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   OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - I-20 U 68/15   

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https://dejure.org/2015,35456
OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - I-20 U 68/15 (https://dejure.org/2015,35456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2015 - I-20 U 68/15 (https://dejure.org/2015,35456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2015 - I-20 U 68/15 (https://dejure.org/2015,35456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine unionsweite Klage wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke; Begriff der Niederlassung i.S. von Art. 97 Abs. 1 GMV; Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung ...

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    "Niederlassung" im Sinne der GMV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) Nr. 207/2009 Art. 97 Abs. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine unionsweite Klage wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung)

    Apple gegen Samsung: Der fliegende Gerichtsstand im thermonuklearen Krieg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 388
  • GRUR Int. 2016, 154
  • EuZW 2016, 240
  • GRUR-RR 2016, 197
  • NZG 2016, 145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    9 et seqq.; Leible, Der Begriff der Niederlassung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 Alt. 2 GGV und Art. 97 Abs. 1 Alt. 2 GMV, WRP 2013, 1; zur Auslegung des gleichlautenden Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Senat, Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 - Apple/Samsung I; Senat, Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930 - Apple/Samsung II; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Art. 82 Rn. 9; Llevat, in Hasselblatt (ed.), Community Design Regulation, Art. 82 mn.

    Bereits in seinen Urteilen vom 31.01.2012 (I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200) und 24.07.2012 (I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) hat der Senat angemerkt, dass sich bei einem letztlich gemeinsamen Marktauftritt eines Konzerns die Muttergesellschaft ihrer nationalen Vertriebstochter in gleicher Weise wie einer Niederlassung bediene, und zwar unabhängig davon, ob letztere rechtlich selbständig sei oder nicht.

    Im Anschluss daran hat der Senat (Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 und ausführlicher Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) Konzernuntergesellschaften, die mit der Konzernobergesellschaft nahezu namensgleich sind, dann als "Niederlassung" der Konzernobergesellschaft angesehen, wenn der Konzern gegenüber dem Verkehr durch ihren Internet-Auftritt sowie ihren Werbeauftritt als ein Unternehmen auftritt, bei der die nationale Konzerngesellschaft nur als örtlicher Ansprechpartner des Gesamtunternehmens erscheint.

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11

    Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    9 et seqq.; Leible, Der Begriff der Niederlassung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 Alt. 2 GGV und Art. 97 Abs. 1 Alt. 2 GMV, WRP 2013, 1; zur Auslegung des gleichlautenden Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Senat, Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 - Apple/Samsung I; Senat, Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930 - Apple/Samsung II; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Art. 82 Rn. 9; Llevat, in Hasselblatt (ed.), Community Design Regulation, Art. 82 mn.

    Bereits in seinen Urteilen vom 31.01.2012 (I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200) und 24.07.2012 (I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) hat der Senat angemerkt, dass sich bei einem letztlich gemeinsamen Marktauftritt eines Konzerns die Muttergesellschaft ihrer nationalen Vertriebstochter in gleicher Weise wie einer Niederlassung bediene, und zwar unabhängig davon, ob letztere rechtlich selbständig sei oder nicht.

    Im Anschluss daran hat der Senat (Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 und ausführlicher Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) Konzernuntergesellschaften, die mit der Konzernobergesellschaft nahezu namensgleich sind, dann als "Niederlassung" der Konzernobergesellschaft angesehen, wenn der Konzern gegenüber dem Verkehr durch ihren Internet-Auftritt sowie ihren Werbeauftritt als ein Unternehmen auftritt, bei der die nationale Konzerngesellschaft nur als örtlicher Ansprechpartner des Gesamtunternehmens erscheint.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    8 Zum Begriff "Niederlassung" in Art. 5 Nr. 5 sowie Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 hat der Europäische Gerichtshof folgende Kriterien aufgestellt (vgl. Urteil vom 19.07.2012 - C-154/11 Rn. 48):.

    11 Generalanwalt M. hat in seinem Schlussantrag vom 23. Mai 2012 (C-154/11, dort zu Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001) angemerkt (Rn. 42), die Begriffe bezögen sich unstreitig auf Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit.

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    13 Des Weiteren hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (C-131/12; ECLI:EU:C:2014:317) generell auch juristisch selbständige Konzernuntergesellschaften als "Niederlassung" der Konzernobergesellschaft anerkannt.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (C-131/12; ECLI:EU:C:2014:317) für die Richtline 95/46/EG aufgrund des Textes der Richtlinie eine eher allgemeine Verbindung zwischen dem Gegenstand des Rechtsstreits und der Tätigkeit der "Niederlassung" ausreichen lassen.

  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    19 Soweit die Klägerin hilfsweise lediglich eine deutschlandweite Verurteilung begehrt, ist die Rechtslage durch das Urteil des Gerichtshofs vom 05.06.2014 (C-360/12; ECLI:EU:C:2014:1318) geklärt; insoweit ist eine Vorlage entbehrlich.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-645/11

    Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    Eine Zuständigkeit nach Art. 94 Abs. 1 der Gemeinschaftsmarkenverordnung in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 scheitert daran, dass zum einen die Beklagte zu 2. als "Ankerbeklagte" ihren Sitz nicht in Deutschland und zum anderen die Beklagte zu 1. ihren Sitz außerhalb der Union hat (vgl. Urteil des EuGH vom 11.04.2013 - C-645/11, ECLI:EU:C:2013:228).
  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15
    15 Der Gerichtshof hat für vertragliche Ansprüche Rechtsscheingesichtspunkte bei der Anwendung des Art. 5 Nr. 5 der Verordnung (EG) 44/2001 jedenfalls in bestimmten Fallgestaltungen ausreichen lassen (Urteil vom 09.12.1987 - Rs 218/86).
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