Weitere Entscheidung unten: KG, 05.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2007 - 20 U 29/06   

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https://dejure.org/2007,5314
OLG Hamm, 21.03.2007 - 20 U 29/06 (https://dejure.org/2007,5314)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2007 - 20 U 29/06 (https://dejure.org/2007,5314)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2007 - 20 U 29/06 (https://dejure.org/2007,5314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Gewährung von Deckungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung; Anwendung des im Haftpflichtrecht geltenden Trennungsprinzips; Abschließender Entscheid der Haftpflichtfrage mit Bindungswirkung für den nachfolgenden Deckungsprozess im Haftpflichtprozess ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; AHB § 5 Ziff. 3; ; AHB § 6; ; StGB § 263

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 3 II Nr. 1 Abs. 1; AHB § 5 Nr. 3; AHB § 6; VVG § 6 Abs. 3
    Widersprüchliche Angaben des VN zum Schadenshergang führen im Deckungsprozess nicht zwingend zur Leistungsfreiheit des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Schadensdeckung durch die Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1371
  • VersR 2007, 1645
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.10.1991 - 20 U 88/91

    Häusliche Gemeinschaft; Gemeinschaftliches Wohnen; Angehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2007 - 20 U 29/06
    Für den vorgezogenen Deckungsprozess sind die Angaben des Dritten bindend, für den nachfolgenden Deckungsprozess ist es die rechtskräftige Entscheidung des Haftpflichtprozesses (Senat NJW-RR 1992, 477).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2007 - 20 U 29/06
    Danach wird die Haftpflichtfrage grundsätzlich abschließend und mit Bindungswirkung für den nachfolgenden Deckungsprozess im Haftpflichtprozess zwischen dem haftpflichtversicherten Schädiger und dem Geschädigten entschieden, während die Frage, ob Versicherungsschutz besteht, im Deckungsprozess zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu entscheiden ist (BGH BauR 2006, 701).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtlage im Haftpflichtprozess und der Deckungslage im Deckungsprozess führt grundsätzlich dazu, dass im Deckungsprozess nicht geprüft werden darf, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (vgl. nur BGH, Urt. v. 15.11.2000, IV ZR 223/99, VersR 2001, 90; Senat, Urt. v. 25.01.2012, 20 U 120/11, juris, Rn. 25, VersR 2012, 985; Urt. v. 21.03.2007, 20 U 29/06, juris, Rn. 21, VersR 2007, 1645; Beschl. v. 30.01.1990, 20 W 14/89, juris, Rn. 3, VersR 1991, 219; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.03.2005, 12 U 432/04, juris, Rn. 15, VersR 2005, 781).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16

    Eintrittspflicht einer kommunalen Haftpflichtversicherung für Schäden eines

    Unberechtigte Inanspruchnahmen sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn auch nur die entfernteste Möglichkeit besteht, dass der Versicherungsnehmer aus dem unter das versicherte Risiko fallenden Tatbestand verurteilt wird (Senatsurteil vom 21. März 2007 - 20 U 29/06 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Hamm, 25.01.2012 - 20 U 120/11

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers für die Verletzung von

    Denn der Versicherer ist zur Gewährung von Rechtsschutz auch für die Abwehr unbegründeter Ansprüche verpflichtet; das gilt jedenfalls dann, wenn auch nur die entfernteste Möglichkeit besteht, dass der Versicherungsnehmer aus dem unter das versicherte Risiko fallenden behaupteten Tatbestand verurteilt wird (vgl. Senatsentscheidung v. 21.03.2007, 20 U 29/06, VersR 2007, 1645, (1646)).
  • OLG Köln, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Unberechtigte Inanspruchnahmen sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn auch nur die entfernteste Möglichkeit besteht, dass der Versicherungsnehmer aus dem unter das versicherte Risiko fallenden Tatbestand verurteilt wird (Senatsurteil vom 21. März 2007 - 20 U 29/06 -, Rn. 21, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26395
KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06 (https://dejure.org/2007,26395)
KG, Entscheidung vom 05.07.2007 - 20 U 29/06 (https://dejure.org/2007,26395)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 20 U 29/06 (https://dejure.org/2007,26395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 136
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Die Grenze des Antragsrechts der Partei sind anerkanntermaßen Prozessverschleppung und Rechtsmissbrauch (vgl. u.a. BGH mit Beschluss vom 10. Mai 2005 -VI ZR 245/05 - MDR 2005, 1308; BGH - VI. Zivilsenat - NJW-RR 2003, 208 [209]; vgl. ferner BGH NJW 1997, 802 [803, II.1.b)]; NJW 1986, 2886 [2887, II.3.b)]).

    Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht, und es ist nicht erforderlich, die Fragen schon konkret zu formulieren (BGH mit Urteil vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01 - NJW-RR 2003, 208 [209, II.1.] unter Bezug auf BGHZ 24, 9 [14f.] = NJW 1957, 870).

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht, und es ist nicht erforderlich, die Fragen schon konkret zu formulieren (BGH mit Urteil vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01 - NJW-RR 2003, 208 [209, II.1.] unter Bezug auf BGHZ 24, 9 [14f.] = NJW 1957, 870).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Ein einfacher Behandlungs- bzw. Befunderhebungsfehler genügt daher auch vorliegend zur Beweislastumkehr, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei fehlerfreier Diagnose sich ein reaktionspflichtiger Befund ergeben hätte und das Unterbleiben der Reaktion unverständlich gewesen wäre (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B 296, S. 195 f.; BGH NJW 1999, 860 und 862; BGH mit Urteil vom 23.3. 2004 - VI ZR 428/02 - NJW 2004, 1871: LS (1. Satz): Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Die Grenze des Antragsrechts der Partei sind anerkanntermaßen Prozessverschleppung und Rechtsmissbrauch (vgl. u.a. BGH mit Beschluss vom 10. Mai 2005 -VI ZR 245/05 - MDR 2005, 1308; BGH - VI. Zivilsenat - NJW-RR 2003, 208 [209]; vgl. ferner BGH NJW 1997, 802 [803, II.1.b)]; NJW 1986, 2886 [2887, II.3.b)]).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Ein einfacher Behandlungs- bzw. Befunderhebungsfehler genügt daher auch vorliegend zur Beweislastumkehr, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei fehlerfreier Diagnose sich ein reaktionspflichtiger Befund ergeben hätte und das Unterbleiben der Reaktion unverständlich gewesen wäre (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B 296, S. 195 f.; BGH NJW 1999, 860 und 862; BGH mit Urteil vom 23.3. 2004 - VI ZR 428/02 - NJW 2004, 1871: LS (1. Satz): Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Die Grenze des Antragsrechts der Partei sind anerkanntermaßen Prozessverschleppung und Rechtsmissbrauch (vgl. u.a. BGH mit Beschluss vom 10. Mai 2005 -VI ZR 245/05 - MDR 2005, 1308; BGH - VI. Zivilsenat - NJW-RR 2003, 208 [209]; vgl. ferner BGH NJW 1997, 802 [803, II.1.b)]; NJW 1986, 2886 [2887, II.3.b)]).
  • KG, 18.09.2006 - 20 U 91/05

    Voraussetzung der Zurückweisung eines Antrags auf Anhörung eines

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Lediglich begründungslose Anhörungsanträge bei fehlendem objektivem Klärungsbedarf stellen danach im Hinblick auf die Begründungspflicht der Partei (§ 411 Abs. 4 ZPO) und eine angemessene Vorbereitungsmöglichkeit der anderen Verfahrensbeteiligten Rechtsmissbrauch dar (vgl. u.a. auch Senat mit Urteil vom 30. Oktober 2006 - 20 U 55/05 - [6 O 131/03 LG Berlin] und vom 18. September 2006 - 20 U 91/05 - [6 O 193/04 LG Berlin]).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 121/05

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof nun nochmals ausdrücklich klargestellt (Urteil vom 8. November 2005 - VI ZR 121/05 - NJW-RR 2006, 1503): Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan worden ist (vgl. nun auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., E 18 f.).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 95/85

    Pflicht zur erneuten mündlichen Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06
    Die Grenze des Antragsrechts der Partei sind anerkanntermaßen Prozessverschleppung und Rechtsmissbrauch (vgl. u.a. BGH mit Beschluss vom 10. Mai 2005 -VI ZR 245/05 - MDR 2005, 1308; BGH - VI. Zivilsenat - NJW-RR 2003, 208 [209]; vgl. ferner BGH NJW 1997, 802 [803, II.1.b)]; NJW 1986, 2886 [2887, II.3.b)]).
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