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   OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 64/07   

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https://dejure.org/2007,3019
OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,3019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2007 - I-20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,3019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - I-20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,3019)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Die Engelsfigur aus Maria Laach / Eifel genießt als Werk urheberrechtlichen Schutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Urheberrechtsschutz für die persönliche geistige Schöpfung eines Bildhauers; Vervielfältigung und Verbreitung einer Engelfigur als ein Werk der Kunst; Antrag auf Auskunft und Rechnungslegung zwecks Vorbereitung eines bezifferten Anspruchs auf Schadensersatz

  • Judicialis

    UrhG § 1; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 101 a; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung wegen Nachahmung einer Engelsfigur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Engel aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auch religiöse Kunstgegenstände genießen Urheberrechtsschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Engel aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Engelsfigur aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz - Gießerei muss Kloster Schadenersatz zahlen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 117
  • ZUM 2008, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 31/86

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Nach der zulässigen Teilanfechtung eines Urteils innerhalb der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist kann die Berufung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert werden, wenn sich der Berufungskläger im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält und nicht neue Gründe nachschieben muss, die nach § 533 ZPO in Verbindung mit § 529 ZPO nicht eingeführt werden können; wobei es nicht darauf ankommt, ob die Erweiterung einen anderen Teil des bereits betroffenen Streitgegenstands oder einen weiteren Streitgegenstand betrifft, da auch die nur beschränkte Berufung den Eintritt der Rechtskraft insgesamt gehemmt hat (BGHZ 12, 52; NJW-RR 1987, 124; BGH MDR 2002, 1085; MünchKomm-ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, § 520 Rn. 43; Gummer-Heßler in Zöller ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 31; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Nach der zulässigen Teilanfechtung eines Urteils innerhalb der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist kann die Berufung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert werden, wenn sich der Berufungskläger im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält und nicht neue Gründe nachschieben muss, die nach § 533 ZPO in Verbindung mit § 529 ZPO nicht eingeführt werden können; wobei es nicht darauf ankommt, ob die Erweiterung einen anderen Teil des bereits betroffenen Streitgegenstands oder einen weiteren Streitgegenstand betrifft, da auch die nur beschränkte Berufung den Eintritt der Rechtskraft insgesamt gehemmt hat (BGHZ 12, 52; NJW-RR 1987, 124; BGH MDR 2002, 1085; MünchKomm-ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, § 520 Rn. 43; Gummer-Heßler in Zöller ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 31; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Auskünfte und Rechnungen müssen aber vollständig sein (vgl. BGHZ 125, 322 = GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 64/07
    Nach der zulässigen Teilanfechtung eines Urteils innerhalb der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist kann die Berufung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert werden, wenn sich der Berufungskläger im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält und nicht neue Gründe nachschieben muss, die nach § 533 ZPO in Verbindung mit § 529 ZPO nicht eingeführt werden können; wobei es nicht darauf ankommt, ob die Erweiterung einen anderen Teil des bereits betroffenen Streitgegenstands oder einen weiteren Streitgegenstand betrifft, da auch die nur beschränkte Berufung den Eintritt der Rechtskraft insgesamt gehemmt hat (BGHZ 12, 52; NJW-RR 1987, 124; BGH MDR 2002, 1085; MünchKomm-ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, § 520 Rn. 43; Gummer-Heßler in Zöller ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 31; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 24.06.2009 - 21 O 16993/08

    Urheberrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Nachahmung eines als

    Die Klagemuster sind der angewandten Kunst zuzuordnen, da sich ihr Zweck nicht darin erschöpft, ihrem Gedankeninhalt künstlerischen Ausdruck zu verleihen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 117, 119 - Engelsfigur ); vielmehr dienen sie der Gestaltung von Porzellangeschirr als Dekor und damit einem konkreten Gebrauchszweck.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07   

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https://dejure.org/2007,4428
OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,4428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2007 - 20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,4428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2007 - 20 U 64/07 (https://dejure.org/2007,4428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Gefahrerheblichkeit von nicht im Versicherungsantragsformular angegebenen Erkrankungen oder ärztlichen Behandlungen; Vermutung der Gefährlichkeit bei erfragten Umständen mit einer Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Darlegung und zum Beweis der Unerheblichkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 16 Abs. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16
    Der Befund eines Gendefekts bei einem diagnostischen Test unterliegt keinem Verwertungsverbot nach der "Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung des GDV"

  • rechtsportal.de

    VVG § 16 Abs. 2; VVG § 20
    Krankenversicherungsvertrag: Anzeigeobliegenheit hinsichtlich eines genetischen Defekts und Eisenmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 702
  • VersR 2008, 773
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07
    Daraus folgt, dass die Gefahrerheblichkeit - liegt diese nicht auf der Hand - nicht ohne Kenntnis der - von dem Versicherer darzulegenden - tatsächlichen Geschäftsgrundsätze des Versicherers beurteilt werden kann (BGH VersR 2000, 1486).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07
    Zum einen handelt es sich erkennbar um eine Einzelfallentscheidung, so dass keine grundsätzliche Bedeutung gegeben ist; zum anderen ist nicht ersichtlich, dass der Senat von einer eigenen früheren Entscheidung (VersR 2003, 758) oder von einer Entscheidung des BGH (r+s 2003, 336) abweicht.
  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91

    Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07
    Dabei ist der Versicherungsnehmer entlastet, wenn er den nicht angezeigten Umstand für unerheblich halten durfte (BGH VersR 1993, 213).
  • OLG Hamm, 04.12.2002 - 20 U 102/02

    Angabe von "Bagatellerkrankungen" auf die Frage nach Vorerkrankungen beinhaltet

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07
    Zum einen handelt es sich erkennbar um eine Einzelfallentscheidung, so dass keine grundsätzliche Bedeutung gegeben ist; zum anderen ist nicht ersichtlich, dass der Senat von einer eigenen früheren Entscheidung (VersR 2003, 758) oder von einer Entscheidung des BGH (r+s 2003, 336) abweicht.
  • LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07
    Das Landgericht (dessen Urteil in VersR 2007, 636 veröffentlicht ist) hat die Versicherte und die Zeugin Dr. G vernommen und die Beklagte (bis auf einen Teil der Zinsen) antragsgemäß verurteilt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Zwar habe der Kläger die Anzeigeobliegenheit objektiv verletzt.
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Er wird insoweit nicht besser und nicht schlechter gestellt als jeder andere Versicherungsnehmer, der gefahrerhebliche Beschwerden, Gesundheitsstörungen, Untersuchungen und Behandlungen offen zu legen hat (vgl. § 18 Abs. 2 GenDG; dazu dass die Selbstverpflichtungserklärung sowie § 18 GenDG nur für prädiktive Gentests gelten, die der Feststellung erblicher Veranlagungen für noch nicht klinisch manifestierte Erkrankungen dienen, nicht aber für diagnostische Tests, mit denen nach einer genetischen Ursache für ein bestehendes Beschwerdebild gesucht wird, Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Rdn. 14; Sauer in: Bach/Moser, PKV, 4. Aufl. 2009, Anh. nach § 2 MB/KK Rdn. 51; Armbrüster, VW 2010, 1309; Neuhaus, r+s 2009, 309; OLG Hamm, VersR 2008, 773).
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