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   OLG Hamm, 17.03.2010 - I-20 U 45/09   

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https://dejure.org/2010,18566
OLG Hamm, 17.03.2010 - I-20 U 45/09 (https://dejure.org/2010,18566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2010 - I-20 U 45/09 (https://dejure.org/2010,18566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2010 - I-20 U 45/09 (https://dejure.org/2010,18566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sanierungsgeldes und eines Beitragszuschusses Ost in der kirchlichen Zusatzversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SKZVK § 13 Abs. 1; SKZVK § 35
    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sanierungsgeldes und eines Beitragszuschusses Ost in der kirchlichen Zusatzversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
    Das BAG hat die Umstellung bei der Klägerin ebenfalls (auch in Ansehung der § 305 ff. BGB) unbeanstandet gelassen (BAG NZA 2009, 1275).

    aa) Die Entscheidung der Klägerin, ein Sanierungsgeld in Höhe von 0, 75 % zu erheben, ist einer gerichtlichen Überprüfung nach § 315 ff. BGB zugänglich (vgl. BAG NZA 2009, 1275, zur Frage der Systemumstellung an sich).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
    Ist dies nicht der Fall, so fehlt es in der Regel an der Berechtigung zur Erhebung eines Sanierungsgeldes (vgl. BGH VersR 2004, 991 zur Berechtigung einer Prämienanpassung in der Krankenversicherung), ohne dass es noch auf die richtige Ausübung des Ermessens ankäme.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
    Ebenso wie für die Grundentscheidungen eines bürgerlich-rechtlichen Vereins (BGH Urt. V 24.10.1988, II ZR 311/87, NJW 1989, 1724) ist es als allgemeiner Grundsatz des Rechts einer öffentlich-rechtlichen Anstalt anzusehen, dass die programmatischen, gleichsam gesetzgeberischen Entscheidungen (jedenfalls) durch die Satzung selbst getroffen sein müssen.
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
    Nichtstaatliche Versicherungsnehmer (hier die beteiligten Arbeitnehmer) genießen ebenso wie Versicherte, vgl. BGH Urt. v. 20.09.2006, IV ZR 304/04, VersR 2006, 1630 - gegenüber einer Anstalt des öffentlichen Rechts Grundrechtsschutz.
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
    Der BGH hat die Umstellung der öffentlichen Zusatzversorgung auf ein Punktemodell (so wie auch hier) nicht beanstandet (BGH VersR 2008, 1625).
  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01

    Zusatzversorgungsrente - Bemessung der Rentenleistung - Berechnung des fiktiven

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09
    Die Regelungen der Satzung der Klägerin stellen - jedenfalls soweit das Beteiligungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber, Beklagte, und der Kasse, Klägerin, betroffen ist - allgemeine Geschäftsbedingungen dar (Senat NVersZ 2002, 38 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 206/13

    Beginn der Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche;

    Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 471/11

    Rückforderung von an die kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der

    Die Klägerin stützt sich unter anderem auch auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

    Es kann inzwischen dahinstehen, ob die Entscheidung des Verwaltungsrats auf einer unzutreffenden Berechnung der Deckungslücke durch den verantwortlichen Aktuar beruht (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 17.03.2010, 20 U 45/09).

  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 98/12

    Erhebung eines Sanierungsgeldes durch eine kirchliche Zusatzversorgungskasse

    Der erkennende Senat stellte in zwei Parallelverfahren durch Entscheidung vom 17.03.2010 (20 U 44/09, BGH, IV ZR 111/10; 20 U 45/09, BGH IV ZR 110/10) fest, dass die Entscheidungsgrundlage für den Beschluss vom 16.04.2002 fehlerhaft war, da bei der Berechnung der Deckungslücke gemäß der Satzung der Klägerin weder Beträge für beitragsfrei Versicherte ohne erfüllte Wartezeit noch soziale Komponenten hätten zugrunde gelegt werden dürfen.

    Im Hinblick auf den Beschluss des Verwaltungsrates vom 16.04.2002, die Höhe des zu erhebenden Sanierungsgeldes ab dem 1. Januar 2002 auf 0, 75% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts festzusetzen, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17.03.2010, 20 U 45/09 ausgeführt, dass dieser Beschluss auf einer unzutreffenden Berechnung der - durch die Erhebung des Sanierungsgeld zu schließenden - Deckungslücke durch den verantwortlichen Aktuar beruhte.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungen des Senats vom 17.03.2010 (20 U 45/09, 20 U 44/09 -juris-) und auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 05.12.20012 (IV ZR 110/10, IV ZR 111/10- juris-) Bezug genommen.

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 499/12

    Rückzahlung des sog. Sanierungsgelds und Beitragszuschusses Ost durch die

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 501/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 495/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 503/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 504/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 496/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 498/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Dabei stützt sich die Klägerin unter anderem auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17.03.2010, 20 U 45/09, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2002 und vom 26.04.2013, 20 U 98/12, zu dem Verwaltungsratsbeschluss aus 2010.

    Die Akte LG Essen 8 O 433/05 = OLG Hamm, 20 U 45/09, war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es kann offenbleiben, ob der Verwaltungsrat überhaupt rückwirkend die Leistung erneut bestimmen konnte und ob er dies tun konnte, während er den früheren Beschluss jedenfalls gegenüber manchen Beteiligten (etwa in dem Verfahren OLG Hamm, 20 U 45/09) noch als verbindlich verteidigte (gegen die Zulässigkeit dieser Art eines Auffangbeschlusses OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2013, I-20 U 98/12).

  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 84/12
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 497/12

    Verjährung der Rückforderung von Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse des

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 196/13
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 192/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch die Zusatzversorgung der

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 197/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 194/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 195/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 198/13

    Rückforderung von an die Kommunale Zusatzversorgung gezahlten Sanierungsgeldern

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 193/13

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch die Zusatzversorgung der

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 205/13

    Rückforderung von Sanierungsgeldern in der Kirchlichen Zusatzversorgung

  • OLG Hamm, 31.01.2014 - 20 U 91/13

    Zahlung des Sanierungsgeldes i.R.d. Festsetzung der zusatzversorgungspflichtigen

  • LG Köln, 01.10.2012 - 20 O 180/12

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente des

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