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   OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - I-20 U 66/13   

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https://dejure.org/2014,17610
OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - I-20 U 66/13 (https://dejure.org/2014,17610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2014 - I-20 U 66/13 (https://dejure.org/2014,17610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - I-20 U 66/13 (https://dejure.org/2014,17610)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht bei Webhosting-Providern: In Werbung angegebener Standort von Servern muss stimmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit unternehmenseigenem Server und eigenem Rechenzentrum durch Provider irreführend, wenn diese von einer Tochtergesellschaft betrieben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hosting: Unlautere Werbung mit unternehmenseigenen Servern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der Prozesshansel: Rechthaberisch, halsstarrig und unbelehrbar

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage "unternehmenseigene Server" in einem "eigenen Rechenzentrum" ist wörtlich zu nehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage "unternehmenseigene Server" in einem "eigenen Rechenzentrum" ist wörtlich zu nehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Webseiten auf unternehmenseigenen Servern" irreführend, wenn Hosting bei Tochtergesellschaft

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Unlautere Werbung mit unternehmenseigenen Servern

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Hosting auf unternehmenseigenen Servern

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Präzise Angabe des Hostingorts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbeaussagen sind wörtlich zu nehmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine extrem querulatorisch erscheinende Person kann prozessfähig sein! (IBR 2014, 641)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 671
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Köln, 12.05.2011 - 31 O 730/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Eine weitere, von der Firma H. vor dem Landgericht Köln erhobene Löschungsklage, 31 O 730/09, hatte ebenfalls in allen Instanzen keinen Erfolg.

    Die Akten des Kölner Verfahrens 31 O 730/09 / 6 U 111/11, bei denen sich die Geschmacksmusterakte befindet, sowie des Verfahrens gegen die N. T. Nachf.

    Nichts anderes ergibt sich aus den Lichtbildern der Geschmacksmusterakte, die Teil des später beigezogenen Kölner Verfahrens 31 O 730/09 sind.

    Ein Hinweis auf die Offenlegung des Musters ist unter Wiedergabe der Abbildung in der Zeitschrift "Deutsches Dachdecker-Handwerk", Heft vom 15. Dezember 1967, auf Seite 1378 erfolgt, die Teil des beigezogen Kölner Verfahrens 31 O 730/09 ist.

    Die als Anlagen B 10, B 11 und B 15 in Kopie vorgelegte, identisch gestaltete Werbeanzeige ist mehrfach in der Fachzeitschrift "Deutsches Dachdecker-Handwerk" erschienen und zwar in den Heften vom 18. Dezember 1964, 20. Februar 1965, 20. März 1965, 20. Juli 1965, 5. November 1965 und 20. November 1965, wie sich aus den beim beigezogenen Kölner Verfahren 31 O 730/09 befindlichen Originalausgaben ergibt.

    Auch haben die Zeugen A., K. und B., denen auf Wunsch des Klägervertreters die Abbildung Bl. 607, das Lichtbild einer Bogenschnittschablone, aus dem Kölner Verfahren 31 O 730/09 vorgehalten worden ist, sofort erkannt, dass die Abbildung eine andere Platte zeigt und die Unterschiede benannt.

    Da somit die Verwendung quadratischer Platten mit einer symmetrisch zur Diagonalen abgerundeten Ecke bereits bewiesen ist, braucht nicht festgestellt zu werden, ob auch die "T. Spezialfischschuppe" in ihrer in Anlage B 6 wiedergegebenen Gestalt in erheblichem Umfang vertrieben worden ist oder ob es sich im Wesentlichen um eine Reihe von Einzelanfertigungen auf Kundenwunsch gehandelt hat, wie vom Landgericht Köln im Verfahren 31 O 730/09 festgestellt (dort "Lotharteiler Fischschuppe", Anlage K 9).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 20 U 34/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    B. GmbH, einer Lizenznehmerin der Beklagten, gerichteten Verfahrens I-20 U 34/04, in dem der Senat die dortige Beklagte nach Aufhebung einer ersten abweisenden Entscheidung durch den Bundesgerichtshof wegen einer Verletzung der Klagegeschmacksmusters verurteilt hat.

    B. GmbH vor dem Senat, I - 20 U 34/04, sind auf Antrag des Klägers beigezogen worden und lagen im Termin am 14. Mai 2013 vor.

    B. GmbH, I - 20 U 34/04, vertretenen Auffassung hält der Senat in Anbetracht des zwischenzeitlich bekannt gewordenen, vorbekannten Formenschatzes nicht fest.

    Die Schieferplatte "U." zeigt eine deutlich geringere Krümmung der Eckabrundung und verfügt dementsprechend über ausgeprägte Fersen, während die Fersen bei den Klagegeschmacksmustern - wie bereits in dem vom Kläger selbst hierzu zitierten Senatsurteil vom 23. März 2010, I - 20 U 34/04, ausgeführt - eher unauffällig ausgebildet sind.

    Der Senat hat die Klagegeschmacksmuster in der Sitzung vom 2. Oktober 2012 im Online-Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in Augenschein genommen und seine bereits im Urteil vom 23. März 2010, I - 20 U 34/04, vertretene Auffassung bestätigt gefunden.

    Der Zeuge ist nicht nur der Geschäftsführer der Firma T.-B., er war im Verfahren I - 20 U 34/04 auch selbst Beklagter.

