR 268/20 (anhängig)

    VW-Abgasskandal - Software-Update beim EA 189

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Die Frage, ob eine Haftung der Beklagten bei einem Fahrzeugkauf nach September 2015 und mit schon aufgespieltem Update nach § 826 BGB in Betracht kommen kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht eindeutig geklärt und ist zudem Gegenstand eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof (VI ZR 268/20), in dem am 23. Februar 2021 verhandelt wird.
  • OLG Köln, 02.04.2020 - 28 U 64/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi quattro TDI mit einem Motor der

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Dem kann im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) Rechnung getragen werden, indem für den Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat der Schadensersatzbetrag für die Verzinsung zugrunde gelegt wird, der bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht begründet war, während für den Zeitraum danach Zinsen nach dem aus dem nach Maßgabe des in der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsverfahrens angenommenen Tachostands berechneten Schadensersatzbetrag zugesprochen werden (so schon OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 149; OLG Köln, Urteil vom 27. März 2020 - 1 U 83/19, juris Rn. 65; OLG Köln, Urteil vom 2. April 2020 - 28 U 64/19, juris Rn. 71).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Ist die Pflicht zur Herausgabe einer Sache an den Schädiger lediglich Folge des im Vorteilsausgleich zum Ausdruck kommenden schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots, ist der Schadensersatzanspruch des Gläubigers in seinem Umfang zwar von vorneherein beschränkt, insoweit aber fällig, durchsetzbar und daher auch nach § 291 BGB zu verzinsen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03, NJW-RR 2005, 170; BGH, Urteil vom 25. Januar 2013 - V ZR 118/11, NJW-RR 2013, 825).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 148/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2020 - 20 U 288/19
    Dabei kommt es stets auf eine Gesamtbewertung an (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 148/11, BeckRS 2013, 10421 Rn. 35).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 17 U 31/19

    VW-Dieselskandal: Kein Schadenersatzanspruch, wenn unzulässige

  • OLG München, 23.04.2020 - 21 U 6010/19

    Abgasskandal - Erwerb eines Fahrzeugs nach aufgespieltem Softwareupdate

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 17 U 296/19

    Dieselskandal-Haftung bei Software-Update

  • OLG Köln, 27.02.2020 - 21 U 64/19
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 24 U 112/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Superb mit einem Motor der

    Dies entspricht der Auffassung des hiesigen 18. Zivilsenats, der anhand einer Auswertung statistischer Daten des Kraftfahrtbundesamt von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer eines Fahrzeugs von 15 Jahren und einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von Dieselfahrzeugen von 20.000 km ausgegangen ist (vgl. OLG Köln BeckRS 2020, 6371 Rn. 31; ebenso OLG Köln BeckRS 2020, 35997 Rn. 36; OLG Köln BeckRS 2020, 29811 Rn. 38).
  • BGH, 21.04.2022 - VII ZR 70/21

    Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (BeckRS 2020, 35968), soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
  • OLG Köln, 26.10.2023 - 24 U 205/21

    Abgasskandal - Mercedes zu Schadenersatz verurteilt

    Dies entspricht der Auffassung des hiesigen 18. Zivilsenats, der anhand einer Auswertung statistischer Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer eines Fahrzeugs von 15 Jahren und einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von Dieselfahrzeugen von 20.000 km ausgegangen ist (OLG Köln, BeckRS 2020, 6371 Rn. 31; ebenso OLG Köln, BeckRS 2020, 35997, Rn. 36; OLG Köln, BeckRS 2020, 29811, Rn. 38).
  • OLG Köln, 03.02.2022 - 24 U 410/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz C220 Bluetec mit einem

    Dies entspricht der Auffassung des hiesigen 18. Zivilsenats, der anhand einer Auswertung statistischer Daten des Kraftfahrtbundesamt von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer eines Fahrzeugs von 15 Jahren und einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von Dieselfahrzeugen von 20.000 km ausgegangen ist (vgl. OLG Köln BeckRS 2020, 6371 Rn. 31; ebenso OLG Köln BeckRS 2020, 35997 Rn. 36; OLG Köln BeckRS 2020, 29811 Rn. 38).
  • BGH, 12.01.2022 - VII ZR 222/21

    Schadenersatzleistung im Hinblick auf den Einbau einer Manipulationssoftware zur

    Dies sei in der vom Kläger zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 18. Dezember 2020 - 20 U 288/19) nicht berücksichtigt, bei deren Verkündung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 2020 (VI ZR 244/20) noch nicht veröffentlicht gewesen sei und in der im Übrigen maßgeblich darauf abgestellt werde, dass das dortige Fahrzeug bereits mit aufgespieltem Software-Update erworben worden sei.
  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 12 U 135/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw beim Erwerb

    Schon deshalb ist auch die von der Klägerin im Schriftsatz vom 07.01.2021 angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 18.12.2020 (Az. 20 U 288/19, veröffentlicht in juris) nicht vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - 5 U 52/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q5 mit einem Motor der Baureihe

    Die Entscheidungen des OLG Köln vom 18.12.2020 (Az 20 U 288/19) und des OLG Hamm vom 19.1.2021 (Az: 19 U 1304/19) zeigten, dass die Beklagte sich nicht darauf berufen könne, dass mit dem Update eine Sittenwidrigkeit entfalle.
  • OLG Naumburg, 01.03.2021 - 12 U 113/20

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Ebensowenig ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Dezember 2020 (20 U 288/19, zitiert nach Juris) vergleichbar, denn es hatte den Kauf eines Fahrzeugs zu würdigen, auf das bereits zuvor ein Software-Update aufgespielt worden war, während im vorliegenden Fall das Fahrzeug erst nach dessen Erwerb durch die Klägerin mit dem Software-Update versehen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht