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   OLG München, 24.07.2019 - 20 U 449/19   

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https://dejure.org/2019,25880
OLG München, 24.07.2019 - 20 U 449/19 (https://dejure.org/2019,25880)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.2019 - 20 U 449/19 (https://dejure.org/2019,25880)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 20 U 449/19 (https://dejure.org/2019,25880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 128 Abs. 2; EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
    Rückzahlung des Kommanditisten von Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter

  • rewis.io

    Rückzahlung des Kommanditisten von Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 128 Abs. 2 ; EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
    Insolvenztabelle; Darlegungslast; Beweislast; Zinsbeginn

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Kommanditisten zur Rückzahlung von Ausschüttungen an einen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus OLG München, 24.07.2019 - 20 U 449/19
    c) Dass, wie der Beklagte behauptet, die Haftsumme zur Befriedigung der Gläubiger nicht benötigt wird, steht zur Darlegungs- und Beweislast des Beklagten (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1989, II ZR 78/89, juris Rn. 15).

    Der Kläger ist seiner insoweit bestehenden Darlegungslast hinsichtlich der für die Befriedigung der Gläubiger bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft nachgekommen, indem er vorgetragen hat, in welcher Höhe Forderungen zur Tabelle angemeldet und anerkannt wurden bzw. in welcher Höhe Zahlungen zur Masse gelangt sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1989, II ZR 78/89, juris Rn. 15).

    Zu einer gleichmäßigen Verteilung des benötigten Betrags auf alle Gesellschafter ist der Verwalter nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1989, II ZR 78/89, juris Rn. 16).

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus OLG München, 24.07.2019 - 20 U 449/19
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nimmt die mittelbar aus § 201 Abs. 2 InsO folgende Rechtskraftwirkung der widerspruchslos erfolgten Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle auch dem Kommanditisten die der Gesellschaft abgesprochenen Einwendungen gegen die Gläubigerforderungen, § 129 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018, II ZR 272/16).

    Weitere Substantiierung der Forderung durch den Insolvenzverwalter abgesehen von der Vorlage der Tabelle ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018, II ZR 272/16).

  • LG Landshut, 13.12.2018 - 71 O 2943/17

    Geltendmachung der Hafteinlage des Kommanditisten durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG München, 24.07.2019 - 20 U 449/19
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 13. Dezember 2018, Az. 71 O 2943/17, dahingehend abgeändert, dass der dort ausgeurteilte Zinsanspruch erst ab 24. Juni 2017 besteht.
  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Auszug aus OLG München, 24.07.2019 - 20 U 449/19
    d) Auf die Behauptung der Masseunzulänglichkeit kommt es nicht an, da der Insolvenzverwalter selbst nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zur Verwaltung und Verwertung der Masse verpflichtet ist, § 208 Abs. 3 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2013, IX ZR 204/12, juris Rn. 9 mwN).
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