    Der Umstand, dass der Zeuge B. in seinem eigenen Verfahren I - 20 U 34/04 erstmals in Vorbereitung der erneuten Berufungsverhandlung vor dem erkennenden Senat zu dieser eigenen Verwendung vorgetragen hat, spricht nicht gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage.

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Nach dem Urteil "Dacheindeckungsplatten" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2008, 153) weisen die Klagegeschmacksmuster die erforderliche Neuheit und Eigenart auf.

    Die Kombination dieser Elemente verleiht dem Gesamtbild einen symmetrischgleichförmigen und damit harmonischen Eindruck (BGH, GRUR 2008, 153 Rn. 28 - Dacheindeckungsplatten).

    Bei der Gestaltung von Decksteinen besteht funktionsbedingt mit Rücksicht auf eine größtmögliche Materialausbeute und die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks ein verhältnismäßig enger Gestaltungsspielraum (BGH, GRUR 2008, 153 Rn. 33 - Dacheindeckungsplatten).

    Neben der klassischen Schuppenschablone (nachstehend links) existiert seit 1950 eine in der Grundform quadratische Bogenschnittschablone, die bereits eine - wenn auch asymmetrisch - abgerundete Ecke und eine deutlich ausgeprägte Ferse aufweist (nachstehend Mitte) (vgl. BGH, GRUR 2008, 153, 154 - Dacheindeckungsplatten).

    Dies deckt sich mit den Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Dacheindeckungsplatten" (BGH, GRUR 2008, 153, 154), wonach die bei Faserzementplatten bereits seit 1950 bekannte Bogenschnittschablone seit etwa 1980 auch im Bereich der Schieferdeckung zum Einsatz kommt.

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).

    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).

    Der Schutzumfang wird daher durch die Musterdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Der Ausschluss folgt auch aus § 296 Abs. 2, 282 Abs. 1 ZPO, der im Berufungsverfahren nach § 525 ZPO mindestens subsidiär anwendbar ist (BGH, NJW 1987, 501, 502).

    Grob nachlässig handelt eine Prozesspartei, wenn sie ihre Prozessförderungspflicht in besonders hohem Maße vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, NJW 1987, 501, 502).

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10

    Gartenpavillon

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Zu den Fachkreisen gehören diejenigen Personen, die innerhalb des maßgeblichen Wirtschaftszweigs mit der Mustergestaltung sowie der Entwicklung oder Herstellung mustergemäßer Erzeugnisse befasst sind (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 19 - Gartenpavillon).

    Zum normalen Geschäftsverlauf der Fachkreise jedes Wirtschaftszweigs zählen Maßnahmen der Marktbeobachtung, um die Konkurrenzlage und neue Tendenzen bei der Entwicklung der eigenen Erzeugnisse zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 21 - Gartenpavillon).

  • BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87

    Erfindung und Stand der Technik; Bindung des Nichtigkeitsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung "Betonstahlmattenwender" (GRUR 1988, 444), dort habe der Bundesgerichtshof nur klargestellt, dass der Verletzungsrichter bei der Auslegung des Klagepatents in Bezug auf die Verletzungsfrage völlig frei sei.

    Auch die Gründe eines klageabweisenden Urteils im Nichtigkeitsverfahren beziehungsweise Löschungsverfahren sind für den Verletzungsrichter nicht bindend (BGH, GRUR 1988, 444, 445 - Betonstahlmattenwender).

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Daher entspricht es dem Normzweck der §§ 322, 325 ZPO im vorliegenden kontradiktorischen Verfahren der Parteien, beliebige Wiederholungen des Streits über ein und denselben Streitstoff auszuschließen (vgl. BGH GRUR 1993, 969, 971 - Indorektal II).

    Der Umstand, dass gegebenenfalls eben der Löschungsgrund, der dem weiteren Streit der Parteien entzogen sein soll, Gegenstand einer erneuten Überprüfung im Amtslöschungsverfahren ohne Beteiligung derselben Parteien werden kann, steht der Anwendbarkeit dieses Gebots im konkreten Parteienverhältnis nicht entgegen, denn auch ein im Verhältnis zweier Parteien prozessual geprüfter und rechtskräftig verneinter Klagegrund - etwa ein Wettbewerbsverstoß der beklagten Partei und ein darauf gestütztes Unterlassungsbegehren - kann aufgrund der Klage einer anderen Partei einer erneuten Überprüfung unterzogen werden (BGH GRUR 1993, 969, 971 - Indorektal II).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Der Sinn dieser Regelung liegt in der endgültigen Befriedung eines kontradiktorischen Parteienstreits, der über denselben Streitgegenstand nicht wiederholt werden soll (BGH, GRUR 2010, 231 Rn. 18 - Legostein).

    Die rechtskräftige Abweisung der Löschungsklage entfaltet ihre Wirkung nur im Verhältnis der Parteien; Klagen oder Einwendungen Dritter werden hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, GRUR 2010, 231 Rn. 20 - Legostein).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13
    Schon nach altem Recht galten alle Formen als bekannt, die im Anmeldezeitpunkt in Gestalt von Mustern, Modellen oder deren Abbildungen vorlagen, es sei denn, dass diese den einschlägigen inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beachtung der auf dem einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebiet vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten, wobei erwartet werden konnte, dass die inländischen Fachkreise auch die relevanten Auslandsmärkte in ihre Beobachtungen einbeziehen (BGH, GRUR 1969, 90, 94/95 - Rüschenhaube).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 86/91

    Keine Verspätung bei Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung;

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11

    Schadenserstz wegen Verletzung eines deutschen Geschmacksmusters im Zusammenhang

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