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   KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08   

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https://dejure.org/2009,15522
KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08 (https://dejure.org/2009,15522)
KG, Entscheidung vom 23.11.2009 - 20 U 62/08 (https://dejure.org/2009,15522)
KG, Entscheidung vom 23. November 2009 - 20 U 62/08 (https://dejure.org/2009,15522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) 261/2004 Art. 7
    Verweigerung des Einstiegs durch Umbuchung auf einen anderen Anschlussflug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    bb) Ob dieser Umstand für eine Befreiung von Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung bereits ausreicht, weil das ausführende Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nur nachweisen muss, dass sich die zur Annullierung führenden außergewöhnlichen Umstände (hier die Wetterbedingungen) nicht hätten vermeiden lassen (so OLG Koblenz, Urt. v. 11.1.2008 - 10 U 385/07, RRa 2008, 181, 182; offen gelassen von KG, Urt. v. 23.11.2009 - 20 U 62/08, in juris Tz. 30), oder ob entsprechend der Ansicht des Berufungsgerichts - für die neben Erwägungsgrund 15 schon sprechen könnte, dass die Annullierung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen (be caused; être due) muss - der Anspruch auf Ausgleichszahlung erst dann ausgeschlossen ist, wenn weiterhin auch die Annullierung selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Über die von der hiesigen Beklagten zu 1. eingelegte Berufung (OLG Düsseldorf, 1-20 U 62/08) war bei Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz noch nicht entschieden worden.
  • LG Hamburg, 08.02.2012 - 318 S 84/11

    Entschädigung wegen Verspätung eines Flugs

    c) Damit richtete sich die Länge der Verjährungsfrist nach der Regelverjährung (§ 195 BGB), da auf Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechtsverordnung die Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 MÜ weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, sondern solche Ansprüche der Regelverjährung gem. § 195 BGB unterliegen, wenn deutsches Sachrecht anwendbar ist (BGH NJW 2010, 1526; Kammergericht, Urteil vom 23.11.2009 - 20 U 62/08 [zitiert nach juri s ]).
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