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   OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11   

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https://dejure.org/2011,8899
OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11 (https://dejure.org/2011,8899)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2011 - 20 U 43/11 (https://dejure.org/2011,8899)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2011 - 20 U 43/11 (https://dejure.org/2011,8899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers vom Vertrag über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen fehlender Angabe von Bagatellerkrankungen; Bestimmung des Begriffs der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt wegen Falschangaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVG BUV; VVG § 16 Abs. 2 a.F.; VVG § 17
    Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen; Begriff der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Inhalt der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Beeinträchtigung des Geschmacks- und

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Die noch ausübbaren Teiltätigkeiten sind zu den nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 95, 96; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O.).

    Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn die noch ausübbaren Tätigkeiten bei zeitlicher Betrachtung über dem bedingungsgemäßen Prozentsatz liegen, aber die nicht ausübbaren Einzelverrichtungen für den Beruf des Versicherungsnehmers so wesentlich und prägend sind, dass dieser im Ganzen vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt werden kann, oder dem Versicherten in der von ihm noch zu leistenden Arbeitszeit die Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisse nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1249; OLG Hamm NJW-RR 2002, 95, 96; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 46 Rn. 81 f.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 172 Rn. 53; Gebert/Steinbeck in: Veith/Gräfe, a.a.O., § 9 Rn. 71; Voit/Neuhaus, a.a.O., Kapitel D Rn. 37).

  • OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Somatoforme Schmerzstörung bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn die noch ausübbaren Tätigkeiten bei zeitlicher Betrachtung über dem bedingungsgemäßen Prozentsatz liegen, aber die nicht ausübbaren Einzelverrichtungen für den Beruf des Versicherungsnehmers so wesentlich und prägend sind, dass dieser im Ganzen vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt werden kann, oder dem Versicherten in der von ihm noch zu leistenden Arbeitszeit die Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisse nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1249; OLG Hamm NJW-RR 2002, 95, 96; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 46 Rn. 81 f.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 172 Rn. 53; Gebert/Steinbeck in: Veith/Gräfe, a.a.O., § 9 Rn. 71; Voit/Neuhaus, a.a.O., Kapitel D Rn. 37).
  • OLG Hamm, 23.11.1990 - 20 U 37/90
    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    So können auch auffallend viele Gesundheitsbeeinträchtigungen, von denen jede für sich genommen nicht gravierend ist, gefahrerheblich sein, weil sie als indizierende Umstände Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zulassen und auf eine möglicherweise noch verborgene Gefahrenlage hinweisen (vgl. OLG Hamm r + s 1991, 66).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Auch sprechen häufige Arztbesuche, selbst wenn keine konkreten Behandlungsmaßnahmen vorliegen, gegen eine Bagatellerkrankung (vgl. OLG Celle VersR 2007, 1355).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Dabei dürfen aber Tätigkeiten, die einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, nicht in nicht abtrennbare Einzelvorrichtungen aufgeteilt werden (vgl. BGH VersR 2008, 770 und VersR 2003, 631).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Soweit die Beklagte mit der Klageerwiderung - zulässigerweise (vgl. BGH VersR 1999, 217) - als weiteren Rücktrittsgrund nachschiebt, aus der ärztlichen Stellungnahme des Herrn Dr. B. vom 12.12.2006 ergebe sich, dass der Kläger seit dem Jahr 2000 an Rückenschmerzen gelitten habe, werden diese Beschwerden von der Frage Nr. 3. nicht erfasst.
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Andererseits ist aber auch anerkannt, dass der Versicherungsnehmer in seinem Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der sehr weit gefassten Antragsfrage nach Krankheiten, Störungen und Beschwerden solche Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind und alsbald vergehen, nicht angeben muss (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1106, 1107).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
    Dabei dürfen aber Tätigkeiten, die einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, nicht in nicht abtrennbare Einzelvorrichtungen aufgeteilt werden (vgl. BGH VersR 2008, 770 und VersR 2003, 631).
  • OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14

    Zeitliche Grenzen der Berufung des Versicherers auf Anzeigepflichtverletzungen

    Er darf sich daher bei seiner Antwort weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermeintlich weniger gewichtige Gesundheitsbeeinträchtigungen verschweigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30. September 2011 - 20 U 43/11 -, juris Rn. 34).
  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Der Versicherungsnehmer ist dann im Sinne einer sekundären Darlegungslast gehalten, den Grund bzw. das Zustandekommen der falschen Angaben plausibel darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011, IV ZR 148/09, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 7. November 2007, IV ZR 103/06, juris; OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11, juris Rn. 34; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Februar 2010, 7 U 276/07, juris Rn. 47; Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 22 Rn. 44 m.w.N.).

    Der Versicherungsnehmer darf grundsätzlich nicht (von Extremfällen offenkundig belangloser Lappalien abgesehen, vgl. BGH NJW-RR 2003, 1106, 1107) seine Antworten nur auf solche Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen beschränken, denen er selbst bei wertender Betrachtung ein hinreichendes Gewicht beimisst (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11, juris; OLG München, Urteil vom 21. Juni 2013, 25 U 4527/11, juris Rn. 26; OLG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2005, 10 U 974/02, juris Rn. 42, 48; Prölss/Martin, 29. Aufl., § 19 Rn. 39, 83, 84 m.w.N).

  • OLG München, 21.06.2013 - 25 U 4527/11

    Rücktritt des Berufsunfähigkeitsversicherers vom Vertrag wegen schuldhafter

    Das OLG Köln hat die Grundsätze der Anzeigepflicht in einem Urteil vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11, treffend wie folgt zusammengefasst (vgl. Rz. 34 bei juris): "Zwar hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der künftige Versicherungsnehmer die in einem Versicherungsantragsformular gestellte Frage nach Krankheiten, Störungen oder Beschwerden grundsätzlich erschöpfend zu beantworten.
  • LG Münster, 25.08.2020 - 115 O 156/19
    Er darf sich daher bei seiner Antwort weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermeintlich weniger gewichtige Gesundheitsbeeinträchtigungen verschweigen (vgl. OLG Köln, Urt. vom 30.09.2011, Az.: 20 U 43/11 - juris).
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