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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.04.1996 - 20 U 57/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3812
OLG Celle, 24.04.1996 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1996,3812)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.04.1996 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1996,3812)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. April 1996 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1996,3812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 633
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.1996 - 20 U 57/94
    Wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Schmerzensgeld zugesprochen und gleichzeitig durch ein Feststellungsurteil die Ersatzpflicht für weitere immaterielle Schäden festgestellt wird, so betrifft dies nur unvorhergesehene Spätschäden (BGH, NJW 1980, 2754 ).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    In Betracht kommt nicht nur, dass die Klägerin so dicht hinter dem Pferd vorbeigegangen ist, dass sie selbst das Tier erschreckt hat, was stärker zu ihren Lasten ginge als wenn das Pferd aufgrund eines externen Ereignisses erschrickt (vgl. zu dieser Differenzierung etwa OLG Celle, U. v. 24.04.1996, 20 U 57/94, VersR 1997, 633).

    Ebenfalls 50 % Eigenanteil hat das OLG Celle festgesetzt, als ein erfahrener Reiter ohne Not mit einem zu geringen Sicherheitsabstand hinter einem Pferd vorbeigegangen ist (U. v. 24.04.1996, 20 U 57/94, VersR 1997, 633).

    Für eine Schultereckgelenksprengung durch einen Huftritt hat das OLG Celle einem erfahrenen (also erwachsenen) Reiter bei einem Mitverschulden von 1/3 im Jahr 1996 10.000 DM zugesprochen (VersR 1997, 633).

  • LG Köln, 19.10.2007 - 20 O 127/07

    Anspruch auf Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall; Abwägung der

    Teilweise wird für eine solche Verletzung wesentlich weniger zugesprochen (vgl. z.B. LG Schwerin, NZV 2004, 581: 1000 EURO bei 8 Tagen stationärem Aufenthalt; OLG Hamm, Urt. vom 18.06.2001 - 13 U 27/01: 3.500 EURO bei 5 Tagen stationärem Aufenthalt, einer langen Narbe sowie 10 % dauerhafter MdE von 10 %; OLG Celle, VersR 1997, 633: 5.000 EURO bei 1/3 Mitverschulden, stationärem Aufenthalt von 11 Tagen, Bewegungseinschränkung des Armes und MdE von 10 %).
  • LG Trier, 12.02.2004 - 3 O 156/03

    Dichtes Aufreiten zu anderen Pferden beim gemeinsamen Ausritt bedeutet kein

    Wenn in der Entscheidung des OLG Celle (VersR 1997, 633) ausgeführt wird, es sei an der allgemein bekannten Vorsichtsregel festzuhalten, dass man nie und unter keinen Umständen in Trittweite hinter einem Pferd vorbeigehen soll, weil immer die Gefahr bestehe, dass ein Pferd durch ein äußeres Ereignis erschrecke und dann ausschlage, so kann dahingestellt bleiben, ob es notwendig und praktisch überhaupt durchführbar ist, dass bei der Pferdehaltung und bei der Ausübung des Reitsports generell diese strengen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind.
  • AG Sondershausen, 23.03.2006 - 1 C 465/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Pferdetritt

    Insofern ist zumindest im Rahmen der Höhe des Schmerzensgeldes unter dem Gesichtspunkt der vorwerfbaren Selbstgefährdung, denn sie war dazu nicht gezwungen, eine Minderung vorzunehmen (vgl. insoweit OLG Celle, Versicherungsrecht 1997, S. 633 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5213
OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1994,5213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.1994 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1994,5213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 1994 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1994,5213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abstellen; Unfall; Pkw; Kfz; Ruinengrundstück; Gefahrerhöhung; Grobe Fahrlässigkeit; Ausschlachten; Sicherungsmaßnahme; Kenntnnis; Repräsentant; Wissensvertreter; Fahrzeugschlüssel; Mitbenutzung

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 23 Abs. 1; VVG § 25 Abs. 1; VVG § 61; VVG § 76 Abs. 2; VVG § 76 Abs. 3; AKB § 12 Abs. 1 II f; AKB § 13
    Abstellen eines Pkw auf Ruinengrundstück in Frankfurt/O.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94
    Subjektiv unentschuldbar ist das Verhalten, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen hat und dabei zumindest wissen mußte, daß sein Verhalten geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern (vgl. BGH VersR 1980, 181; 89, 141, 142).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94
    (BGH VersR 1993, 828, 829; 1990, 265, 266).
  • OLG Hamm, 12.12.1986 - 20 U 299/85

    Unfallflucht; Versicherungsrechtliche Aufklärungspflicht; Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94
    Allerdings kann die vollständige Überlassung der Obhut ohne tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers ein gewichtiges Indiz für die Annahme einer Repräsentantenstellung sein (Senat VersR 1988, 509, 510).
  • OLG Hamm, 24.02.1989 - 20 U 276/88

    Heizungsanlage; Öl; Öleinkauf; Leitungswasserversicherung; Repräsentant;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94
    (BGH VersR 1993, 828, 829; 1990, 265, 266).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94
    Subjektiv unentschuldbar ist das Verhalten, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen hat und dabei zumindest wissen mußte, daß sein Verhalten geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern (vgl. BGH VersR 1980, 181; 89, 141, 142).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94
    Der Versicherungsnehmer muß dadurch den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterstreiten (vgl. BGH VersR 1984, 29, 30).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.1995 - 20 U 57/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22988
OLG Köln, 21.04.1995 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1995,22988)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.1995 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1995,22988)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 1995 - 20 U 57/94 (https://dejure.org/1995,22988)
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