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   OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12   

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OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12 (https://dejure.org/2014,56568)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2014 - 20 U 4/12 (https://dejure.org/2014,56568)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2014 - 20 U 4/12 (https://dejure.org/2014,56568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
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    VVG § 5a Abs. 1 a.F.; VVG § 5a Abs. 2 S. 4 a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 4. Mai 2012 ausgesetzt bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-209/12.

    Die Anwendung dieser Norm scheitert nicht daran, dass sie nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 19. Dezember 2013 (C-209/12, VersR 2014, 225) mit Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG in der durch die Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 31 der Richtlinie 92/96 nicht im Einklang steht.

    Insoweit hat die Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Sache C-209/12 (dort Rz. 69) ausgeführt, wenn das mit den einschlägigen Richtlinien verfolgte Ziel nicht durch Auslegung erreicht werden könne, müsse das nationale Recht "gegebenenfalls unangewendet bleiben".

    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Diese gesetzgeberischen Erwägungen reichen nach Auffassung des Senats als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung (sei es in der Weise, dass § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG für den Bereich der Lebensversicherung generell nicht anzuwenden ist [so OLG Celle, aaO], oder jedenfalls [in Analogie zu §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG, 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG] ein Widerspruch dann nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag bereits beiderseits vollständig abgewickelt wurde, vgl. BGH, VersR 2013, 1513 zu § 8 Abs. 4 VVG in der Fassung bis 1994) nicht aus.

    Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn die Verträge - wie vorliegend - beiderseits vollständig abgewickelt sind (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Sinn und Zweck der Informationspflicht in Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 92/96/EWG mögen - wie der BGH erwogen hat (VersR 2012, 608) - eine Auslegung rechtfertigen, dass ein Vertrag nicht ohne Information und Belehrung des Versicherungsnehmers zustande kommen darf.

    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Eine solche Sichtweise ist geboten, weil die richterliche Rechtsfortbildung nur dazu dient, Lücken zu schließen und Wertungswidersprüche aufzulösen; demgegenüber ist es dem Gericht verwehrt, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669).

    Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung findet ihre Schranke im Grundsatz der Rechtssicherheit und darf daher nicht als Grundlage für eine richterliche Rechtsfortbildung contra legem dienen (vgl. EuGH Slg 2009, I-6653; BVerfG, NJW 2012, 669).

  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Hierbei geht der Senat davon aus, dass die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs gleichermaßen für die Bestimmungen in Artt. 34, 35 der Richtlinie 2002/83/EG vom 5. November 2002 gelten, die die vorstehenden Richtlinien mit Wirkung vom 19. Dezember 2002 ersetzt hat (so auch OLG Celle, Urt. v. 27. Februar 2014 - 8 U 192/13 -).

    Entgegen der Auffassung des OLG Celle (Urt. v. 27. Februar 2014 - 8 U 192/13 - ebenso Brand, VersR 2014, 269, 273/274) kann aber auch bei einem umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben wie dem Gesetz vom 21. Juli 1994 der allgemeine Wille, europarechtliche Vorgaben umzusetzen, nicht als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung jeder einzelnen Norm des Gesetzes dienen.

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Die vom deutschen Gesetzgeber in § 5a Abs. 1 mit Absatz 2 Satz 1 VVG a.F. gewählte Konstruktion gewährleistet indes, dass eine vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers richtlinienkonform erst nach der gebotenen Verbraucherinformation eintreten kann (Senat, aaO; ebenso auch OLG Hamm, Beschl. v. 31. August 2011 - 20 U 81/11 - OLG Celle, Urt. v. 9. Februar 2012 - 8 U 191/11 - OLG München, Urt. v. 20. September 2012 - 14 U 1511/12 - OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer 14- bzw. 30-tägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10

    Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen klargestellt, dass die von ihm entwickelte Kickback-Rechtsprechung nur für den Bereich der Kapitalanlageberatung gilt (BGH, ZIP 2012, 67 ff., Rz. 39).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    Allenfalls dann, wenn ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände die Absicherung des Todesfallrisikos gegenüber der Renditeerwartung erkennbar von untergeordneter Bedeutung ist, können sich erweiterte Pflichten nach den Grundsätzen zur Aufklärung über Anlagegeschäfte ergeben (vgl. BGH, WM 2012, 1577).
  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
    So liegt der Fall hier (ebenso im Ergebnis OLG München, VersR 2013, 1025).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

  • OLG Stuttgart, 16.07.2012 - 7 U 54/12

    Lebensversicherung: Notwendigkeit der Vorlage des sog. Policenmodells zur

  • EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12

    Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life

  • OLG Celle, 07.01.2014 - 8 U 198/13

    Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG nach vollständiger

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

  • OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13

    Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

  • OLG München, 20.09.2012 - 14 U 1511/12

    Lebensversicherung: Vereinbarkeit des befristeten Widerrufsrechts mit

  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 162/11
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - I-20 U 4/12   

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OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - I-20 U 4/12 (https://dejure.org/2012,51187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2012 - I-20 U 4/12 (https://dejure.org/2012,51187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2012 - I-20 U 4/12 (https://dejure.org/2012,51187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren auf dem Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes; Voraussetzungen für eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf der Internethandelsplattform Amazon

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2; UWG § 8 Abs. 4
    Feststellung der Eilbedürftigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf dem Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes; Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf der Internethandelsplattform Amazon

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 08.12.2016 - 13 U 72/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens wegen Wettbewerbsverletzungen

    Im Gegenteil hätte sich die Klägerin - erst recht - dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs aussetzen können, wenn sie selektiv gegen einzelne von mehreren Verletzern vorgegangen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2012 - 20 U 4/12, juris Rn. 7, zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Vorgehens gegen Anbieter auf einer Internet-Handelsplattform, wenn der in Frage stehende Wettbewerbsverstoß vom Betreiber der Handelsplattform veranlasst wurde).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2019 - 14c O 68/18
    Die Kammer verkennt nicht, dass die Grundsätze der Selbstwiderlegung nicht nur bei der Antragsstellung selbst, sondern auch bei weiteren Verzögerungen des Verfahrens Anwendung finden, wenn der Antragsteller das Verfahren nicht zügig betreibt (OLG Düsseldorf Urt. v. 6.11.2012 - 20 U 4/12, BeckRS 2013, 11232).
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