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   KG, 02.12.2013 - 20 U 292/12   

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https://dejure.org/2013,48195
KG, 02.12.2013 - 20 U 292/12 (https://dejure.org/2013,48195)
KG, Entscheidung vom 02.12.2013 - 20 U 292/12 (https://dejure.org/2013,48195)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 20 U 292/12 (https://dejure.org/2013,48195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB
    Arzthaftungsprozess: Vernehmung des behandelnden Arztes; Anforderungen an die Darlegung des Entscheidungskonflikts des Patienten; Beachtlichkeit von Aufklärungsmängeln bei Verwirklichung eines aufgeklärten Risikos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung der Angaben der behandelnden Mediziner im Arzthaftungsprozess; Darlegungs- und Beweislast bei hypothetischer Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Würdigung der Angaben der behandelnden Mediziner im Arzthaftungsprozess; Darlegungs- und Beweislast bei hypothetischer Einwilligung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 ; BGB § 823 Abs. 1
    Würdigung der Angaben der behandelnden Mediziner im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 20 U 292/12
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Patient, bei dem sich ein aufgeklärtes Risiko verwirklicht hat, sich nicht darauf berufen kann, die Aufklärung sei bzgl. anderer Risiken unzutreffend gewesen (BGH Urteil vom 30.1.2001 - VI ZR 353/99 - NJW 2001, 2798; BGH Urteil vom 15.2.2000 - VI ZR 48/99 - BGHZ 144, 1): Hat sich gerade das Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und tatsächlich aufgeklärt worden ist, so spielt es regelmäßig keine Rolle, ob bei der Aufklärung auch andere Risiken der Erwähnung bedurften.
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 20 U 292/12
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Patient, bei dem sich ein aufgeklärtes Risiko verwirklicht hat, sich nicht darauf berufen kann, die Aufklärung sei bzgl. anderer Risiken unzutreffend gewesen (BGH Urteil vom 30.1.2001 - VI ZR 353/99 - NJW 2001, 2798; BGH Urteil vom 15.2.2000 - VI ZR 48/99 - BGHZ 144, 1): Hat sich gerade das Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und tatsächlich aufgeklärt worden ist, so spielt es regelmäßig keine Rolle, ob bei der Aufklärung auch andere Risiken der Erwähnung bedurften.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2018 - 8 U 78/16

    Notwendige Risikoaufklärung über mögliche Komplikationen einer

    So wird ein Patient bei seinen Überlegungen in Bezug auf eine etwaige Einwilligung üblicherweise nicht etwa danach differenzieren, ob ein Risiko "selten" (bis zu einem von 1.000 Patienten) oder "sehr selten" (bis zu einem von 10.000 Patienten) auftritt (so etwa auch KG, Urteil vom 02.12.2013 - 20 U 292/12, MDR 2014, 717, 718 [KG Berlin 02.12.2013 - 20 U 292/12] ; Gödicke, MedR 2016, 347, 348; Martis/Winkhart-Martis, MDR 2017, 858, 866).
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