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   OLG Hamm, 03.05.1989 - 20 U 297/88   

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https://dejure.org/1989,6434
OLG Hamm, 03.05.1989 - 20 U 297/88 (https://dejure.org/1989,6434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.1989 - 20 U 297/88 (https://dejure.org/1989,6434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 20 U 297/88 (https://dejure.org/1989,6434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kerze; Zimmerbrand; Brand; Feuer; Grobe Fahrlässigkeit; Brandgeruch; Sachschaden

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1295
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99

    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers;

    So ist ein grob fahrlässiges Verhalten etwa verneint worden, wenn eine Person auf Grund eines Telefongesprächs einen Raum mit brennenden Kerzen in einem Adventsgesteck vorübergehend verlässt (OLG Hamm r + s 1989, 334) oder ein Versicherungsnehmer zu Weihnachten brennende Kerzen zu löschen vergisst, weil ein kleines Kind quengelt und er sich deshalb bereitfindet, einen neuen Puppenwagen vor dem Hause auszuprobieren (OLG Düsseldorf r + s 1998, 424).
  • OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92

    Advent, Advent, die Wohnung brennt!

    Wie vom Landgericht schon erwähnt, ist das Aufstellen von Adventskränzen und -kerzen in der Advents- und Weihnachtszeit allgemein gebräuchlich, dies muß bei den Anforderungen an die versicherungsrechtliche Sorgfaltspflicht berücksichtigt werden (vgl. auch OLG Hamm VersR 1989, 1295).
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