Rechtsprechung
OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zugang von Fax-Mitteilungen: Anscheinsbeweis für den Zugang einer per Fax übermittelten Willenserklärung
- rabüro.de
Zum Anscheinsbeweis für den Zugang einer per Fax übermittelten Willenserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 30.09.2010 - 73 O 2784/09
- OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10
Sie stehen im Zusammenhang mit der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle durch einen Rechtsanwalt und beziehen sich nicht auf die Anforderungen an einen Zugangsnachweis (BGH vom 07.12.1994 VIII ZR 153/93). - BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Ausgangskontrolle bei Fristverlängerungsantrag per Telefax
Auszug aus OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10
Soweit der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen bemerkt, durch den Sendebericht werde die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (z.B.: BGH WM 1991, 2080; NJW 1990, 187; NJW 1993, 732, 1655 und 3140) sind diese Entscheidungen nicht einschlägig. - BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89
Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …
Auszug aus OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10
Soweit der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen bemerkt, durch den Sendebericht werde die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (z.B.: BGH WM 1991, 2080; NJW 1990, 187; NJW 1993, 732, 1655 und 3140) sind diese Entscheidungen nicht einschlägig. - BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91
Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts
Auszug aus OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10
Soweit der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen bemerkt, durch den Sendebericht werde die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (z.B.: BGH WM 1991, 2080; NJW 1990, 187; NJW 1993, 732, 1655 und 3140) sind diese Entscheidungen nicht einschlägig.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Da in dem vorgelegten Sendebericht nicht - wie bei vielen Geräten inzwischen üblich - auch eine Kopie der übermittelten Seiten ausgedruckt worden und daher nicht erkennbar ist, ob eine beschriftete oder eine unbeschriftete Seite übertragen wurde, lässt sich hierdurch nicht ausschließen, dass entweder - als Folge einer Fehlbedienung des Faxgerätes - lediglich die unbeschriftete Seite der Berufungsschrift übermittelt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 8. Juli 1998 - I R 17-96 -, NVwZ 1999, 220, 221; BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 1/09 -, juris) oder - was trotz des "OK-Vermerks" denkbar ist - die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz gescheitert ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93 -, NJW 1995, 665, 667; OLG München, Urteil vom 20. April 2011 - 20 U 4821/10 -, juris Rn. 9). - LG Hamburg, 11.05.2012 - 408 HKO 31/11
Anspruch auf Übertragung der Wortmarken aus einem "Trademark Transfer Agreement", …
Ein Anscheinsbeweis für den Zugang eines Telefaxdokuments ist in der Rechtsprechung erörtert worden, wenn der Beweispflichtige einen sog. "OK-Vermerk" mit der Telefaxanschlussnummer vorlegen kann (vgl. BGH NJW 1995, 665, OLG München, Az. 20 U 4821/10, Anlage K 29). - LG Köln, 15.01.2016 - 89 O 41/14
Zahlung eines Vorschusses auf Mehrkosten hinsichtlich der Berechtigung zur …
Ein derartiger Vermerk vermag den Zugang des Faxes nicht nachzuweisen, er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung (BGH IBR 2011, 733; OLG München 20.4.2011 - 20 U 4821/10 - recherchiert in JURIS; OLG Düsseldorf MDR 2009, 974).