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   OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91   

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https://dejure.org/1992,3156
OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91 (https://dejure.org/1992,3156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.1992 - 20 U 289/91 (https://dejure.org/1992,3156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 1992 - 20 U 289/91 (https://dejure.org/1992,3156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen Fahrzeugdiebstahl ; Voraussetzungen für die Annahme der Vortäuschung eines Versicherungsfalls; Anfertigung eines Nachschlüssels; Dem Sachverständigengutachten widersprechende Angaben des ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Indizien für das Vorliegen eines vorgetäuschten Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91
    Dazu genügt die Feststellung solcher Tatumstände, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige Rechtsprechung BGH VersR 84, 29 = VVGE § 12 AKG Nr. 5; VerR 87, 146; 90, 45, 46).
  • OLG Braunschweig, 02.03.1995 - 1 U 40/94

    Anspruch auf Ersatz des Neubeschaffungspreises gegen den

    Dafür genügt die Anzeige des behaupteten Diebstahls bei der Polizei für sich allein nicht (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] .

    Außerdem kann auch ein Privatgutachten für die Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn es zur zuverlässigen Beantwortung streitiger Punkte ausreicht (BGH VersR 1989, 587; OLG Hamm VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] .

    Daraus ergibt sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des behaupteten Diebstahls mit der Folge, daß die grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers bestehende Beweiserleichterung entfällt (vgl. für den Fall der Anfertigung von Ersatzschlüsseln ähnlich OLG Düsseldorf, VersR 1994, 976 [OLG Düsseldorf 13.07.1993 - 4 U 177/92] ; OLG Hamm VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] .

  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587 [BGH 12.04.1989 - IVa ZR 83/88] ; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219).

    Die Annahme eines vorgetäuschten Diebstahls kann nahe liegen, wenn von einem Schlüssel, den der Versicherungsnehmer ständig in Gebrauch hatte, kurz vor der Entwendung des PKW ein Nachschlüssel angefertigt wurde und der Versicherungsnehmer dies verschweigt (vgl. OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - U 289/91 - VersR 1993, 218, 219 [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] ).

  • LG Memmingen, 03.07.2003 - 2 O 319/03

    Anspruch aus einer Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung auf Ersatz des

    Das Darlegen solcher Umstände genügt: nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer, der Mindesttatsachen bewiesen hat, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die dafür sprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist; allerdings bedarf es für den Schluss auf ein Vortäuschen des Diebstahls einer nicht nur hinreichenden Wahrscheinlichkeit wie beim äußeren Bild, sondern einer höheren, nämlich der erheblichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 246; NJW-RR 1997, 152 [BGH 16.10.1996 - IV ZR 154/95] ; NJW-RR 1993, 719; OLG Hamm, VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] , wobei freilich an den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit keine unerfüllbaren Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 159 [OLG Hamm 21.08.1996 - 20 U 109/96] ).

    Es ist davon überzeugt, dass ein -mutmaßlich italienischer - Autodieb in dem hier streitgegenständlichen Fall den Besitz an den Fahrzeugschlüsseln zur sofortigen Entwendung des Fahrzeugs genutzt hätte, zumal er hier aufgrund der deutschen Kennzeichen des Fahrzeugs damit rechnen musste, dass sich das Fahrzeug nicht längere Zeit in ... befinden wird (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamm, VersR 1993, 218 [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] , NJW-RR 1997, 159 sowie VersR 1998, 755 und LG Köln, Urteil vom 29.11.2000 - 24 O 299/00 -).

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 5 U 2/18

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Beweis der

    Insbesondere teilt er die Einschätzung, dass auch bei der Beurteilung der Frage einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Diebstahlsvortäuschung der letztlich unstreitigen, zunächst nicht offengelegten und nachträglich nur unzulänglich erklärten Anfertigung eines Nachschlüssels, die mit Blick auf die nur geringfügigen Gebrauchsspuren nach dem Kopiervorgang zeitnah vor dem Verschwinden des Fahrzeugs erfolgt sein muss, erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. OLG Celle, Schaden-Praxis 2001, 207; OLG Hamm, VersR 1993, 218).
  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03

    Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 -- IV a ZR 83/88 -- VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 -- 20 U 289/91 -- VersR 1993, 218, 219; Senatsurteil vom 1. Oktober 1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).
  • OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92

    Freie Würdigung des Verhandlungsergebnisses; Behauptungen und Schilderungen des

    Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Regel dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 93, 571, OLG Hamm VersR 93, 218).
  • OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01

    Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
  • OLG Bamberg, 15.12.1994 - 1 U 198/93

    Beweislastverteilung bei der Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Indizien für die

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  • OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97

    Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes

  • OLG Braunschweig, 30.11.1994 - 3 U 61/94

    Schlüssel; Kraftfahrzeug; Versicherungsnehmer

  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94

    Wahrscheinlichkeit; Vortäuschung; Diebstahl; Oldtimer; AnonymerHinweis;

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