Rechtsprechung
   OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12615
OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98 (https://dejure.org/1998,12615)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.1998 - 20 U 3498/98 (https://dejure.org/1998,12615)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 20 U 3498/98 (https://dejure.org/1998,12615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 909
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13

    Mithaftung wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Zubilligung eines

    Von dem Erfordernis der Durchführung einer vollständigen Reparatur macht die Rechtsprechung aus Billigkeitsgesichtspunkten eine Ausnahme für den Fall, dass der Geschädigte in Ermangelung eigener finanzieller Mittel und in Anbetracht des ungewissen Ausgangs des Schadensersatzprozesses den Reparaturauftrag noch nicht erteilen konnte und den gegnerischen Haftpflichtversicherer auf seine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit hingewiesen hat (OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung z.T. die Auffassung vertreten, der Geschädigte müsse sich auch in Fällen, in denen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen, dann nicht auf eine Abrechnung auf Totalschadensbasis verweisen lassen, wenn er mangels ausreichender eigener Mittel nicht in der Lage gewesen sei, einen Reparaturauftrag zu erteilen (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226; ferner OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2014, 366; kritisch Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 24).

    Nur dann kann es nämlich überhaupt gerechtfertigt erscheinen, dem Geschädigten ohne eigene Vorleistung sozusagen praeter legem fiktive Reparaturkosten bzw. einen darauf gerichteten Vorschuss zuzubilligen und den Schädiger bei zweckwidriger Verwendung auf die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 909) zu verweisen.

  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Haftung

    Nur ausnahmsweise ist das Erfordernis einer tatsächlich durchgeführten Reparatur im Rahmen dieser 130 % Grenze dann nicht zu verlangen, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung einer Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf Glatteis

    Dies kann entweder dadurch geschehen, dass die Auftragserteilung bereits bedingt erfolgt ist oder die Werkstatt zusichert, die Reparatur auf Basis des Gutachtens durchzuführen (vgl. nur OLG Oldenburg, DAR 04, 226; OLG München, NJW-RR 99, 909 [OLG München 29.07.1998 - 20 U 2498/98] ).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Von dem Erfordernis der Durchführung einer vollständigen Reparatur macht die Rechtsprechung aus Billigkeitsgesichtspunkten eine Ausnahme für den Fall, dass der Geschädigte in Ermangelung eigener finanzieller Mittel und in Anbetracht des ungewissen Ausgangs des Schadensersatzprozesses den Reparaturauftrag noch nicht erteilen konnte und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auf seine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit hingewiesen hat (OLG München NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg DAR 2004, 226).
  • AG München, 20.05.2009 - 345 C 4756/09

    Totalschaden

    Zwar ist dem OLG München (Urteil vom 29.07.1998 - 20 U 3498/98) zuzustimmen, dass aus Billigkeitsgründen der Integritätszuschlag ausnahmsweise auch dann zugesprochen werden kann, wenn der Geschädigte mangels eigener Mittel den Reparaturauftrag noch nicht erteilen konnte.
  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    aa) Das Amtsgericht hat sich einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach Reparaturkosten bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur erstattungsfähig sein können, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung einer Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2004, 226; OLG München, NJW-RR 1999, 909; Halm/Fritz in: Himmelreich/Halm, Handbuch der Kfz-Schadenregulierung, 2009, Kap. E Rdn. 47; Knerr in: Geigel, aaO, Kap. 3, Rdn. 25; offen gelassen von OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.7.2005 - 12 U 17/05, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugmängeln: Geltendmachung von

    Nur ausnahmsweise kann der Integritätszuschlag auf Gutachtenbasis auch schon vor Durchführung der Reparatur verlangt werden, wenn der Geschädigte die Reparatur wegen fehlender Eigenmittel zurückgestellt hat (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 909 [OLG München 29.07.1998 - 20 U 2498/98] ; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdn. 27).
  • OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Mähdrescher

    Zu Recht wird deshalb - auch in Fällen des § 8 StVG - von der Rechtsprechung das Mitverschulden desjenigen höher bewertet, der eine öffentliche Straße mit einem langsamen und schwerfälligen Gefährt nutzt, und ihm eine gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt (OLG München NJW-RR 1999, 909 - juris Rn. 9 - OLG Düsseldorf VersR 1996, 1386 - Gründe 4. m. w. N.).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 09.05.2023 - 530 Z - 2/23
    Der Geschädigte kann aber auf der Grundlage des Gutachtens abrechnen, wenn er die Reparatur wegen fehlender Eigenmittel lediglich vorläufig zurückgestellt hat (OLG München NJW-RR 1999, 909).
  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 6 U 63/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf

  • LG München I, 23.01.2015 - 17 O 27301/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht